Nicht bestellte CD, muss ich bezahlen?

Hi
ich hab mal ne Frage zu ner Sache mit der amazon.de mich gerade nervt. Ich hab anfang November letzten Jahres ne CD bei Amazon bestellen wolen. Daraufhin hab ich ne Fehlermeldung bekommen, dass die Daten nicht uebertragen werden konnten und ne e-mail (die man sonst immer nach der Bestellung kriegt) habe ich auch nicht bekommen (kann ich natuerlich nicht beweisen - wie auch???). Ne Woche später habe ich die gleiche CD dann noch mal bestellt. Dann habe ich aber 2 CD’s geschickt bekommmen, aber nur ein Betrag wurde abgebucht. Nach nem Monat wurde dann der Betrag für die zweite CD abgebucht. Daraufhin hab ich die Abbuchung rueckgängig gemacht und nichts weiter unternommen. Die zweite CD habe ich natuerlich eingeschweißt aufbewahrt. Jetzt habe ich (8 Monate!! später) nen Brief bekommen in dem die mich auffordern die 18€ doch zu bezahlen.
Jetzt habe ich zwei Fragen:

  1. Was kann ich dafür wenn deren Bestellung nicht funktioniert? Ich finde ich muss das Geld nicht bezahlen. Wie siehts rechtlich aus???
  2. Ist folgendes Antwortschreiben in Ordnung???:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
im November 2001 habe ich bei amazon.de eine CD (Sum41 – All Killer No Filler) bestellt. Nachdem ich meine Daten eingegeben hatte, wurde mir von Ihnen eine Amazo.de – Fehler-meldung angezeigt, in der es hieß, dass die Daten nicht weitergeleitet werden konnten. Daraufhin habe ich den Vorgang einige Tage später noch einmal wiederholt und diesmal bekam ich eine Bestätigung meiner Bestellung.
Ich bekam zwei CD’s geliefert. Nach wenigen Tagen wurde mir der Betrag für eine CD von meinem Konto abgebucht. Erst etwa einen Monat später wurde ein weiteres mal mein Konto mit dem Betrag für die CD belastet. Diesen Vorgang ließ ich, da ich nur eine CD bestellt hatte, bei meiner Bank rückgängig machen. Die nicht bestellte CD habe ich bis heute original verschweißt aufbewahrt.
Nun, 8 Monate nach diesen Vorgängen, habe ich Ihr Schreiben erhalten, in dem Sie mich auffordern das Geld für die zweite CD zu bezahlen. Da ich aber diese CD nicht bestellt habe, jedoch von ihnen unaufgefordert zugesandt bekam, sehe ich keinen Grund dieser Aufforderung nach zu kommen. Allerdings liegt die unaufgefordert zugesandte CD bei mir zur Abholung bereit.

Mit freundlichen Grüßen!"

Danke schön

freak

Hallo Freak,

ohne mich jetzt weiter in das Thema eingearbeitet zu haben stelllt sich mir SOFORT die Frage warum du die zweite CD nicht umgehend zurückgesand hast.
Es ist auch möglich Postsendungen zu verschicken, ohne daß der Sender die Gebühren bezahlt.
In Anbetracht der Sachlage und ohne weitere Informationen gehe ich nu erst mal davon aus, daß du die zweite CD als „willkommenes Versehens-Geschenk“ (:wink:) von Amazon eventuell behalten wolltest.

Schick sie einfach mit dem Hinweis „Fehllieferung“ zurück.
Gruß
der Alex

Hallihallo

Da du die CD behalten hast, auch wenn diese eingeschweißt ist, ist für Amazon rechtlich der Kauf abgewickelt. Ist mir persönlich auch unverständlich, warum du die CD nicht gleich zurückgeschickt hast. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Wenn auch etwas unglücklich für dich. Schick die originalverpackte CD mit dem Schreiben zurück und hoffe auf Kulanz.Oder ruf vorher bei denen an.

Gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mist, schneller :wink: o.w.T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke, aber noch einige Unklarheiten
Hi
erstmal danke für eure Antworten, aber ich verstehe es nicht ganz.
Also ich habe immer gedacht, dass ein Vertrag zu Stande kommt, wenn beide Seiten damit einverstanden sind und das ist IMHO hier nicht passiert. Ich wollte die CD kaufen, aber amazon.de hat meine Kaufanfrage nicht angenommen, also scheinen sie es nicht gewollt haben, dass ich die CD kaufe, sonst hätten sie mir ja nicht diese Fehlermeldung angezeigt. Also gab es keinen Vertrag und die haben mir die CD zugeschickt. Das ist doch nicht mein problem, wenn die mir ne CD schicken. Wenn ich in den Supermarkt gehe, mir die Ware nehme, zur Kasse gehe, die Kasse ist nicht besetzt, ich lege die Ware zurück und am Ausgang drängt mir die Verkäuferin die Ware auf und steckt sie mir in die Kasse, dann werde ich der doch auch nicht die Ware zurück geben. Also sehe ich nicht warum ich denen das Geld geben sollte, oder ist da ein Denkfehler drin???

freak

ätschi bätschi…owt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

auch hallo

Hi
erstmal danke für eure Antworten, aber ich verstehe es nicht
ganz.
Also ich habe immer gedacht, dass ein Vertrag zu Stande kommt,
wenn beide Seiten damit einverstanden sind und das ist IMHO
hier nicht passiert. Ich wollte die CD kaufen, aber amazon.de
hat meine Kaufanfrage nicht angenommen, also scheinen sie es
nicht gewollt haben, dass ich die CD kaufe, sonst hätten sie
mir ja nicht diese Fehlermeldung angezeigt.

Genau, da saß einer und hat dir ne Fehlermeldung, die wiederum keiner beweisen kann, geschickt, um dir ne 2.CD zu senden, die du dann geschenkt bekommst. :frowning: Warum passiert mir das eigentlich nicht? Die Fehlermeldung konnte ja auch von deinem System passiert sein. Ich halte Amazon.de für seriös und die haben sicherlich kein Interesse daran, sich von einem Kunden per doppelter Belieferung reich zu machen.

Also gab es keinen

Vertrag und die haben mir die CD zugeschickt. Das ist doch
nicht mein problem, wenn die mir ne CD schicken.

Es wäre nicht dein Problem gewesen, wenn du die CD unmittelbar zurückgeschickt hättest. Allerdings ist unmittelbar nicht 8 in Worten acht Monate!!!
Da du die CD behalten hast, wenn auch eingeschweißt, ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Du hast deine Einwilligung gegeben, weil du den einseitigen Kaufvertrag (nämlich das Zusenden der CD) nicht angefochten hast, sondern, aufgrund der Zeit, stillschweigend anerkannt.

Wenn ich in

den Supermarkt gehe, mir die Ware nehme, zur Kasse gehe, die
Kasse ist nicht besetzt, ich lege die Ware zurück und am
Ausgang drängt mir die Verkäuferin die Ware auf und steckt sie
mir in die Kasse, dann werde ich der doch auch nicht die Ware
zurück geben. Also sehe ich nicht warum ich denen das Geld
geben sollte, oder ist da ein Denkfehler drin???

Da hast du allerdings einen Denkfehler. Vielleicht solltest du mit deiner Einstellung nicht vorher mit denen telefonieren. Vermutlich verbaust du dir dann noch was. Schick die CD zurück, schreib, das du ein halbes jahr im Krankenhaus warst und bitte um Kulanz.

Gruß Marco

freak

1 „Gefällt mir“

off topic, sternchen
Hallo Marco,

ähhh warum bekommt man sternchen für *mist schneller* und *ätschi bätschi* ? :wink:

kopfschüttlenderweise Gruß
der Alex

Zusatz
Hallo freak,

zusatz zu dem was marco geschrieben hat:

War denn gar kein Lieferschein bei CD NR.2???

spätestens da hätte dir auffallen sollen: ups, hier kommen Verträge zustande.

Gruß
der Alex
P.S. Nun lamentier nicht rum, sondern versuch sie zurück zu schicken.

1 „Gefällt mir“

Genau, da saß einer und hat dir ne Fehlermeldung, die wiederum
keiner beweisen kann, geschickt, um dir ne 2.CD zu senden, die
du dann geschenkt bekommst. :frowning: Warum passiert mir das
eigentlich nicht? Die Fehlermeldung konnte ja auch von deinem
System passiert sein. Ich halte Amazon.de für seriös und die
haben sicherlich kein Interesse daran, sich von einem Kunden
per doppelter Belieferung reich zu machen.

Hi
nein, ich habe ja auch nicht geschrieben, das die das mit Absicht gemacht haben, aber wenn deren System nicht funktioniert dann ist das ja nicht mein problem und die Fehlermeldung kam 100% von Amazon.

freak

Hi
ich schicks ja auch zurück, aber das heißt ja noch lange nicht, dass ichs einsehe

freak

Hallihallo

Ich glaub, der wirds nicht mehr verstehen. Hoffentlich klappts für ihn.
Aber sei doch net so garstig. Der ist noch jung und wird sich wohl noch über vieles wundern (…und zahlen)

Als Belohnung für das Sternchen (wer auch immer das war(ich net)), gab es für die qualifizierten Antworten von dir kein Sternchen.

Gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Freak,

„das ist nicht mein Problem“ stimmt in diesem Fall nicht. Als Vertragspartner hast Du gewisse Sorgfaltspflichten (auch als Privatperson). Die hast Du mit der Annahme der beiden CDs, ohne Meldung an Amazon, nicht ordentlich erfüllt. Du hättest zumindest eine Mail schicken müssen dass Du die CD doppelt erhalten hast und um Information zur weitergehenden Vorgehensweise bittest. Die Mail wäre Dir auf jeden Fall zuzumuten gewesen.

byebye
Rolf

Selber Hi
also ich muss sagen, ich bin erstaunt über den ganzen Verlauf dieser Artikel-Reihe !
Dein Vorgeschlagener Brief geht meines Erachtens voll und ganz in Ordnung.
Kauf besteht aus Einigung und Übernahme. Erstes ist nicht erfolgt, eine Fehlermeldung ist kein Zeichen einer Einigung.
Das Amazon ( siehe Rolf ) seriös ist, hat keinerlei Aussagekraft, Du bist doch bestimmt auch nicht Vorbestraft, oder ?
Sie haben einen Fehler gemacht. Bitte melde Dich, falls sich herausstellt, dass ich falsch liege. Dann mache ich sofort eine Firma auf, „Bmazon“ und verschicke alle meine alten CDs einmal quer durchs Telefonbuch, natürlich mit Lieferscheinen, und werde Steinreich.

Gruss ,
Uwe P.

P.S. Wohne in Frankreich und brauchte ein Handy mit deutschem Netz. Technisch kein Problem, aber da ist keine Sicherheit für die deutschen Firmen, es hagelte nur Absagen; nach dem Anmeldeformular, nach Telefonaten, oder ich verlor Wochen bis ich erfuhr, daß mein Antrag nicht akzeptiert wird. Aber keiner machte sich die Mühe, mir das schriftlich mitzuteilen. Dann bekam ich Handys ( Plural ) zugeschickt, ( nicht per Post), ich konnte das Packet nicht aufmachen, um einen Lieferschein inmitten der Papiere zu entdecken, aber gab die überzähligen gleich ( ich gebe zu nicht gleich, aber der Fahrer war noch da, und eigentlich nahm das Packet meine Frau an, und später hatte ich dann eine gewisse Übung ) wieder zurück. Das ist bei der Post, die Du im Briefkasten findest natürlich nicht möglich.

Hallo Uwe,

Du liegst schon richtig wenn Du sagst dass ein Vertrag aus Angebot und Annahme, also einer beiderseitigen Willenserklärung beruht.

Das Problem liegt m.E. woanders. Amazon hat den Fehler gemacht und die CD zweifach zugeschickt. Wenn dies ohne jegliche Bestellung passiert dann darf man, soweit ich weiss, die Artikel ungeöffnet behalten. Da der Aktion von Amazon aber eine, wenn auch zuerst fehlerhafte, Bestellung vorausging steht die Zusendung in einem Zusammenhang mit einem Geschäft.

Hätte Freak die CD einmal bekommen, aber versehentlich zweimal Bezahlt, hätte er auch von Amazon erwartet dass die sich selbst melden und ihm den Betrag erstatten. Umgekehrt kann Amazon m.E. von einem Geschäftspartner erwarten dass dieser sich meldet und auf den Fehler aufmerksam macht. Geschieht dies nicht so muss Amazon annehmen dass er den Vertrag stillschweigend annimmt woraus sich eine Zahlungsverpflichtung ableitet.

Ich bin mir nicht sicher wie so etwas vor Gericht ausgehen würde da man traditionell (und zu Recht) dem Handelsunternehmen einen gewissen Sachverstand und eine höhere Sorgfaltspflicht abverlangt als einer Privatperson. Trotzdem meine ich dass man auch von einer Privatperson verlangen kann, sich über so einen Vorfall Gedanken zu machen und nicht einfach darauf zu vertrauen dass ein Fehler vorliegt und die Ware einzustecken.

Trotzdem bin ich der Meinung dass Amazon sich kullant zeigen und die CD zurücknehmen wird wenn er den Sachverhalt schildert.

Bye
Rolf

1 „Gefällt mir“

Hallo ihr beiden,

Du liegst schon richtig wenn Du sagst dass ein Vertrag aus
Angebot und Annahme, also einer beiderseitigen
Willenserklärung beruht.

Das is natürlich richtig.

Das Problem liegt m.E. woanders. Amazon hat den Fehler gemacht
und die CD zweifach zugeschickt. Wenn dies ohne jegliche
Bestellung passiert dann darf man, soweit ich weiss, die
Artikel ungeöffnet behalten.

Nein, du mußt zumindest dem Lieferer mitteilen, daß er Ware bei dir lagern hat, die nicht bestellt ist. Er kann dann sogar verlangen, daß diem Ware für den Absender kostenfrei zurückgesand wird.

Da der Aktion von Amazon aber

eine, wenn auch zuerst fehlerhafte, Bestellung vorausging
steht die Zusendung in einem Zusammenhang mit einem Geschäft.

Das ist ja noch nicht mal nachgewiesen, ob es an der fehlerhaten ersten Bestellung lag, es kann ja auch sein, daß einfach die 2. Bestellung doppelt ausgeführt wurde.

Hätte Freak die CD einmal bekommen, aber versehentlich zweimal
Bezahlt, hätte er auch von Amazon erwartet dass die sich
selbst melden und ihm den Betrag erstatten. Umgekehrt kann
Amazon m.E. von einem Geschäftspartner erwarten dass dieser
sich meldet und auf den Fehler aufmerksam macht. Geschieht
dies nicht so muss Amazon annehmen dass er den Vertrag
stillschweigend annimmt woraus sich eine Zahlungsverpflichtung
ableitet.

bis auf den letzten Satz absolut richtig. Ich hätte gern den Thread gelesen, wenn es so passiert wäre.

SCHADENSERSATZ
ZINSEN
UNTERSCHLAGUNG
DIEBSTAHL

aber firmen sind ja grundsätzlich Verbrecher und denen kann man alles antun und zumuten.

Nur: Wenn sich jemand irrt und doppelt liefert, dann sollte man höflich und freundlich sein. Wenn jeamnd eine CD einfach ein Jahr liegen läßt, was soll das denn? Das ist doch böse Absicht. Mit welchem Grund will dieser Mensch „preiswert“ einkaufen?
„Aller Nutzen zu mir“. Er sagt, er werde bei Amazon nicht mehr kaufen, hoffe ich für amazon und andere Versandhändler natürlich auch.

als ehemaliger einzelhändler: Solchen Kunden sollte gesetzlichdas Einkaufen verboten werden.

gruss
winkel

1 „Gefällt mir“

Hallo Winkel,

Nein, du mußt zumindest dem Lieferer mitteilen, daß er Ware
bei dir lagern hat, die nicht bestellt ist. Er kann dann sogar
verlangen, daß diem Ware für den Absender kostenfrei
zurückgesand wird.

Hat sich das was geändert? Früher war es definitiv so, dass man unbestellte Ware nur „zur Abholung bereithalten“ musste, es gab keine Verpflichtung, von sich aus den Versender zu informieren. Man konnte einfach „hinlegen und abwarten“.

Davon abgesehen finde ich es auch engstirnig, die doppelt gelieferte CD nicht zurückzuschicken, zumal bei allen Amazonsendungen (jetzt zumindest) Rücksendungszettel beiliegen, die man einfach nur außen auf das Packel kleben muss. Den Hinweis „Bitte freimachen“ hätte er ja ignorieren und das ganze unfrei zurückschicken können.

Man muss nicht immer alle juristischen Möglichkeiten ausreizen bis zum Letzten, ein bisschen Kooperation tut allen gut, die erwartet man von einer Firma ja auch dann, wenn man selbst einen Fehler gemacht hat.

Grüße
Sebastian

Hi
noch ne Kleinigkeit warum ich die CD nicht zurück geschickt habe: Ich bin mal davon ausgegangen, dass die die sich wohl melden wenn ich die Abbuchung rueckgängig mache. Hätte allerdings nicht damit gerechnet, dass es 8 Monate dauert.
Noch was zu dem Vorwurf in einem der Postings, dass ich die CD hätte behalten wollen: Was soll ich den mit ein und der selben CD zweimal und dann auch noch eingescheißt, so das ich sie gar nicht benutzen kann???
Dankende Grüße an alle die mir geantwortet haben und auch an alle anderen
freak

Hallo Sebastian

Nein, du mußt zumindest dem Lieferer mitteilen, daß er Ware
bei dir lagern hat, die nicht bestellt ist. Er kann dann sogar
verlangen, daß diem Ware für den Absender kostenfrei
zurückgesand wird.

Hat sich das was geändert? Früher war es definitiv so, dass
man unbestellte Ware nur „zur Abholung bereithalten“ musste,
es gab keine Verpflichtung, von sich aus den Versender zu
informieren. Man konnte einfach „hinlegen und abwarten“.

Das ist ja die Krux. Er hat bestellt.

Die Firma hat nur versehentlich doppelt geliefert und doppelt berechnet. Das ist mitteilungsbedürftig.

Was du beschreibst, wäre der Fall, wenn dir jemand einen autoatlas schickt und ne Rechnung beilegt mit der Bitte zu bezahlen. Du kennst den Verein nicht, hast dort nie bestellt oder an einer Werbung teilgenommen. Dann hinlegen und verschimmeln lassen.

Aber wenn du z.B. bei Quelle bestellst und erhältst Ware doppelt mit doppelter berechnung, mußt du reagieren, weil sonst bist du einen Vertrag eingegangen, wenn du die Doppellieferung akzeptierst.

gruss
winkel

Aber wenn du z.B. bei Quelle bestellst und erhältst Ware
doppelt mit doppelter berechnung, mußt du reagieren,

Hi
hab doch reagiert. Ich habe mein Geld zurück geholt und auf die Reaktion von Amazon habe ich mit einem freundlichen Brief reagiert. Das dieser Brief erst über ein halbes Jahr später kam lag nun wirklich nicht an mir. Hätte Amazon den Brief früher geschickt hätte ich auch früher den Antwortbrief geschrieben

freak