darf eine Gemeinde/Stadt/werauchimmer ein Grundstück als Baugrundstück anbieten, wenn bei Einhaltung der Bauordnung das Haus nur noch ca. 4,50 Meter breit sein kann? Dadurch ist das Grundstück de facto ja nicht bebaubar.
darf eine Gemeinde/Stadt/werauchimmer ein Grundstück als
Baugrundstück anbieten, wenn bei Einhaltung der Bauordnung das
Haus nur noch ca. 4,50 Meter breit sein kann?
Wer sollte es verbieten?
Dadurch ist das Grundstück de facto ja nicht bebaubar.
Das ist nicht wahr. Schau Dir mal Architektur in Japan an. Die sind Meister im Bauen auf kleinen Grundstücken. Ich geb Dir natürlich recht, dass der „normale“ Bauherr mit 4,50m nicht auskommt.
Ich sehe hierin kein Hindernissgrund. Besteht eine Baupflicht? Oder kann der Nachbar das Grundstück auf zu seinem jetzigen Rasenanteil dazukaufen?
Und wie schon erwähnt: Vielleicht findest du einen kreativen Architekten, welche immer ein Zimmer aufeinander setzt und so das Optimum aus dem Bauland herausholt.
wie wäre es mit der Möglichkeit, etwas Anderes als ein Wohngebäude zu errichten? Beispielsweise Garagen oder andere Nebengebäude.
Außerdem überlege ich grad, was so eine Fläche dem Anlieger wert sein könnte. (Mein früherer Abteilungsleiter sagte immer „hinter der Scheuer ist nix zu teuer“.)