Hallo,
versuche gerade meiner Freundin bei ihrem Problem zu helfen.
Sie war mitversichert über ihren Vater (Sebstständig) der hatet jetzt Probleme mit der Krankenversicherung weil er nicht zahlte?! Jedenfalls ich meine Freudin (22) jetzt auch aus der KV geflogen. Sie arbeitet auf 400euro Basis bis sie im Aug. ihre Aubsildung anfängt. Welche möglichkeit hat sie um versichert zu sein?
Sie muss dringenst zum Arzt hat große Schmerzen.
Danke im vorraus!!
ist der vater privat versichert?
eigentlich kann sie sich nur selbst versichert für den mindestbetrag von 160€
Ich nehme schwer an das er Privat versichert war. Die ganze Familie ist ja jetzt aus der VErsicherung raus…
Betteln bei dem PKV-Unternehmen, das den Vater versichert hatte oder SGB V -Spezialisten hier im Forum fragen.
Versicherungspflichtigen Job suchen.
dies sind m.W. die Möglichkeiten.
Guten Tag,
wann endete die Versicherung des Vaters( und damit auch seiner Tochter) und handelt es sich um eine gesetzliche oder private Krankenkasse?
Danke.
Gruß
Harald Wesely
Seit dem neuen Gesetz von 1.1.2009 darf eine Versicherung niemenden „rauswerfen“. Sie darf nur eines: den (Privat-) Versicherten in den Basistarif schieben.
Dieser hat relativ schlechte Leistungen… aber für Notfälle reicht das.
Bei der GKV gibt es keinen Basistarif. Dort ist der Versicxherte ganz normal weiter versichert.
Es gibt bei den Privaten (PKV) wie bei den Gesetzlichen (GKV) einige Versicherte, die kein Geld haben und trotzdem versichert sind, die Versicherung erhält also kein geld und muss trotzdem Leistungen erbringen.
Bitte rufe bei der Versicherung an und poche auf ihr Recht.
Sie muss die Kosten übernehmen!
Allerdings hat die versicherung das Recht die ausstehenden beiträge später wieder einzutreiben!
War (ist!!!) der Vater in der Gesetzlichen oder in der Privaten?
Hupftiegel
Sie hätte sich längst im Jobcenter melden müssen. Einen 400-€ Job kann man sich nur leisten, wenn man anderweitig versichert ist. Wenn sie de facto eigentlich berechtigt wäre weiterhin „familienversichert“ zu sein, ist ihr Vater der Beitragsschuldner. Sie muss also höchstens nachzahlen, von dem Zeitpunkt an, wo sie von der Kündigung der Krankenkasse weiß. Die Krankenkasse hätte ihr auch anbieten müssen, freiwillige Beiträge zu entrichten. Eine Möglichkeit wätre auch, mit ihrem jetzigen Arbeitgeber zu vereinbaren, etwas mehr als 400 € brutto zu verdienen. Dann fiele sie in die Gleitzone und wäre pflichtversichert.
komisch weil eigentlich darf man nicht mehr aus einer versicherung fliegen da man ja in deutschland seit 01.04.2007 versichert sein MUSS!!!
Die Freundin ist versichert, denn wir haben in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Allerdings muss sie bzw. Ihr Vater die Beiträge nachzahlen. Dabei ist es egal, ob sie zum Arzt geht oder nicht.
Hat sie noch eine KV-Karte ? Wie lange ist nicht bezahlt ?
Am besten den Arbeitgeber fragen, ob er nicht auf 401 EUR erhöhen will. Das ist für ihn billiger und es gibt sofort Beiträge für die Krankenversicherung.
Hallo,
mit der Krankenkasse sprechen, bei der sie über den Vater mitversichert war. Ggfs. ergibt sich dort die Möglichkeit der Weiterversicherung nach Ende der Familienhilfe in Form einer eigenen Mitgliedschaft (stellenlos) bis zum Beginn ihrer Ausbildung.
Ansonsten sieht es schlecht aus.
VG
ayro
Man kann nicht aus einer privaten Krankenversicherung rausfliegen weil man keine Beiträge bezahlt.
Akute Notfälle müssen weiterhin von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Alternativ bei der ARGE vorstellig werden und Fall schildern.
Hallo opoda,
wo ist denn Ihre Mutter versichert? Wenn diese gesetzlich versichert wäre würde dies gehen das Sie sich bei Ihr familienversichert, dies wäre die einfachste Lösung.
Was macht denn Ihr Vater nun?
Ansonsten müßtet Ihr Euch mal mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Um eine freiwillige Krankenversicherung zu machen, diese Kostet aber Geld und dann ist die Frage seit wann Sie nicht mehr versichert ist, weil sie die Monate zahlen muß die auch schon vergangen sind z.B. sie ist seit Ende November nicht mehr versichert, dann muß sie Dez. und Jan. auch zahlen und ihr müßt ca 180 Eruo pro Monat rechnen.
Ansonsten kann sie sich nur noch einen Job über 400 Euro suchen, dann wird Sie versicherungspflichtig…aber das ist für Euren akut Fall keine Lösung.
Das ist jetzt ein Tipp unter der Hand, wenn es vom Schmerz her garnicht mehr geht soll sie einfach mit Ihrer Karte zum Arzt gehen. Sie bekommt, zwar irgentwann von der Krankenkasse eine Rechnung, da sie ja nicht versichert ist, aber diese fällt für Euch günstiger aus, als wenn ihr von vorn herein sagt das Ihr privat behandelt werden wollt. Vorraussetzung ist sie hat noch eine gültige Karte.
Hallo,
keine gute Situation, muss man zugeben. Deine freundin ist eigentlich verpflichtet, sich - wenn da alle Voraussetzungen erfüllt sind - familienzuversichern. Da das Hauptmitglied (der Vater) seine Beiträge nicht bezahlt hat, fällt sie aber automatisch mit raus.
Also zwei Möglichkeiten:
1.) Ich würde zu erst zu der Krankenkasse gehen. Der Vater ist sicherlich zur Zeit in „Ruhen der Leistungen“ und darf aber für akute Behandlungen einen Behandlungsschein bekommen. Fragt dort mal nach, ob auch deine Freund das bekommen kann.
2.) wenn obiges nicht geht, muss sie eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durchführen, da jeder in Dtl. versichert sein MUSS. Dafür muss sie aber mtl. mind. 140 eur zahlen - zur not einfach mal bei harzt IV nachfragen, ob ein zuschuss gezahlt werden kann oder ggf. sogar eine bedürftigkeit besteht, dass man alg ii (harzt IV) bekommen kann - dann hätte sich das Problem ohnehingeklärt, da dann die Krankenversicherung übernommen wird.
Grundsätzlich: Hat der vater das gewerbe noch angemeldet? Vielleicht ist es besser, wenn er das abmeldet, ALG II beantragt wird, denn dann ist auf die Krankenversicherung geklärt: Sowohl für ihn als auch für deine Freundin.
Tschüßi
PS: Ich hoffe 1. klappt
Hallo opoda,
es geht nicht das Ihre Freundin rausgeworfen wird.
(wegen fehlender Beiträge)
Stichwort Versicherungspflicht.
Hier stimmt also etwas nicht?
Gruß
Hallo, leider kann ich Dir die Frage nicht beantworten, da ich die genauen Vorversicherungszeiten nicht kenne. Diese sind aber sehr wichtig (teilweise bis auf den Tag genau). Ich würde in eine GST von z.B. der AOK gehen (gibt es ja fast überall) und dort den Fall vor Ort klären. Evtl. zahlt die Beiträge auch das Amt.
Hallo,
die gesetzl. Regelungen sehen seit 01.2009 in solchen Fällen vor, dass diejenige KV, wo die betr. Person zuletzt versichert war, sie wieder aufnehmen muss. Wenn es zuletzt eine priv. KV war, dann allerdings grundsätzlich nur im Basistarif (oder mit vers.-med. Risikoprüfung ggf. in bessere Tarife).
Ich empf. der Dame, dass sie dorthin wendet, wo sie zuletzt versichert war.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Die Frage lässt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht direkt beantworten. Grundsätzlich gilt: In Deutschland MUSS jede/r krankenversichert sein. Ihre Freundin sollte sich sofort mit der Krankenversicherung ihres Vaters in Verbindung setzen und sich über die Möglichkeiten beraten lassen.
Einen Haken hat die Sache: Der Versicherungsschutz beginnt auch rückwirkend. In den gesetzlichen Kassen beträgt der Mindestbeitrag ca. 140 Euro monatlich. Sie muss ggf. mit einer nicht unerheblichen Nachzahlung rechnen.
Hallo,
eine echt blöde Situation, aber jeder Arzt muss handeln, wenn jemand ärztliche Hilfe benötigt. Ihr Vater muss die Beiträge nachzahlen, oder ganz dringend in einen Basistarif. Ansonsten zur gesetzlichen Krankenversicherung gehen und eine freiwillige Versicherung erfragen. Das aber kostet alles Geld.
Die einzige Lösung ist eigentlich der Vater. Er muss jetzt agieren.
Viel Glück.
Lilli2405
Sprechen Sie am besten mit der Krankenkasse, denn die muss gewisse Leistungen (z.B. Notfall) auch erbringen, auch wenn keine Beiträge gezahlt werden.