… zeit eine zeitschrift zugestellt bekommen - dachte mir nichts dabei und habe sie einfach im briefkasten gelassen - heute kam eine rechnung die ich bitte bezahlen solle weil ich ein zeitschriftenabo abgeschlossen ahben soll - naja davon wusste ich nichts - ich kann mich nur daran erinner das hier ien junges mädchen vor der tür stand und meinte das ab und zu 14-16 jährige schülerinenn vorbeokommen würden und mir zeitschriften anbieten - die ich dann nicht verbindloich kaufen muss sondern mich an der tür entscheiden könnte ich habe dafür unterschrieben das sie gerne welche vorbeischicken kann - ich mir die zeitschriften anschaue und mcih dann entscheide ob ich eine kaufen will - ich sollte den as geld überweisen weil die minderjährigen ja kein geld von der haustür nehmen können - hab ich damit unfreiwillig ein abo abgeschlossen - udn wie kann ich da skündigen ? es geht ja nicht das die mich hier anlügen udn mir unter der hand so abo zustecken
Danke im vorraus
an der nummer wundert mich nur eins: dass es immer noch menschen gibt, die auf diese miese masche reinfallen. wie oft haben wir über solche und ähnliche fallgeschichten im ard-ratgeber recht aufgeklärt!
ihr problem dürfte (wie schon vor jahrhzehnten bei ähnlichen fällen) sein, dass sie etwas unterschrieben haben, dessen inhalt sie nicht geprüft haben.
dazu gab es, als ich noch aktiv das ratgeber-geschäft betrieb, hinreichende mengen an urteilen. das wird heute ähnlich sein. diese aktuelle rechtsprechung kenne ich aber nicht. mein rat (dringend!) wenden sie sich umgehend an die nächstgelegene beratungsstelle der verbraucherzentrale in ihrem bundesland. wo die nächste liegt, das finden sie im internet. dort kennt man die fallproblematik aus dem ff und weiß auch ob und wie man dagegen vorgehen kann.
und bitte warten sie nicht lange, sondern handeln sofort.
es mag sein, dass die vz eine kleine gebühr für ihren rat von ihnen fordert. gleichwohl rate ich dazu, diesen rat abzufragen. ein paar euro heute sind immer erheblich weniger schmerzich als viele eeuro auf lange zeit bezahlen zu müssen.
mfg
zimmermann
Hallo,
genau so werden die Leute reingelegt. Das zählt zu Haustürgeschäft
und ist rechtlich ungültig. Lehne jede weitere Zeitschrift ab und bezahle die Rechnung natürlich nicht. Die Zeitungen, die Du selbst angenommen hast, würde ich schon bezahlen. Setze ein Schreiben auf, indem Du mitteilst, daß von einem Abo keine Rede war und dieses Haustürgeschäft somit unrechtlich ist. Verbitte Dir jede weitere Belästigung und ignoriere weitere Forderungen.
Sollen sie doch klagen, werden sie aber nicht.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viel Erfolg!
wenn Sie nicht wissen, wie Sie zu einem Zeitschriften-Abo gekommen sind, hilft nur eins: recherchieren. Sie sollten sich an den Abonnentendienst der Zeitung wenden (Stelle in der Zeitung suchen wo das „Impressum“ steht) und nachfragen, auf welcher Vertragsgrundlage (bspw. eine Unterschrift) Ihnen unaufgefordert Zeitschriften gegen Rechnung zugesandt werden oder welches sonstige Prozedere dafür in Frage kommen könnte. Wenn Sie wissen wie es passiert ist, kann man Gegenmaßnahmen einleiten und die Art des Zustandekommens mit juristischen Mitteln angreifen, d. h. man muß sich schlau machen, ob es noch eine Widerspruchsfrist gibt, wie die Kündigungsbestimmungen sind, ob es sich um einen Verstoß gegen die guten Sitten handelt oder dergleichen…
Erster Schritt: das Abo mit sofortiger Wirkung kündigen, unter Hinweis darauf, dass die Kündigung keine Anerkennung des Vertrages oder einer Zahlungsverpflichtung Ihrerseits bedeutet, sondern lediglich unter Vorbehalt einer grundsätzlichen Anfechtung des Abo-Vertrages geschieht, als eine erste Schutzmaßnahme vor weiterer finanzieller Schädigung.
Und verlassen Sie sich nicht auf telefonische Auskünfte und Versprechungen. Machen Sie alles schriftlich, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt Ihres Vertrauens. Und schieben Sie die Sache nicht auf die lange Bank. Das schadet Ihnen nur.
Viel Glück!
Das kommt auf den Inhalt an, den du unterschrieben hast. Sie kann dir sozusagen als Botin einen Verrtag vorbeibringen, den du dann mit einem Dritten und nicht mit ihr abschließt. Ist rechtlich möglich. Haustürgeschäfte und Geschäfte über das Internet können binnen 14 Tagen widerrufen werden, hierzu ist ein formloses Schreiben ohne Begründung an den Vertragspartner zu senden.
Man darf sich nie darauf verlassen, was einem nette Pfadfinderinnen an der Türe anbieten, die von Drückerkolonnen losgeschickt wurden.
Immer den Vertrag durchlesen - und im Zweifel freundlich ablehnen.
… per Einschreiben Widerspruch einlegen und gleichzeitig bei Nichtakzeptanz Strafanzeige androhen.
Bezahlen Sie das Abo und kündigen Sie es gleich zum nächstmöglichen Termin per Einschreiben - gerichtet an die Adresse, die Sie der Rechnung entnehmen können.
Und für die Zukunft gewöhnen Sie sich am Besten gleich eine Schreibhemmung Ihrer dominanten Hand an - denn Sie haben soeben gelernt: Jede Unterschrift kann völlig ungewollt Geld kosten !
Hallo,
folgende Gegenfragen:
— wie lange ist das her?
— wurde eine Unterschrift geleistet?
— wurde gegebenenfalls auf das für Haustürgeschäfte gültige Widerrrufrecht hingewiesen?
— gibt es eine Durchschrift des u. U. abgechlossenen Abos? (Formular)
auf alle Fälle jetzt sofort Widerspruch einlegen und von Gegenseite Nachweis erbringen lassen, dass seinerzeit ein aus deren Sicht gültiges Abo abgeschlossen wurde.
mfg uw60
Hallo,
dieses Abo ist durch arglistige Täuschung zustande und kann natürlich angefochten werden. Meine Empfehlung:
- Mit dem Lieferanten (Verlag) in Verbindung setzen und den Vorgang schildern.
- Keinesfalls bezahlen. Abbuchungen innerhalb der Frist zurück buchen.
- Falls der Verlag nicht einsichtig ist ggfls. Anwalt beauftragen.
Herzlicher Gruß Klaus
Hallo und guten Tag,
weil abwesend, kann ich erst heute antworten. Eine hilfreiche Antwort kann ich nicht geben, da ich den Sachverhalt so nicht bewerten mag.
Gruss Wilfried
was man etwas unterschrieben hat ist dies maßgebend. Also immer lesen, wenn man seine Unterschrift gibt!