Nicht ausgeführte Order durch Fehler von Bank-MA

Hallo,

ich möchte euch eine kleine Anekdote erzählen, über das, was mir heute passiert ist.

Und zwar wollte ich ein paar meiner Aktien verkaufen.
Da ich nicht an dem Ort war, wo meine Filiale ist, bin ich einfach in eine andere Filiale meiner Bank gegangen.
Dort habe ich gefragt, ob es möglich ist, dass die dort meine Aktien verkaufen.
Der Banker sagte mir, dass dies kein Problem sei.
Dies überraschte mich sehr, da ich diese Flexibilität von meiner Hausbank (eine andere Bank) nicht gewohnt war.
Also habe ich die Order mit Limit über Xetra aufgegeben.
Die Ausführung geht ja recht flott.
Das Geld wollte ich gleich mitnehmen.
Da sagte mir der Mitarbeiter, dass Valuta 2 Tage sind und er es mit meinem Betreuer absprechen müsse.
Nun hat er versucht meinen Betreuer telefonisch zu erreichen, was nicht klappte.
Daraufhin meinte er, dass ich das Geld bekommen würde, wenn ich zu meiner Filiale gehen würde.
Kein Problem, muss ja eh in den anderen Ort.
Als ich dann bei meiner Bank war und das Geld wollte, hat mir der dortige Mitarbeiter gesagt, dass die Order nicht ausgeführt wurde.
Habe dann nachgefragt wie der Schlusskurs denn sei und als Antwort bekam ich eine Zahl, die unter meinem gesetzten Limit war.
Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, was ich nun gedacht habe.
Der Mitarbeiter hat nun mit dem Mitarbeiter aus der anderen Filialen telefoniert, der die Order ausgeführt hat und mit meinem Betreuer.
Nun stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter der anderen Filiale die Order gar nicht ausgeführt hat!
Er hat die Order per Email an meinen Betreuer geschickt, damit er sie ausführt!!!
Es ist ja wohl klar, dass man nicht ständig seinen Emails kontrolliert…
Das Ende ist, dass ich ca. eine halbe Stunde in der Bank gewartet habe um zu erfahren, was mit meiner Order passiert ist.
Das Geld habe ich trotzdem erhalten.
Habe ja schließlich keinen Fehler gemacht.
Der Mitarbeiter sagte mir, dass die Order nun bestens ausgeführt wird und ich die Kursdifferenz zu meinem gesetzten Limit erstattet bekomme.
Ende gut, alles gut :smile:

Was lernen wir daraus?
Traut keinem Banker, denn machmal wissen sie nicht, was sie tun :wink:

Wenn ich mal wieder einen Fehler machen sollte, denke ich an diesen Vorfall zurück und schon wird es mir besser gehen.
Es gibt immer jemanden, der noch einen draufsetzt…

Wünsche euch allen gute Börsengeschäfte.

Viele Grüße

Norbert

ähnliches habe ich auch erlebt—heute kaufe und verkaufe ich nur noch am pc und weiss dann immer,wie ich dran bin.

Hallo
genau aus diesen grund kaufe und verkaufe ich wertpapiere lieber online.
schon alllein dieses (oftmals) arrogante auftreten der bankangestellten
die ihren kunden ,mit fachbegriffen schnell etwas andrehen wollen
kann mich tierisch nerven.deshalb selbst informieren und handeln

Hallo,

ich möchte euch eine kleine Anekdote erzählen, über das, was
mir heute passiert ist.

schade ist, daß die bisherigen Kommentare den nachfolgenden Passus, den ich für den entscheidenden halte, vollkommen ignoriert haben:

Der Mitarbeiter sagte mir, dass die Order nun bestens
ausgeführt wird und ich die Kursdifferenz zu meinem gesetzten
Limit erstattet bekomme.
Ende gut, alles gut :smile:

Über ein anderes Ergebnis hätte man sich aufregen können, aber so…

Fehler kommen vor und zwar überall. Wenn der Fehler wieder ausgebügelt wird, gibt es keinen Grund, sich darüber großartig aufzuregen (damit meine ich nicht Dich), zumal Du ja anscheinend keine große Mühe hattest, zu Deinem Recht zu kommen. Da sieht es in anderen Branchen ja oftmals ein bißchen anders aus (Handwerker, Autowerkstätten, Einzelhandel…).

Gruß,
Christian

genau aus diesen grund kaufe und verkaufe ich wertpapiere
lieber online.
schon alllein dieses (oftmals) arrogante auftreten der
bankangestellten

Ob das Auftreten des Bankers in meinem Fall arrogant war, möchte ich mal dahingestellt lassen.
Jeder hat eine andere Sichtweise.
In meinen Augen ist der Banker aber sehr selbstbewusst aufgetreten.
Ob er mehr Fachwissen im Bereich Aktien hatte als ich, kann ich schlecht beurteilen.
Hatte zu wenig Kontakt mit und umfassend beurteilen zu können.
Auf jeden Fall war er kaum älter als ich oder sogar noch jünger.
Vielleicht sogar Azubi?
So lange wird seine Ausbildung noch nicht her gewesen sein…

Hallo Christian,

klar, Fehler passieren.
Dagegen sage ich auch nichts.
Ich finde es aber in diesem Fall äußerst interessant, wie der Banker an diese Aufgabe herangegangen ist.
Hätte er die Order selbst ausgeführt, wäre der Arbeitsaufwand für ihn bestimmt nicht größer gewesen.
Sein Auftreten war auch sehr selbstbewusst, so dass man doch ein besseres Ergebnis erwartet hätte.

Gruß

Norbert

Hallo Norbert,

Dagegen sage ich auch nichts.
Ich finde es aber in diesem Fall äußerst interessant, wie der
Banker an diese Aufgabe herangegangen ist.
Hätte er die Order selbst ausgeführt, wäre der Arbeitsaufwand
für ihn bestimmt nicht größer gewesen.

ich halte es für wahrscheinlich, daß der Mitarbeiter selber gar nicht tätig werden konnte, sondern den Auftrag weiterleiten mußte. Zunächst sehen nämlich die Datenschutzbestimmungen eigentlich vor, daß Mitarbeiter, die mit einem Kunden keine direkte Geschäftsbeziehung unterhalten, auch keinen Zugriff auf dessen Konto/Depot haben sollen (Du warst ja nach eigenem Bekunden ein einer „fremden“ Filiale). Hinzu kommt, daß ich mir vorstellen kann, daß aus der betreffenden Filiale heraus schon EDV-mäßig kein Verkauf aus einem Depot, das nicht bei der eigenen Filiale geführt wird, erfolgen konnte (so wäre es jedenfalls bei meinem alten Arbeitgeber gewesen).

Da dieser Fall (Kunde einer anderen Filiale will Verkauf in Auftrag geben) vermutlich so häufig nicht vorkommt, kann ich mir weiterhin vorstellen, daß es dafür kein Standardverfahren gibt und er die Email für den vernünftigsten Weg hielt.

Letztlich wären also organisatorische Schwächen für den „Zwischenfall“ verantwortlich. Daß das Institut den Fehler bei sich sah, erkennst Du ja auch daran, daß man Dir anstandslos den Differenzbetrag erstattet hat.

Sein Auftreten war auch sehr selbstbewusst, so dass man doch
ein besseres Ergebnis erwartet hätte.

Wäre Dir lieber gewesen, der Mitarbeiter wäre vor Verzweiflung vor Deinen Augen zusammengebrochen? :wink:

Gruß,
Christian

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Hallo Christian,

ich halte es für wahrscheinlich, daß der Mitarbeiter selber
gar nicht tätig werden konnte, sondern den Auftrag
weiterleiten mußte. Zunächst sehen nämlich die
Datenschutzbestimmungen eigentlich vor, daß Mitarbeiter, die
mit einem Kunden keine direkte Geschäftsbeziehung unterhalten,
auch keinen Zugriff auf dessen Konto/Depot haben sollen (Du
warst ja nach eigenem Bekunden ein einer „fremden“ Filiale).
Hinzu kommt, daß ich mir vorstellen kann, daß aus der
betreffenden Filiale heraus schon EDV-mäßig kein Verkauf aus
einem Depot, das nicht bei der eigenen Filiale geführt wird,
erfolgen konnte (so wäre es jedenfalls bei meinem alten
Arbeitgeber gewesen).

Ich habe natürlich dem Mitarbeiter der anderen Filiale vorher gesagt, dass ich nicht in dieser Filiale Kunde bin und ihn gefragt ob ich trotzdem meine Aktien verkaufen kann.
Er meinte, dass ER die Aktien verkaufen könne.
Dafür spricht auch, dass ich auf meinen Depotausdruck unterschreiben musste, den mir der Mitarbeiter vorlegte.
Wenn er schon Zugriff auf mein Deopot hat, dann müsste er - rein theoretisch - mein Aktien auch verkaufen können.
Dem Mitarbeiter der anderen Filiale habe ich gesagt, dass der andere MA die Aktien hätte auch verkaufen können.
Er stimmte mir in diesem Punkt zu.

Aus meiner Zeit bei der Versicherung kenne ich es noch, dass wenn man MA einer Agentur ist, nur Zugriff auf den Bestand seiner eigenen Kunden hat.
Genauso ist es, wenn man bei der Versicherung selbst angestellt ist.
Man konnte nur auf Verträge zugreifen, die die jeweilige Zweigniederlassung verwaltete.
Ansonsten kam die Meldung „Anzeige gemäß BDSG nicht zugelassen“.

Kann man nun also sagen, dass in diesem Fall - und wahrscheinlich dann auch grundsätzlich - gegen das BDSG verstoßen wurde bzw. wird?

Sein Auftreten war auch sehr selbstbewusst, so dass man doch
ein besseres Ergebnis erwartet hätte.

Wäre Dir lieber gewesen, der Mitarbeiter wäre vor Verzweiflung
vor Deinen Augen zusammengebrochen? :wink:

Der Punkt geht an dich :smile:

Gruß

Norbert

Hallo Christian,

ich kenne das eben nicht so… trotzdem muss ich mich auch fragen wieviel Ahnung der Kunde hat, wenn er glaubt, dass er das Geld abweichend von Valuta 2 Tage - was in fast ganz Europa Marktusanz ist - einfach mal so am Schalter mitnehmen will.

Letztendlich hätte die Order auch mangels Nachfrage nicht exekutiert werden können. Dass die Bank dem Kunden hier entgegenkommt ist auch nicht selbtverständlich und zeigt - wie die Lösung z.G. des Kunden ohne grosses Nachfassen - das der kunde ihnen wichtig genug ist um hier ein Kreditrisiko für min. 2 Tage einzugehen.

Gruss Ivo

Hallo nochmal,

Dafür spricht auch, dass ich auf meinen Depotausdruck
unterschreiben musste, den mir der Mitarbeiter vorlegte.
Wenn er schon Zugriff auf mein Deopot hat, dann müsste er -
rein theoretisch - mein Aktien auch verkaufen können.

naja, so einfach ist das nicht zwangsläufig. Auch wenn ich bspw. früher Zugriff auf Konto und Depot meiner (Firmen)Kunden hatte, konnten Wertpapierorder nur von den Mitarbeiter der entsprechenden Abteilung erfaßt werden. Was nun genau passiert ist, läßt sich also von hier aus nicht beurteilen.

Kann man nun also sagen, dass in diesem Fall - und
wahrscheinlich dann auch grundsätzlich - gegen das BDSG
verstoßen wurde bzw. wird?

Nein, nicht zwangsläufig. Das BDSG läßt Spielräume, die durch interne Vorschriften geregelt werden.

Gruß
Christian