mal angenommen jemand wüsste, dass ein Teil seiner Familie vor etlichen Jahren Deutschland verlassen hat (also entfernte Verwandte) und in die USA ausgewandert sind. Nun ist Ihm zu Ohren gekommen, dass einer der Auswanderer keine Kinder bekommen hat und er ziemlich einsam gelebt hat. Es gab also keine Erben. Weiss jemand, ob es eine Datenbank gibt, in der man recherchieren kann, ob es tatsächlich ein Erbe gegeben hat, dass nicht angetreten worden ist? Wo würde so etwas in Deutschland veröffentlicht?
Wenn, dann im Bundesanzeiger. Da würde dann ein Aufgebot drin stehen, mögliche Erben des Verstorbenen … mögen sich bis zum … bei Gericht melden und Ansprüche anmelden.
Das gibt’s in den USA sicherlich auch, aber wohl auf Einzelstaaten-Ebene. Schließlich fällt ein solches Erbe auch irgendwann dem Staat anheim.
Übrigens, wenn man so wenig von dem entfernten Verwandten weiß, dann kann es doch auch sein, es gibt ein Testament und damit erübrigen sich alle Erbgedanken.
Wenn, dann im Bundesanzeiger. Da würde dann ein Aufgebot drin
stehen, mögliche Erben des Verstorbenen … mögen sich bis
zum … bei Gericht melden und Ansprüche anmelden.
Hast Du mal ein Beispiel für sowas? Ich hätte nämlich gern gewusst, wer und warum diese Suchanzeige aufgeben sollte. Und welches Gericht das wohl sein könnte.