Nicht autorisierter Kauf - Gesellschaftervertrag

Ich habe eine Frage GbR und dem Kauf von Gegenständen.
Was wäre wenn die Gesellschafter in ihrem Gesellschaftervertrag vereinbart haben, dass die Geschäftsleitung Güter nur bis 500€, ohne Vereinbahrung mit den restlichen Gesellschaftern, kaufen dürfen und die Geschäftsführung tut dieses trotzdem ?
Könnte man dann vom Kauf der Ware trotz des Kaufvertrages absehen oder müsste die Gesellschaft dafür haften?

Vielen Dank schon mal im vorraus!

Ich habe eine Frage GbR und dem Kauf von Gegenständen.
Was wäre wenn die Gesellschafter in ihrem
Gesellschaftervertrag vereinbart haben, dass die
Geschäftsleitung Güter nur bis 500€, ohne Vereinbahrung mit
den restlichen Gesellschaftern, kaufen dürfen und die
Geschäftsführung tut dieses trotzdem ?
Könnte man dann vom Kauf der Ware trotz des Kaufvertrages
absehen oder müsste die Gesellschaft dafür haften?

überschreiten der vertretungsmacht des jeweiligen gesellschafters.
anders als bei juritischen personen gilt die beschränkung auch für das außenverhältnis, d.h. der gesellschafter handelt ohne vertretungsmacht.
die gesellschaft wurde deshalb nicht verpflichtet, kann aber das geschäft genehmigen, § 178f. BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/179.html

jedoch kommt trotz dieser grundsätze eine haftung der gbr in betracht nach den regeln der rechtsscheinvollmacht. erfahrungsgemäß kommt regelmäßig eine anscheinsvollmacht in betracht: http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsvollmacht

danach würde die gbr aus rechtsscheinsgesichtspunkten haften.
jedoch kenne ich den genauen sachverhalt nicht, womit ich letztendlich nicht sagen kann, ob die gbr die leistung schuldet…