Nicht bezahlte Rechnungen. Mahnungen notwendig?

Guten Tag!

Ich bin sogenannte Kleinunternehmerin (Freie Journalistin, nicht MwSt.pflichtig).

Seit ca. 1 Jahr schreibe ich sporadisch Texte für ein kleines Fachmagazin und stelle diese in Rechnung.

Der Auftraggeber nimmt es nicht so genau mit der Bezahlung. Es stehen diverse aus, die ich per Email „erinnert“ habe. Es kommt eine kurze knappe Aussage, dass im Moment nichts zu holen sei. Eine von mir per Mail gesetzte Ratenzahlung (was demjenigen ja entgegenkommt) wird ignoriert.

Meine Rechtsschutzversicherung teilte mit, dass ich als selbstständig Schaffender nicht versichert bin, wenn es um „nicht bezahlte Rechnungen geht“.

Nun brauche ich bitte Hilfe. Schreibe ich Mahnungen? Gibt es einen anderen einzuhaltenden Weg, den ich schon längst hätte beachten müssen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß

Corina

Hi,

bin auch keine Expertin aber ich weiss, dass du durch Mahnungen die Verjährung der Aussenstände aufhalten kannst.

viele Grüße

Susanne

Servus Susanne,

das halte ich für ein Gerücht. Eine Mahnung, die ohne jede Reaktion bleibt, hemmt keinen Ablauf.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

hier hab ich was für Dich:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_t…

Das Vorgehen ist ganz gut erläutert; wenn es Dir Mühe macht, lies mal den Wiki-Artikel „Mahnverfahren“ - ich bin sonst kein Wiki-Fän, aber der ist ganz ordentlich.

Wenn der Schuldner widerspricht, ist es spätestens Zeit, das weitere Vorgehen einem Profi zu überlassen. Solange beim Schuldner etwas zu holen ist, kostet der den Gläubiger nichts - er bedient sich beim Schuldner.

Nach einem Jahr ist noch nichts zu spät, und nach zwei Jahren auch noch nicht. Aber dann läuft die Zeit Monat für Monat davon.

Meine Tisch- und Bettgefährtin hat monatelang mit mir diskutiert, bis sie sich getraut hat, eine ausstehende Forderung in F (ging auch um keinen riesigen Betrag, wohl 500 €) einem Huissier zu überlassen.

Keine acht Tage später war der gedeckte Scheck im Briefkasten. Moral: Auch Gartenzwerge dürfen sich wehren, das ist nicht verboten, und es tut sich dann auch kein Höllenschlund auf, wenn man sich traut.

Schöne Grüße

MM

‚im Moment nichts zu holen‘ ??
Hi Corina,

Der Auftraggeber nimmt es nicht so genau mit der Bezahlung. Es
stehen diverse aus, die ich per Email „erinnert“ habe. Es
kommt eine kurze knappe Aussage, dass im Moment nichts zu
holen sei.

Was genau heißt „nichts zu holen sei“? Kein Geld? Sorry, aber ab dem Zeitpunkt solltest du jegliche weitere Tätigkeit eingestellt haben oder einstellen.
Die juristischen Möglichkeiten wurden dir schon erklärt. Dennoch wäre es sinnvoller, sich spätestens jetzt ein persönliches Bild vom Auftraggeber und seinem geschäftlichen Verhalten zu machen, so du noch irgendwie für ihn tätig weiter arbeiten möchtest.
Es ist ziemlicher Unfug, dann noch für ihn zu arbeiten, wenn erkennbar ist, daß er entweder kein Geld bezahlen will oder kann.

Wenn er nämlich kein Geld hat, dann kannst du Mahnbescheide erwirken, wie du willst. Die Kosten dafür mußt du nämlich erstmal selber vorstrecken.
Wie auch immer: wenn, dann jetzt agieren. Noch hat er evtl. Geld. Vielleicht zahlt er, vielleicht legt er auch Widerspruch ein.

Aber überlege dir, wieviel Aufwand du letztendlich treiben möchtest. Es kostet deine Zeit, die möglicherweise sinnvoller in die Suche nach neuen Auftraggebern investiert werden kann.
Das ist die Gratwanderung zwischen den dir zweifellos zustehenden Rechten und einem sinnvollen kaufmännischen Handeln.

Es gibt noch eine andere Perspektive:
Wenn er dich beauftragt hat, Leistungen zu erbringen und er wußte, daß er kein Geld für die Bezahlung hat (mal angenommen), dann ist das eine noch größere, IMHO strafrechtlich relevante Geschichte. Das könnte in Richtung Betrug http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html gehen. Genaueres werden die Jura-Profis wissen.

Wobei man eines bitte nicht vergessen sollte: es gibt solche Hallodris, die einen am langen Arm verhungern lassen. Vor einigen Jahren hatte ich mal genau solch einen, der aber inzwischen nicht mehr existiert. Und ja, meine ausstehenden Forderungen habe ich alle bekommen. Aber nur mit sehr viel Glück.

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Hi Martin,

echt??!!??

Ich dachte immer so lange man schon brav Mahnungen per Einschreiben/Rückschein verschickt bleibt die Verjährung der Schuld stehen?

viele Grüße

Susanne

doppelposting! sowas ist nicht gern gesehen hier.
guten morgen,

anstatt weiter mit der wurst nach dem schinken zu schmeißen solltest du deinem auftraggeber auf die pelle rücken und so lange nerven, bis er die offenen rechnungen begleicht. evtl. findest man dabei auch die eine oder andere schwachstelle des auftraggebers heraus, an der man dann den hebel ansetzen könnte.
das alles kostet nerven und schüchternheit ist hier auch nicht angebracht. aber es kostet dich wenigstens kein weiteres GELD (das du wahrscheinlich als freie journalistin sowieso nicht hast).

den meisten menschen ist es unangenehm, wenn sie unbezahlte rechnungen haben. persönliche gespräche, sofern man seinen anspruch selbstbewußt vortragen kann, wirken da oft wunder. wenn man dabei auf granit beißt, wird man auch mit mahnbescheiden nicht zum ziel kommen (jedenfalls nicht ohne zermürbenden, jahrelangen kampf). dann legt der säumige zahler dagegen eben einfach widerspruch ein und das wars dann erstmal für dich. selbst wenn der widerspruch gegenstandslos ist - bis das verhandelt wird, können jahre vergehen.

schöne grüße
ann

Hallo Corina,

meine Erfahrung aus 10 Jahren Vertrieb mit Mahnungen sind die, das es immer mehr Leute gibt, die die Gutmütigkeit der anderen schamlos ausnützen. Nette Rücksichtnahme ist hier fehl am Platz. Normalerweise ist die direkte und korrekte Vorgehensweise folgende:

  1. Rechnung schreiben mit klarem Zahlungsziel (z.b. 30 Tage)
  2. wenn Zahlungsziel überschritten, per Einschreiben eine Fristverlängerung von 10 Tagen und dem Hinweis auf den Rechtsanwalt falls keine Zahlung erfolgt.
  3. wenn keine Zahlung kommt sofort zu Rechtsanwalt mit der Bitte einen Titel zu erlangen und ggf. zu Vollstrecken

Bitte verstehe mich richtig. Wie viele Mahnungen du schickst (und der Kunden vielleicht nicht reagiert) liegt an Dir. Manche machen daraus eine Art Hobbie, oft ohne Erfolg. Der oben beschriebene Weg ist einfach nur schneller.

Jetzt musst du nur noch warten können, da die bürokratischen Wege länger dauern können. Wenn dein Kunde nicht insolvent ist muss er die ganzen Gebühren für Anwalt etc. auch noch zahlen. Allerdings kann es Dir passieren beim Anwalt erst mal in Vorkasse zu gehen! Ob sich das ganze rechnet für dich kannst auch nur Du entscheiden.

Normalerweise kannst du diesen Kunden aber dann in Zukunft vergessen. Heißt bei Dir - für den Verlag wirst du nicht mehr schreiben.

Es liegt nun an Dir zu entscheiden, ob du diesen Weg gehen möchtest und in Zukunft auf den Verlag verzichtest.

Gruß
nala

Hi nala,

  1. wenn keine Zahlung kommt sofort zu Rechtsanwalt mit der
    Bitte einen Titel zu erlangen und ggf. zu Vollstrecken

Sorry, aber dafür ist ein RA nun wirklich nicht notwendig: http://mahnung-online.de/mahnfaq.htm

Allerdings kann es Dir passieren beim Anwalt erst mal in
Vorkasse zu gehen!

Nicht kann, es wird so passieren. Auch ein RA muß Geld erwirtschaften und wer ihn beauftragt, der muß ihn zunächst auch bezahlen.

Ich bezweifele stark, daß in diesem Fall ein Factoring Unternehmen anspringen wird.

Ulrich

Moin,

mein RA macht meine Mahnverfahren grundsätzlich ohne Vorkasse, seit Jahren…

bye
Rolf

Hi Rolf,

mein RA macht meine Mahnverfahren grundsätzlich ohne Vorkasse,
seit Jahren…

So what? Du hast eine laufende Geschäftsbeziehung, die von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein dürfte. Das ist aber nicht der Normalfall für gelegentliche juristische Aktivitäten.
Denn warum sollte ein RA dein Risiko übernehmen und seinen Forderungen hinterherlaufen?
Es gilt nach wie vor ganz allgemein: wer die Musik bestellt, der darf auch zahlen.

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)