nach unserer Meinung hättest Du reagieren müssen als Du die zweite CD bekommen hast. Zu diesem Zeitpunkt hat sich ja für Dich herausgestellt dass Amazon einen Fehler gemacht hat. Es wäre kein Problem gewesen, denen eine Mail zu schicken und ihnen mitzuteilen dass Du eine zweite CD bekommen hast und zu fragen was Du mit diesem Ding tun sollst oder aber die CD mit einem kurzen Vermerk gleich unfrei zurückzuschicken. Im Endeffekt geht es darum ob Dir das als Verbraucher zuzumuten gewesen wäre oder nicht.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus dass die Dir geantwortet hätten Du sollst die überzählige CD unfrei zurückschicken.
Da Du diese aber stillschweigend behalten hast musste Amazon davon ausgehen dass Du sie wirklich doppelt bestellt hast (bei denen ist der Vorgang ja anscheinend aufgelaufen obwohl Du ne Fehlermeldung bekommen hast).
Die Rückbuchung des Betrages dauert in der Regel einige Tage, wenn nicht Wochen. Dass Die danach so lange gebraucht haben um sich bei Dir zu melden ist zwar blöd, in so einem großen Laden aber durchaus verzeihbar zumal es sich ja um einen „besonders günstigen“ Onlinehändler handelt der daher zwangsläufig mit wenig Personal auskommen muss (sonst wäre er ja nicht so günstig).
Blöd ist, dass man Dir nun unterstellen könnte dass Du die zweite CD behalten wolltest nach dem Motto: „Wenn die so doof sind dann sind sie selbst schuld“…Wenn Du das mit nem kleinen Einzelhändler machst dann kann der richtig böse werden.
Mal gucken, vielleicht hast Du Lust uns auf dem Laufenden zu halten wie die Sache ausgeht.
noch ne Kleinigkeit warum ich die CD nicht zurück geschickt
habe: Ich bin mal davon ausgegangen, dass die die sich wohl
melden wenn ich die Abbuchung rueckgängig mache. Hätte
allerdings nicht damit gerechnet, dass es 8 Monate dauert.
Jau, aber das ist immer noch innerhalb irgendwelcher Verjährungsfristen.
Noch was zu dem Vorwurf in einem der Postings, dass ich die CD
hätte behalten wollen: Was soll ich den mit ein und der selben
CD zweimal und dann auch noch eingescheißt, so das ich sie gar
nicht benutzen kann???
*LOL* Eingescheißt wäre wirklich blöd gewesen *ggg*
Du hättest sie z.B. vertickern können - an nen Kumpel oder über e-bay oder so. Zwar erst nach einiger Zeit aber immerhin.
Da du die CD behalten hast, wenn auch eingeschweißt, ist der
Kaufvertrag zustande gekommen. Du hast deine Einwilligung
gegeben, weil du den einseitigen Kaufvertrag (nämlich das
Zusenden der CD) nicht angefochten hast, sondern, aufgrund der
Zeit, stillschweigend anerkannt.
Kein Vetrag kann durch Stillschweigen zustande kommen. Schon gar nicht zwischen Kaufleuten und Privatpersonen. Soweit ich mich erinnern kann deutet das BGB Stillschweigen zunächst mal als Ablehnung. Lediglich zwischen zwei Vollkaufleuten ist das unter bestimmten Umständen möglich.
Bekommt man unaufgefordert Ware ins Haus so geht sie auch nicht unbedingt nach einer bestimmten Zeit in mein Eigentum über. Natürlich wird man nicht darüber diskutieren müssen einen 10.-€ Artikel 5 Jahre aufzubewahren. Aber bei höherwertigen Artikeln kann soweit zumutbar auch eine recht lange Aufbewahrungszeit entstehen.
Abgesehen von der rechtlichen Seite sollte man sich immer vor Augen halten das es immer irgendwo Menschen gibt die einen Fehler machen. Es ist bestimmt schon jeden passiert das er einen Fehler gemacht hat, aber ein Schaden welcher Art auch immer konnte verhindert werden weil ein netter Mitmensch( Kollege oder sonstwer ) einem darauf Aufmerksam gemacht hat.
Also nicht immer nur auf die Gesetze schielen sondern sich mal überlegen das man selber auch mal auf der anderen Seite sitzen kann und froh darüber ist das es noch „etwas Ehrlichkeit“ gibt.
Jeder kann es natürlich halten wie er will aber bitte dann nicht beschweren wenn man selber auch so behandelt wird.