Nicht auf Steuerbescheinigung warten?

Hallo,

Steuerpflichtiger S hat seine Einkommensteuererklärung 2009 vorbereitet und möchte in Anlage KAP sämtliche Erträge zwecks Günstigerprüfung erklären. Er wartet für die Abgabe der Erklärung nur noch auf die Steuerbescheinigungen der Banken – in diesem Jahr besonders lange.

Als nur noch eine Steuerbescheinigung fehlt, die zudem nur kleine Beträge für die Zeilen 7, 49 und 50 enthalten dürfte, entschließt sich S, diese Beträge anhand seiner Unterlagen selbst zu ermitteln und anzugeben und die Steuererklärung ohne die fehlende Steuerbescheinigung endlich auf den Weg zu bringen.

Kann S das so machen? Hätte dieses Vorgehen irgendwelche Folgen, außer dass die Teilbeträge für bereits abgeführte Kapitalertragssteuer und Soli aus der fehlenden Steuerbescheinigung nicht angerechnet werden?

Könnte (müsste?) S die Steuerbescheinigung noch nachreichen? (Falls ja, bis wann?)

Danke im Voraus für eure Einschätzung,

Andreas

Hallo,

Steuerpflichtiger S hat seine Einkommensteuererklärung 2009
vorbereitet und möchte in Anlage KAP sämtliche Erträge zwecks
Günstigerprüfung erklären. Er wartet für die Abgabe der
Erklärung nur noch auf die Steuerbescheinigungen der Banken –
in diesem Jahr besonders lange.

Als nur noch eine Steuerbescheinigung fehlt, die zudem nur
kleine Beträge für die Zeilen 7, 49 und 50 enthalten dürfte,
entschließt sich S, diese Beträge anhand seiner Unterlagen
selbst zu ermitteln und anzugeben und die Steuererklärung ohne
die fehlende Steuerbescheinigung endlich auf den Weg zu
bringen.

Kann S das so machen?

Ja klar

Hätte dieses Vorgehen irgendwelche
Folgen, außer dass die Teilbeträge für bereits abgeführte
Kapitalertragssteuer und Soli aus der fehlenden
Steuerbescheinigung nicht angerechnet werden?

auch. da die Erklärungen „Nach Eingangsdatum“ bearbeitet werden kommt er entsprechend früher dran (auch wenn noch was nachgereicht wird oder vom FA angefordert wird) als wenn er wartet bis ultimo und erst dann abgibt. So sollte es zumindest sein :smile: ABER: S könnte mit in der Erklärung vermerken dass noch Unterlagen nachgereicht werden. So muss der Bearbeiter nicht nachfragen. Und falls doch wäre es nett wenn eine Telefon-Nr. oder Email-Adresse beigefügt wird, so gehts schneller für ihn.

Könnte (müsste?) S die Steuerbescheinigung noch nachreichen?
(Falls ja, bis wann?)

spätestens bis Einspruchsende (also 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids mit der evtl. Ablehnung der Auszahlung der Kapitalgeschichte).

LG

Hallo,

danke für die Antwort.

da die Erklärungen „Nach Eingangsdatum“ bearbeitet
werden kommt er entsprechend früher dran

Das wäre die Überlegung von S, denn der anrechenbare Betrag der fehlenden Steuerbescheinigung steht in keinem Verhältnis zum weiteren Zinsschaden.

(auch wenn noch was nachgereicht wird oder vom FA angefordert wird)

Interessant; auch bei Anforderungen des FA? Liegen die später eingegangenen Erklärungen dann solange unbearbeitet herum, bis die früheren fertig sind? Wohl kaum. Also heißt das nur, dass die Bearbeitung der späteren unterbrochen wird, um die frühere fertigzustellen, sobald die angeforderten Belege eintreffen? Oder wie ist das zu verstehen?

S könnte mit in der Erklärung vermerken dass
noch Unterlagen nachgereicht werden. So muss der Bearbeiter
nicht nachfragen.

Danke für den Tipp. Also würde der Bearbeiter normalerweise nachfragen, wenn er merkt, dass eine Steuerbescheinigung fehlt (weil es auch ein Versehen sein könnte)?

Viele Grüße,

Andreas

Moin,

Danke für den Tipp. Also würde der Bearbeiter normalerweise
nachfragen, wenn er merkt, dass eine Steuerbescheinigung fehlt
(weil es auch ein Versehen sein könnte)?

=> für die Anlage KAP werden eh’ die Steuerbescheide - im Original - benötigt und dann auch angefordert. Die meisten Banken/ Sparkassen verschicken die Steuerbescheinigungen meist nur auf Anforderung, weil für sie dank Abgeltungssteuer der Drops gelutscht ist. Von daher sollte man bei der Bank mal nachhaken, wo die Steuerbescheinigungen bleiben.

Hallo,

Interessant; auch bei Anforderungen des FA? Liegen die später
eingegangenen Erklärungen dann solange unbearbeitet herum, bis
die früheren fertig sind? Wohl kaum. Also heißt das nur, dass
die Bearbeitung der späteren unterbrochen wird, um die frühere
fertigzustellen, sobald die angeforderten Belege eintreffen?
Oder wie ist das zu verstehen?

Natürlich wird nicht solange gewartet bis die Antwort da ist … Der Bearbeiter schreibt den Brief an Herrn S, legt die Erklärung bei Seite und macht die nächsten Erklärungen. Erhält der Bearbeiter die Antwort von Herrn S wird er die (angefangene) Erklärung mit bearbeiten. Ist sie fertig gehts mit dem jetzigen Datum weiter …

LG

Moin,

Von daher sollte man bei der Bank mal
nachhaken, wo die Steuerbescheinigungen bleiben.

ist längst passiert. Die Bank hat ihre Kunden mittlerweile schon von sich aus über die Verzögerungen informiert und begründet sie mit dem Aufwand, das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.12. umzusetzen, und damit, dass Kapitalanlagegesellschaften jetzt bis zu 8 Monate Zeit hätten, ihre Daten zu liefern …

Andreas

Danke! owT
.