Nicht ausgewiesene MwSt. im Personennahverkehr

Hallo Steuerexperten,

wie behandelt man als vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb Belege aus dem Personennahverkehr (kurze Stadtfahrten zur Anreise, z.B. Bahnhof zu Geschäftsgebäude), die der Geschäftsinhaber in die Buchhaltung einreicht? Auf diesen Belegen ist leider explizit keine MwSt. ausgewiesen. Kann man trotzdem pauschal 7% (da betriebliche Kosten) von dem bezahlten und aufgeführten Belegbetrag als Vorsteuer geltend machen?

Danke für eine erklärende Antwort.

wie behandelt man als vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb
Belege aus dem Personennahverkehr (kurze Stadtfahrten zur
Anreise, z.B. Bahnhof zu Geschäftsgebäude), die der
Geschäftsinhaber in die Buchhaltung einreicht? Auf diesen
Belegen ist leider explizit keine MwSt. ausgewiesen. Kann man
trotzdem pauschal 7% (da betriebliche Kosten) von dem
bezahlten und aufgeführten Belegbetrag als Vorsteuer geltend
machen?

Bei Fahrausweisen gelten die §§ 34 und 35 der UStDV. So muss z. B. der Steuersatz nicht angegeben werden, wenn der ermäßigte Steuersatz gilt (§ 34 Absatz 1 Nr. 4 UStDV).

Die weiteren geforderten Voraussetzungen müssen aber angegeben sein (Name und Anschrift des Verkehrsbetriebes etc.).

Und bitte nicht 7% vom Rechnungsbetrag als Vorsteuer abziehen sondern 7/107 vom Rechnungsbetrag (die Umsatzsteuer ist ja schon enthalten).

§ 34 UStDV
Hi !

Im § 34 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sind abweichend von § 14 Abs. 4 UStG die notwendigen Angaben in Fahrausweisen angegeben. Sind die dort genannten Angaben vollständig, liegt eine Rechnung vor, aus welcher der Vorsteuerabzug zulässig ist.

BARUL76

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