Hallo ich hätte da mal eine Frage in sachen Erbschaft,
wir haben in der Familie einen Erb streit!!
Also als nächste Erben treffen sich die Schwester, der Bruder, ein Kind von ihrem verstorbenen Bruder und noch 3 Kinder vom zweiten verstorbenen Bruder.
Also insgesamt hatte sie 4 Geschwister, wobei 2 davon schon gestorben sind!!
Das Problem ist das es nicht unterschieben ist und nicht beglaubigt ist. Am schluß wurde nur das Datum der Name und die Anschrift angegeben.
Jetzt die Frage:
In wie weit können die 3 Kinder dieses testament anfechten!?!
In einem solchen Fälle greift die gestzliche Erbfolge. Sind die Eltern als Erblasser tot, dann erben deren Kinder, die Geschwister, zu gleichen Teilen. Die beiden Anteile der verstorbenen Geschwister teilen sich deren Kinder zu gleichen Teilen.
Die Antwort von firѕtguardiаn
ist insoweit unrichtig, als die Enkelkinder nicht zu gleichen Teilen erben, sondern das jeweilige Viertel eines verstorbenen Bruders auf dessen Kind bzw. dessen Kinder übergeht, wobei das Viertel des einen Bruders zu gleichen Teilen von dessen 3 Kindern geerbt werden.
Wenn das Schriftstück nicht selbst handgeschrieben und nicht unterschrieben ist, ist es unwirksam. Eine „Beglaubigung“ ist nicht nötig. Einer „Anfechtung“ bedarf es nicht. Jeder der Miterben kann entweder für alle einen sogen. Gemeinschaftlichen Erbschein (empfohlen) oder für sich einen Teilerbsschein beim Amtsgericht (des letzten Wohnsitzes) beantragen. Dazu müssen die Abstammungs- und Sterbeurkunden vorgelegt werden. Beim Notar geht´s auch (dort kommt nur die MWSt hinzu, aber der hat günstigere Bürozeiten etc.).
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.