Nicht betriebsichere Photovoltaik auf Dach

Hallo,
nehmen wir mal an, jemand hat einer anderen Person gestattet, auf dem Dach seiner Scheune eine Photovoltaikanlage zu errichten. Eine Pacht wurde nicht vereinbart, es ist auch seitdem kein Geld geflossen.

Nachdem die Anlage damals schnell noch zum Jahresende ans Netz gehen musste, tolerierte der Scheunenbesitzer den teilweise recht improvisierten Aufbau.
Seitdem wurde der Betreiber der Anlage mehrmals aufgefordert, die Kabelkneuel zu entwirren und geschützt in Kabelkanälen unterzubringen.
Bei einer Begehung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurde dies auch noch schriftlich gefordert.

Jetzt wird der Scheunenbesitzer immer unruhiger.
Erstens verschwinden die Kabel immer mehr zwischen Spinnenweben und Futtermittelstaub und somit gibt es Probleme mit dem Brandschutz.
Zweitens muss sich der Landwirt bei der nächsten Begehung wegen der unzulässigen Installation in seinem Gebäude rechtfertigen.

Was kann der „Vermieter“ gegen der Betreiber der Photovoltaikanlage unternehmen?

Viele Grüße,
Wepster

Hi

Hallo,
nehmen wir mal an, jemand hat einer anderen Person gestattet,
auf dem Dach seiner Scheune eine Photovoltaikanlage zu
errichten. Eine Pacht wurde nicht vereinbart, es ist auch
seitdem kein Geld geflossen.

Gut, wenn es nur eine mündliche Nutzungsgenehmigung gab, kann diese auch gekündigt werden. Alles fest montierte geht danach in den Eigentum des Landeigentümers über. Wenn keine Entschädigung für diesen Fall vereinbart wurde, ist der Übergang zunächst kostenneutral. Folgekosten wegen einen Rechtstreit könnten sich ergeben, müssen aber nicht zwingend bei dem neuen Eigentümer verbleiben.

Nachdem die Anlage damals schnell noch zum Jahresende ans Netz
gehen musste, tolerierte der Scheunenbesitzer den teilweise
recht improvisierten Aufbau.
Seitdem wurde der Betreiber der Anlage mehrmals aufgefordert,
die Kabelkneuel zu entwirren und geschützt in Kabelkanälen
unterzubringen.
Bei einer Begehung der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft wurde dies auch noch schriftlich
gefordert.

Gut, den Solaranlagenbetreiber schriftlich anmahnen mit Terminsetzung für die Beseitigung der Störungen. Wenn das nicht klappt eine fachgerechte Anlage gerichtlich durchsetzen. Dabei muss ggf. der Beweis geführt werden, wen die Anlage wirklich gehört.

Jetzt wird der Scheunenbesitzer immer unruhiger.
Erstens verschwinden die Kabel immer mehr zwischen
Spinnenweben und Futtermittelstaub und somit gibt es Probleme
mit dem Brandschutz.

Also Schild aufstellen: Brandgefahr, keine offenes Feuer etc.; als Sofortmaßnahme. Die Kosten hierfür kann, wenn es sich lohnen sollte, vom Solar-Anlagenbetreiber zurückgefordert werden.

Zweitens muss sich der Landwirt bei der nächsten Begehung
wegen der unzulässigen Installation in seinem Gebäude
rechtfertigen.

Ja. Der Scheuenbetreiber oder Eigentümer hat sich nicht ausreichend gekümmert.

Was kann der „Vermieter“ gegen der Betreiber der
Photovoltaikanlage unternehmen?

Frist zur Behebung der Mängel setzen, ansonsten das Nutzungverhältnis kündigen und die Anlage selber betreiben. Dabei sind dann die anfallenden Kosten beim Eigentümer der Anlage.

Bei der BG eine neue Frist aushandeln.

Viele Grüße,
Wepster

vlg MC

Hallo

Was kann der „Vermieter“ gegen der Betreiber der
Photovoltaikanlage unternehmen?

Der Vermieter könnte dem Betreiber klarmachen, daß er dem Netzbetreiber die seiner Meinung nach unsichere Anlage melden wird. Er könnte dem Betreiber auch klarmachen, daß der Netzbetreiber bei Gefahr die Anlage vom Netz nehmen wird. Das wird dem Betreiber am meisten weh tun, da dann kein Strom mehr eingespeist wird.

Sowas müßte doch wirken.

Hans

Nachtrag: Feuergefährdete Betriebsstätte?
Hallo nochmal

Gehst du bei deinem Fallbeispiel bei der Scheune von einer feuergefährdeten Betriebsstätte aus? Der Betreiber der Scheune muß das einordnen, ggf. auch die Berater der Berufsgenossenschaft.

Sollte es sich um eine feuergefährdete Betriebsstätte handeln, dann dürfen die Generatorleitungen, also die Leitungen zwischen Modulen und Wechselrichter, überhaupt nicht in diesem Bereich verlegt werden.

Die Anlage würde dann nicht den Normen entsprechen.

Hans

Hallo,

Photovoltaikanlagen sind für Feuerwehrleute auch wenn sie vorschriftsmäßig installiert sind zusätzliche Herausforderungen, weil sie häufig nicht abschaltbar sind:

http://www.youtube.com/watch?v=PLvXhUrAcCc

Gruß
M.

Hallo,

Photovoltaikanlagen sind für Feuerwehrleute auch wenn sie vorschriftsmäßig installiert sind zusätzliche Herausforderungen, weil sie häufig nicht abschaltbar sind:

Auch Sprengfallen, ungesicherte Gruben, Selbstschußanlagen oder freilaufende „Kampfhunde“ können zusätzliche Herausforderungen darstellen. Es geht hier aber nicht um zusätzliche Herausforderungen, sondern darum, dass hier zusätzliche eine Gefahr heraufbeschworen wird, die den Einsatz der FW erst notwendig machen würde.
Eine Scheune würde man wohl in solch einem Fall kontrolliert runterbrennen lassen, bevor da irgendwer etwas riskiert.

Grüße

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Moin,

damit habe ich gerechnet, dass sich jemand mit einem Wortlaut in dieser Richtung meldet…natürlich ist auch das Leben insgesamt tödlich…

Der eigene Blickwinkel muss aber nicht immer der eines anderen Betrachters sein…

Es ging mir darum, dass derjenige der sich soetwas aufs Dach (einer Scheune) knallen lässt mit der Materie beschäftigt, bevor er seine Zustimmung dafür gibt. Und eine Photovoltaikanlage, die sich nicht separat abschalten lässt ist nunmal an sich schon ein Risiko.

Glücklicherweise geht es hier ja nur um fiktive Fälle, aber falls sich mal jemand informieren möchte, so findet er hier in dem Thread diese Beiträge.
Der UP hier hätte das in seiner Geschichte bestimmt bedacht.

Gruß
M.

Und eine
Photovoltaikanlage, die sich nicht separat abschalten lässt
ist nunmal an sich schon ein Risiko.

wie genau stellst du dir denn so eine ‚separate abschaltung‘ vor? eine decke drüber breiten, damit die sonne weg ist? denn eine anlage ohne hauptschalter ist schlicht nicht genehmigungsfähig.

btw., es ist aufgabe der feuerwehr, sich weiter zu bilden. und zu lernen, was genau man bei einer pv-anlage wie zu löschen hat.

btw., es ist aufgabe der feuerwehr, sich weiter zu bilden. und
zu lernen, was genau man bei einer pv-anlage wie zu löschen
hat.

Hast Du Dir denn den Beitrag angeschaut?

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Hast Du Dir denn den Beitrag angeschaut?

und das ändert was genau?

Hast Du Dir denn den Beitrag angeschaut?

und das ändert was genau?

Was genau an dem was ich geschrieben habe hast Du denn nicht verstanden?

Hallo,
ich denke, diese Antwort hilft am ehesten weiter, da man damit einem Rechtsstreit aus dem Wege gehen dürfte und vermutlich endlich die Mängel abgestellt werden.
Der Betreiber der Anlage kann ja kaum vom Gebäudeeigentümer Schadensersatz verlangen, wenn dieser ihn bei der eon anzeigt.
Vielen Dank,
Wepster

Hallo

Der Betreiber der Anlage kann ja kaum vom Gebäudeeigentümer
Schadensersatz verlangen

Wäre denn der Gebäudeeigentümer für einen Schaden verantwortlich?

Der Betreiber ist erstmal verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß installieren zu lassen. Der Installateur ist aber auch verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß zu installieren.

Vielleicht ist ja gar nicht der Betreiber schuld an dem unzulänglichen Zustand, sondern der Installateur?

Gegenüber dem Netzbetreiber ist aber erstmal der Betreiber der Vertragspartner.

Hans

Was genau an dem was ich geschrieben habe hast Du denn nicht
verstanden?

ich habe alles verstanden. außer, was du uns eigentlich sagen willst.

Also hast Du es doch nicht verstanden.

Für den jetzigen Fragesteller kommt der Hinweis mit der Art von Anlage vielleicht schon zu spät. Aber falls da ohnehin nochmal jemand Hand anlegen muss, dann kann man möglicherweise diesen zusätzlichen Abschalter nachrüsten.
Eine Scheune die noch als solche benutzt wird, ist per se einer höheren Brandgefahr ausgesetzt. So kann zB eingebrachtes noch zu feuchtes Heu sich selbst entzünden.

Ob die Feuerwehr in jedem Fall eine Scheune kontrolliert abbrennen lassen würde kann ich nicht beurteilen, mit einer Photvoltaikanlage ohne diesen im Beitrag genannten Abschalter ist die Chance aber ziemlich groß. Und wenn die Anlage nicht vorschriftsmäßig installiert wurde, ist eine von ihr ausgehende vermeidbare Gefahr da sicher auch nicht auszuschliessen.

Mal abgesehen von den weiteren Folgeerscheinungen die da dran hängen, war das Projekt nicht wirklich durchdacht. Und dazu habe ich einen Aspekt geliefert.

Was etwaige Schadenesatzansprüche angeht und wie man herausfindet was die jeweilige Brandursache war, wenns denn mal soweit ist, ist wieder ein anderer Aspekt.

Gruß
M.