Nicht angepaßte Geschwindigkeit

Hallo,
wenn ich den Bußgeldkatalog so ansehe, finde ich da nur den Fall, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Ist es also bußgeldtechnisch „kostenlos“, wenn die Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen nicht angepaßt ist, aber unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (könnte ja z.B. dem Kontrollgerät entnommen worden sein oder durch ein Gutachten festgestellt werden) liegt und man z.B. durch die Wiese fährt (keine weiteren Verkehrsteilnehmer beteiligt)?

Cu Rene

Der Bußgeldkatalog kennt sogar drei Tatbestände wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, sogar ohne Unfall und ohne das die zulässige vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Ohne Unfall
103600 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 100,00
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat

Mit Gefährdung
103601 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 120,00
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit
und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Mit Unfall
103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 145,00
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Und nochmal drei Tatbestände wegen Wetterverhältnissen

103618 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit A - 3 100,00
nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat

103619 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit A - 3 120,00
nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch
Andere.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

103620 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit A - 3 145,00
nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Daneben gibt es nochmal spezielle Tatbestände für Lkw und Busse.

Q-Gruß

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