es geht um eine KFZ-Reparatur, die nicht beauftragt wurde.
Ein Auto wird in die Werkstatt gebracht und das Problem wird angeschaut. Problem wird festgestellt. Auftrag zu dieser Reparatur wurde erteilt (zuerst mündlich, dann nochmal per E-Mail beauftragt), wenn es in dem vereinbarten Kostenrahmen bleibt.
Jedoch wird schließlich festgestellt, dass noch mehr an dem Auto kaputt ist (größere Schäden, die nicht vorhersehbar waren). Schäden werden ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber repariert.
Frage: was muss der Auftraggeber in dem Fall bezahlen?
Werksatt argumentiert damit, dass sie wollten, dass das Auto wieder läuft.
Anmerkung: Auto wurde zwischenzeitlich verkauft, sodass auch nicht die Möglichkeit besteht, die nicht beauftragten Teile wieder auszubauen.
Das hängt sehr von der Formulierung bei Auftragserteilung ab.
Beispiel.
Man gibt Wagen zum Austausch des Auspuffs in Werkstatt. Die macht das, man muss dazu ja die Hebebühne nutzen und sieht dabei andere Schäden, etwa einen leckenden,undichten Stoßdämpfer oder völlig verbrauchte Bremsscheibe.
Gute Werkstatt ruft jetzt Kunden an und informiert ihn, was gefunden wurde, rät es machen zulassen und nennt Preis. Kunde stimmt zu oder lehnt ab.
Ruft sie nicht an und führt Zusatzarbeiten einfach aus, dann hat sie keinen Anspruch auf Bezahlung. Denn Auspuff und Stoßdämpfer/Bremsen sind grundverschieden,man kann den Erstauftrag nicht so erweitern.
Argument der Werkstatt „Sie wollten doch, das wagen wieder läuft“ zieht nicht.
Nur, wenn Kunde so einen vagen Auftrag erteilte. Also etwa sagte " Macht den Wagen TÜV fertig " oder " Macht, was gemacht werden muss".
Das der Wagen nun verkauft wurde spielt m.E. keine Rolle. Denn die Werkstatt hat keinen Anspruch die nicht beauftragten/bezahlten Teile wieder auszubauen !
Kein Geld für Lohn und Teile wenn kein Auftrag erteilt wurde.