Hallo,
hallo auch,
jemand sollte an einer Weiterbildung teilnehmen.
soweit so gut …
Die Person hat einem Kollegen im Büro gesagt, dass er nicht an
dieser Weiterbildung teilnehmen möchte und diese abgebrochen
hat.
Das ist nicht gut, man hätte dies vorher mit dem AG klären sollen.
Der Kollege hat diese Information nicht dem AG
mitgeteilt. Der AN hat nicht die Möglichkeit persönlich mit
dem AG zu reden. Er ist früher in der Fa und dann auf „Tour“
und abends ist der Chef schon weg.
Diese Firma arbeitet also ohne Telefon ?
Die Weiterbildung hat in den Augen des ANs nichts gebracht.
Hätte die Weiterbildung in den augen des AG etwass gebracht ? z.B. eine besondere Qualifizeirung des AN, die der ganzen Firma genützt hätte ?
Mit welchen Konsequenzen muss der AN rechnen, wenn der AG dies
erfährt?
Das kommt drauf an, wie wertvoll der An für den AG ist und wie das verhältnis des AN zuim AG ist.
Muss der AN evtl. die Kosten der Weiterbildung selbst tragen?
das wäre zumindest sehr wahrscheinlich…
Bekommt der AN wegen Arbeitsverweigerung? eine Abmahnung?
kommt drauf an, wäre eine möglichkeit…
Was steht denn im Arbeitsvertrag über Fort- / Weiterbildung oder Qualifizeirungsmaßnahmen, wurde ggfs. für die Weiterbildung eine separate Vereinbarung getroffen?
Alles in allem finde ich es etwas gewagt, eine Weiterbildung, die offensichtlich vom AG angeregt wurde, eigenmächtig ohne RÜcksprache abzubrechen, im Endeffekt entscheidet doch der AG ob die Weiterbildung vielleicht dem Betrieb etwas bringt oder nicht ?
schönen gruß vom jörg
Vielen Dank im Voraus.
Gruß