Hallo zusammen
Ich habe ein Abo für eine Fachpublikation. Der Verlag hat mir vor einiger Zeit angeboten, daß ich eine zusätzliche Publikation abonnieren könne. Nur wenn ich das nicht wolle , solle ich ein FAX an den Verlag zurückschicken. Ich habe das Schreiben nicht weiter beachtet. Jetzt, ein paar Monate später, kommt auf einmal ein Päckchen mit diesem angebotenen Teil und eine Rechnung über ein paarundsiebzich €. Muss ich das jetzt bezahlen oder auf meine Kosten zurückschicken oder kann ich das einfach auf sich beruhen lassen. Wie gesagt, ich habe nichts unterschrieben, daß ich das Werk abonnieren oder sonst irgendwie haben will. Ich habe lediglich kein FAX geschickt.
meiner Meinung nach ist der Sachverhalt wie folgt:
Ich habe ein Abo für eine Fachpublikation. Der Verlag hat mir
vor einiger Zeit angeboten, daß ich eine zusätzliche
Publikation abonnieren könne. Nur wenn ich das nicht
wolle , solle ich ein FAX an den Verlag zurückschicken. Ich
habe das Schreiben nicht weiter beachtet.
Wie haben sie Dir das mitgeteilt? Per Post? Hast Du nicht erhalten, beweisen Sie! (naja Du hast nicht geantwortet, und die Firma hat Dein Schweigen als stillschweigende Zustimmung gewertet.
Daher verstehe ich die Zusendung des Buches als ein Angebot, auf das Du erst eingehen musst, damit der Vertrag geschlossen wird. Selbst wenn Du das Päckchen schon geöffnet hast, hast Du das Angebot noch nicht angenommen.
Wichtig ist, dass die Zusendung von weiteren Publikationen nicht bereits beim Abo-Vertrag besiegelt wurde, aber ich habe Dich so verstanden, dass genau das nicht der Fall ist.
Du kannst (musst) das Päckchen also zurück schicken, Kosten dürfen Dir dabei nicht entstehen.
Du kannst (musst) das Päckchen also zurück schicken, Kosten
dürfen Dir dabei nicht entstehen.
Das ist m.E. nicht richtig. Die Firma muß das Päckchen auf deren Kosten abholen. Man ist nur verpflichtet, es eine gewisse Zeit lang aufzubewahren. Wie lange genau das ist, weiß ich nicht.
Du kannst (musst) das Päckchen also zurück schicken, Kosten
dürfen Dir dabei nicht entstehen.
So wie ich das gelernt habe, reicht die einfache Information des Verlags über die „Fehllieferung“ aus, ansonsten kann man das Paket liegen lassen, bis es der Verlag abholen läßt o.ä. (vielleicht schenkt:smile:)
Aber wie gesagt, liegenlassen und nicht wegschmeissen, denn ansonsten hat man bewußt fremdes Eigentum untergehen lassen, was auf einen zurückfallen kann…
Mir ist was ähnliches passiert.
Ich habe ein Probeabo bestellt und dieses dann fristgerecht gekündigt. Darufhin fing der Verlag an, mir unaufgefordert eine ganz andere Zeitschrift zukommen zu lassen. Auch mit einem Schreiben, ich solle Bescheid geben, wenn ich das nicht wolle.
Ich habe also eine Zeit lang die Zeitschrift „Geo“ bekommen und gelesen. Irgendwann kam dann auch eine Rechnung. Ich rief daraufhin beim Verlag an, sagte dass ich die Zeitschrift nie bestellt hätte und damit war die Sache und die Rechnung plötzlich aus der Welt.
Auf gut Deutsch: Einfach kurz beschweren. Die Verlage wissen sehr genau, dass sie rechtlich keine Chance haben!
Hallo zusammen
Ich habe ein Abo für eine Fachpublikation. Der Verlag hat mir
vor einiger Zeit angeboten, daß ich eine zusätzliche
Publikation abonnieren könne. Nur wenn ich das nicht
wolle , solle ich ein FAX an den Verlag zurückschicken. Ich
habe das Schreiben nicht weiter beachtet. Jetzt, ein paar
Monate später, kommt auf einmal ein Päckchen mit diesem
angebotenen Teil und eine Rechnung über ein paarundsiebzich €.
Muss ich das jetzt bezahlen oder auf meine Kosten
zurückschicken oder kann ich das einfach auf sich beruhen
lassen. Wie gesagt, ich habe nichts unterschrieben, daß ich
das Werk abonnieren oder sonst irgendwie haben will. Ich habe
lediglich kein FAX geschickt.
Wer weiss Rat?
Hallo Weikko,
unbestellte Ware brauchst Du weder bezahlen, noch zurückgeben, es besteht auch keine Aufbewahrungspflicht.