Der Bußgeldkatalog kennt sogar drei Tatbestände wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, sogar ohne Unfall und ohne das die zulässige vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
Ohne Unfall
103600 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 100,00
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat
Mit Gefährdung
103601 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 120,00
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit
und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Mit Unfall
103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 145,00
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Und nochmal drei Tatbestände wegen Wetterverhältnissen
103618 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit A - 3 100,00
nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat
103619 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit A - 3 120,00
nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch
Andere.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
103620 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit A - 3 145,00
nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Daneben gibt es nochmal spezielle Tatbestände für Lkw und Busse.
Q-Gruß