Nicht alle arbeitnehmer entfristet werden

Hallo, meine Frage betrifft den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Entfristung von Sachbefristeten Arbeitsverträgen. Darf ein AG von 100 Arbeitnehmern sich die 70 „besten“ aussuchen und die restlichen 30 ohne Begründung auslaufen lassen obwohl nachweislich Arbeit für alle 100 vorhanden ist und muß die Auswahl nicht für alle Betroffenen nachvollziehbar gemacht werden?

Danke im Voraus

Das Gleichbehandlungsgesetz scheint hier nicht ohne weiteres anwendbar zu sein. Das Gleichbehandlungsgesetz gilt der Verinderung der Diskriminierung in bezug auf Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Identität.