hallo,
ist hier bestimmt schon öfters diskutiert worden:
ich habe o.g. waren zugesandt bekommen ohne bestellung bzw. die firma überhaupt zu kennen.
nun soll man diese seit letztem jahr nicht mehr aufbewahren müssen, kann sie also vernichten bzw. unbezahlt nutzen.
muß ich hierbei dem absender eine mitteilung über meine vorgehen machen und gibt es irgendetwas anderes zu beachten?
habe sowieso vor, dem absender eine wochenfrist für die abholung zu setzen.
vielen dank für alle hinweise (zur konkret rechtlichen lage).
gruss Gunnar
Hallo Gunnar,
das ist die neue Regelung:
§ 241a BGB Lieferung unbestellter Sachen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Bei einer unverlangten Lieferung kann der Empfänger mit der Ware nach Belieben verfahren. Er kann die Ware also auch ohne Fristsetzung oder Ankündigung entsorgen.
Vorsicht ist aber geboten, sobald der Fall nicht so eindeutig liegt. Wenn man z. B. vorher mit dem Lieferanten gesprochen hatte und dieser das Gespräch als mündliche Bestellung auffassen konnte. Dann würde ich die Ware nicht wegwerfen, sondern den Lieferanten auffordern, sie wieder abzuholen.
Gruß
Wolfgang
Danke…
…
genau das suchte ich.
Grüsse von der Ostsee.
Gunnar