In einem Mehrfamilienhaus (Eigentumswohnungen) hat einer der Eigentümer das Sondernutzungsrecht an einem Gartenstück, welches direkt neben dem Gemeinschaftsgarten der anderen Eigentümer liegt.
Früher waren beide Grundstücke durch einen Zaun getrennt, dieser wurde auf Wunsch der anderen Eigentümer, da verrottet (Unfallgefahr für Kinder), entfernt (Beschluss nach Eigentümerversammlung).
Seitdem weigert sich der Eigentümer der Sondernutzungsfläche, einen neuen Zaun aufzustellen.
Lt. Verwaltung der Eigentumsanlage hat der Nutzer der Sondernutzungsfläche aber die Pflicht, sein Grundstück abzugrenzen.
Eine selbst gesetzte Frist zum Jahresende 2010 ließ er verstreichen, die Grundstücke sind weiterhin nicht getrennt.
Es wird vermutet, dass der Eigentümer darauf wartet, dass die anderen Eigentümer aus Ungeduld selbst einen Zaun setzen, womit er ja kostentechnisch „aus dem Schneider“ wäre. Seit ca. 2 1/2 Jahren ist der alte Zaun nun schon weg und die Sondernutzungsfläche wird von den anderen Eigentümern gemieden.
Muss er nun aber damit leben, dass spielende Kinder im Eifer des Gefechts seine Grundstücksfläche betreten (bspw. beim Ballspielen), oder ist es Pflicht der Eltern, die Kinder zurückzuhalten? Die Grenze ist unsichtbar.
Hallo
Früher waren beide Grundstücke durch einen Zaun getrennt,
dieser wurde auf Wunsch der anderen Eigentümer, da verrottet
(Unfallgefahr für Kinder), entfernt (Beschluss nach
Eigentümerversammlung).
Seitdem weigert sich der Eigentümer der Sondernutzungsfläche,
einen neuen Zaun aufzustellen.
Lt. Verwaltung der Eigentumsanlage hat der Nutzer der
Sondernutzungsfläche aber die Pflicht, sein Grundstück
abzugrenzen.
Der Zaun war ja da. Entfernt wurde er von den anderen Eigentümern. Also sollten diese auch dafür sorgen, dass ein neuer hinkommt, wenn sie es wollen.
Eine selbst gesetzte Frist zum Jahresende 2010 ließ er
verstreichen, die Grundstücke sind weiterhin nicht getrennt.
Der Zustand wurde aber nicht auf die Initiative des Eigentümers der Sondernutzungsfläche geschaffen.
Es wird vermutet, dass der Eigentümer darauf wartet, dass die
anderen Eigentümer aus Ungeduld selbst einen Zaun setzen,
womit er ja kostentechnisch „aus dem Schneider“ wäre. Seit ca.
2 1/2 Jahren ist der alte Zaun nun schon weg und die
Sondernutzungsfläche wird von den anderen Eigentümern
gemieden.
Sie gehören ja auch nicht drauf…
Muss er nun aber damit leben, dass spielende Kinder im Eifer
des Gefechts seine Grundstücksfläche betreten (bspw. beim
Ballspielen), oder ist es Pflicht der Eltern, die Kinder
zurückzuhalten? Die Grenze ist unsichtbar.
Wer verhindern will, dass sein anders nicht erkennbares Privateigentum von Fremden betreten wird, muss es einfriedigen. Niemand wird gezwungen, mit Katasterplan und Grundbuchblättern durch die Lande zu laufen, um nur ja nirgends seinen Fuß auf Privatgelände zu setzen.
Gruß
smalbop