Nicht an die Grünordnung halten

Was passiert wenn man sich nicht an die Grünordnung hält?

Hintergrund:
Wir haben ein Grundstück, welches im Norden an eine Landstraße grenzt. In der Grünordnung steht, dass man an der Nordseite drei Eichen mit einem Stammdurchmesser von mindestens 30cm und einem Abstand von Krone zu Boden von mindestens 2 Metern pflanzen muss. Für diese Eichen sind außerdem folgende Regeln festgelegt:
1.: Abstand von 5 Metern untereinander.
2.: Gerades ausrichten parallel zur Straße.
3.: Abstand zur Straße von mindestens 8 Metern.

Drittens kann ich zwar aus Straßenbau-Sicht verstehen, die Landstraße soll ja nicht durch die Bäume beschädigt werden kann. DAs bedeutet für unser Grundstück aber, dass die Bäume mindestens 6 Meter südlich der Grundstücksgrenze stehen müssen. Dementsprechend können wir an der Nordseite keine Terasse mit Gartenhäuschen mehr bauen, denn die Terrasse und das Häuschen brauchen ja auch einen gewissen Abstand zu den Bäumen. Dadurch würden die beiden aber so nah am Haus sitzen, dass wir eigentlich keine andere Wahl haben als auf eine TErasse vollständig zu verzichten :-/

Nun suchen wir nach Lösungen, wie wir auf unsere TErasse nicht verzichten müssen.

Daraus folgt auch gleich die naheliegendste Frage:
Was passiert, wenn wir uns einfach nicht an die Grünordnung halten und die Eichen weglassen? Gibt es dann „nur“ ein Bußgeld? Wenn ja, in welcher Höhe kann das liegen? Oder müssen wir unsere dann schon evtl. umgesetzte Terasse wieder abreissen was mit höheren Folgekosten verbunden wäre?

Leider spuckt google dazu nichts aus, oder ich suche mit den falschen Stichworten - vielen Dank für Eure Antworten!

LG
Majala

Hallo,

wenn das ihr eigenes Grundstück ist, kann man sie nicht verpflichten Bäume anzupflanzen sei den sie haben irgendwas unterschrieben. Wenn ich ihnen genauere Auskunft geben soll, brauche ich mehr Information, oder sie nehmen sich einen Rechtspfleger, der kostet nichts.

Lg

Hallo, genaues kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß aber das bereits errichtete Bauwerke nicht mehr abgerissen werden müssen. MfG

Evtl. läßt sich mit der Kommune eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle im Gemindegeb iet vereinbaren.

As cleverer Grundstückseigentümer können Sie aber auch dafür sorgen, dass sich Baum und Krone nicht gegnüberden bestimmten Größen und Abständen im Laufe der Jahre verändern. Ein jährlich kerniger Scnnitt hilft dabei mit. Erkundigen Sie sich doch mal, wie auch eine starke Eiche auf „Bonsaimaß“ gehalten werden kann. Sie kennen schließlich nur Pflanz- jedoch keinerlei Entwicklunsrichtlinien!?! Man darf Vorschriften nicht immer so furchtbar eng sehen!

Hallo Majala,

die Vermutung eines Bußgeldes ist richtig. Aber ein Bußgeld hebt die Verpflichtung zur Durchführung der Auflage nicht auf. Diese besteht weiterhin.

Der einzige Weg ist einen Befreiungsantrag zu stellen und dann für die nicht durchzuführende Ersatzpflanzung zu bezahlen. Ob die Gründe für die Befreiung ausreichen, kann ich micht beurteilen.

Ich würde vorher das Gespräch mit dem zuständigen Amt für Naturschutz suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten