Nicht ausbilungssuchend aber Ausbildung gesucht?

Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. des Kindergeldanspruchs.

Ich habe meine schulische Ausbildung im Juli 2009 wegen nichterreichen des benötigten Notenschnitts abbrechen müssen. Diese Ausbildung wäre noch bis Februar 2010 weitergelaufen. Solange habe ich auch Kindergeld kassiert.

Ich habe bereits von 06/2009 bis ca. 03/2010 Bewerbungen für eine neue Ausbildung, die ich auch gefunden habe, geschrieben.

Gestern kam dann ein Schreiben von der Familienkasse, in dem stand, dass ich doch bitte die Kopie meines Abschlusszeugnisses zukommen lassen solle.

Ganz knapp jetzt mein Problem:

Ich habe ja kein Abschlusszeugnis, allerdings rund 50 Absagen- und Einladungsschreiben (z.b. für Bewerbungsgespräch) für den kompletten Zeitraum nach meinem Abbrechen der Ausbildung. Ich war allerdings nicht ausbildungssuchend gemeldet.

Reicht das Zusenden dieser Bewerbungsnachweise oder stehen meine Chancen schlecht da ich mich hätte zwingend dafür ausbildungsschend melden sollen?

In einigen Foren stand, dass es wohl reicht es beweisen zu können, dass man gesucht hat allerdings möchte ich hier nochmal auf Nummer Sicher gehen.

Vielen Dank für die Mühe.

Wie es da mit dem Kindergeld ist, weiß ich nicht.
Allerdings wäre die ausbildungssuchend-Meldung schon sehr wichtig gewesen. Muss man meine ich eigentlich auch tun…ist wichtig wegen der Rentenversicherung/Sozialversicherung.

Du müsstest dich sofort wenn du es weißt, spätestens 3 Monate vor Beendigung der Lehre Arbeitssuchend melden (wenn kein Arbeitsvertrag ansteht oder du noch nicht weißt ob eine Übernahme stattfindet). Sprich diplomatisch mit der Agentur für Arbeit und der Familienkasse um dieses zu regeln.

sorry,
was wollen Sie eigentlich??

Tut mir leid, aber dazu habe ich keine Infos.

Kann da leider nicht helfen

Sorry, aber dafür bin ich nicht der richtige Experte.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Erik Meyer

Hallo,
also zu musst den Abbruch der Ausbildung im Juli 2009 NACHWEISEN! Womit ist egal, ggf. eine Bescheinigung der Schule holen. Und wenn du deine Eigenbemühungen MONATLICH nachweisen kannst, reicht das völlig aus.
Am besten durch Absageschreiben und Zwischennachrichten.

Gruß
juliatimlea

Hallo,

Du musst der Kindergeldkasse nur nachweisen, dass Du Dich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hast, das heißt nicht, dass Du Dich zwingend ausbildungssuchend melden musst. Das kannst Du hier noch einmal nachlesen:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Cont…

Von der Schule kannst Du Dir auch noch eine Teilnahmebescheinigung ausstellen lassen und diese der Familienkasse vorlegen.

Grüße
Jeanine

Hallo,

also als erstes … das Abbrechen der Schule hätte der Familienkasse umgehend mitgeteilt werden müssen! Denn der Grund warum Kindergeld gezahlt wurde besteht ja nicht mehr (Schule).

Wenn die Bewerbungen und Absagen der Familienkasse lückenlos (sprich monatlich) eingereicht wird kann es sein das ihr das reicht.

Man muss nicht zwingend Ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein um Kindergeld zu bekommen.

Man muss aber glaubhaft machen das man sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht.

MfG

Hallo, sie hätten den Abbruch dem Amt melden müssen. Nun werden sie das problem bekommen, zuviel gezahltes Kindergeld zurück zahlen zu müssen.

LG S.Kirscht

Hallo,

es tut mir Leid, dass ich Deine Anfrage übersehen habe. :frowning:

Viele Grüße,

Heike

P. S:: Ich kann Dir leider nicht helfen.