Hallo,
wohin sind n.abzugsf. Betriebsausgaben zu buchen, die NICHT Kosten für Bewirtung, Werbung zuzuordnen sind?
Also z. B. Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit u. ähnliches.
Auch hier in diesem Forum habe ich schon gelesen, dass n.abzgsf.Betriebsausgaben auf Kto. 4655 verbucht werden sollen, aber im Datevkontenrahmen wird es bezeichnet mit NaBA aus Werbe- u. Repräs.kosten u. ist ja auch diesem Nummernkreis zugeordnet.
Scheint kein „neutrales“ Konto für nicht abzugsfähige BA’s zu geben, hat das einen bestimmten Grund oder wie gehen andere damit um?
Vielen Dank für Anregungen u. Meinungen