Ich bin nicht befreiter Vorerbe eines Einfamilienhauses, Nacherben sind meine beiden Töchter, z.Zt. 12 und 13. Ich habe kein eigenes Einkommen. Da das Haus zu groß und zu teuer ist, möchte ich es verkaufen und eine Eigentumswohnung kaufen (für die der Ncherbenvermerk wieder eingetragen wird) und ggfs. den erzielten Überschuss mündelsicher anlegen. Um das Haus verkaufen zu können, brauche ich wohl die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Weiss jemand, wie das genaue Prozedere ist bzw. wie groß meine Aussichten auf Erfolg sind?
Dieser Vorgang wird am besten zwischen dem Notar und dem Vormundschaftsgericht besprochen und vorbereitet. Selbstverständlich können Sie dieses auch tun, nur: Es bringt die Sache nicht besonders weiter, und erspart im Endergebnis nichts…
Ihr Vorhaben ist nichts Aussergewöhnliches und sollte eigentlich keine Probleme bringen.