Wenn ein Selbständiger eine Arbeitsleistung erbringt, dafür eine Rechnung schreibt ,die nicht bezahlt wird. Darf er dann im Gegenzug ein Arbeitsgerät, welches er sich vom Rechnungsempfänger geliehen hat einbehalten bis seine Rechnung bezahlt wurde?
Ärgerlicherweise: Nein.
Er darf trotz Eigentumsvorbehalt noch nicht einmal die gelieferte Ware / Dienstleistung, soweit ortsveränderlich, zurückholen.
Vielen Dank für die Antwort.Kann man keine Pfandrechte geltend machen,z.B. Unternehmerpfandrecht?
So nicht!
Nur an der nun streitbefangenen Sache, für die der Werk-/Werkliefervertrag bestand und auch nur, bevor sie dem Auftraggeber ausgehändigt wurde.