Angenommen, Freiberufler F ist u.a. mittels Internet für ein Unternehmen tätig, das seinen Sitz in den USA hat. Das dabei erzielte Einkommen wird von dem Unternehmen aber nicht an F überwiesen oder sonstwie ausgezahlt, sondern in einem firmeninternen Konto „angespart“. F kann den dabei angesammelten Betrag dafür verwenden, von dem Unternehmen vertriebene Produkte zu erwerben, wobei es ihm völlig frei steht, wann er wie viel Geld auf welches Produkt aufwendet. Es ist also beispielsweise möglich, längere Zeit zu „sparen“, um sich dann im Folgejahr den teuren berufsrelevanten Gegenstand XY zukommen zu lassen. (Ja, ich weiß, dass die Sache abstrus klingt, aber nehmen wir weiterhin einmal an, dass es sich um ein etabliertes, international bekanntes Unternehmen handelt und die Geschäftspraxis vor Ort üblich ist.)
Wie in aller Welt kann F das in der Steuererklärung angeben, zumal in dem betreffenden Jahr nur „gespart“ wurde?