Guten Tag,
ich hätte die folgende, fiktive Frage: Eine Gasheizung ist defekt, es kommt kein Heisswasser mehr, die Heizkörper sind allerdings warm. Ein Anruf bei einem Gas- Wasserinstallateur, der die Heizung kennt, ergibt, dass es sich nur um die Boilerladepumpe handelt könne, er hat aber derzeit keine Zeit für den Einbau. Es wird also ein örtlicher Handwerkerbetrieb beauftragt, die Boilerpumpe zu tauschen. Die Handwerker sind leider allein beim Kunden zu Hause, da der Kunde und die Ehefrau ausser Haus Erledigungen haben. Der Mann fragt aber, bevor er fährt, extra nach, ob sie seine Telefonnummer haben falls was wäre, was bejaht wird (Geselle und Azubi).
Als das Paar nach Hause kommt, liegt die Auftragsbestätigung auf dem Tisch. Oben eingedruckt ist: Boilerladepumpe erneuern. Darunter steht handschriftlich: Boilerladepumpe, Heizungspumpe und Feinsicherung defekt gewesen.
Die Heizungspumpe war jedoch definitiv nicht defekt, als das Paar aus dem Haus ging, denn alle Heizkörper waren warm.
Die Rechnung war denn auch entsprechend hoch (z.B. 684,- Euro), es wurden beide Pumpen und 3,5 Std. Arbeitszeit berechnet, zzgl. AZUBI für 1 Std… (Nach allgemeiner Meinung ohnehin viel zu hoch für die ausgeführten Arbeiten)
Gegen diese Rechnung wird Widerspruch eingelegt und erläutert, dass der Tausch der zweiten Pumpe nicht beauftragt war, des Weiteren auch nicht nötig, da nicht defekt, eine Rechnung in ungefährer Hälfte der Höhe angemessen wäre und um eine korrigierte Rechnung gebeten, oder eine schriftliche Darlegung der Gründe, falls an der Forderung festgehalten werden wolle. Es wurden dafür 3 Wochen Frist eingeräumt.
Nun steht plötzlich der Firmeninhaber vor der Tür, der meint, als die neue Pumpe eingebaut wurde, und die Heizung wieder in Gebrauch genommen wurde, hätte es laut geknallt und die andere Pumpe wäre auch defekt gewesen. Es gäbe jetzt nur 2 Möglichkeiten:
1: Einbau der alten Pumpe, und er nimmt die neue wieder mit, oder
2. Einsendung der alten Pumpe an den Hersteller zur Prüfung (wäre auf jeden Fall kostenpflichtig)
Er will sofort eine Entscheidung, aber der Ehemann sagt, er müsse darüber erst mit seiner Frau sprechen.Das Paar weiss nun jedoch nicht, ob die Pumpe, die er dann einbaut oder einsendet tatsächlich mal ihnen gehörte, oder von einem anderen Kunden kam…
Die Frau schreibt nun eine mail , dass sie nur noch schriftlichen Kontakt möchte, da sie nicht will, dass ihr Worte in den Mund gelegt werden, die sie so nicht gesagt hat…
Welche Möglichkeiten hätte dieses Paar denn jetzt, bzw. welches Recht hätte die Firma in dieser Sache?
Darf der Handwerker die neue Pumpe zurückverlangen? Muss man ihn reinlassen? Müssen die Kosten gezahlt werden, und welche genau? Was ist, wenn die 3 Wochen Frist für die Rechfertigung des Handwerkers ablaufen?
Vielen Dank für Ihren Rat! 