Moin,
da befindest du Dich mehrfach im Irrtum,
Wenn du die Sache die Du ein 2tes Mal verkaufst
nicht 2fach hast, was kann der Käufer dafür wenn ein Feiertag
etc.
dazwischenliegt, Vergiss auch nicht daß Feiertage regional
unterschiedlich sein können, daß auch mal Fehlbuchungen
auftreten
usw.
Das weiss man aber vorher.
Das Geld befindet sich als länger auf dem Bankweg als DU
denkst,
dafür kann aber der Käufer nichts dafür.
Eine Überweisung dauert keine 7 Tage.
Er hat seinen Anteil am Vertrag eindeutig erfüllt. Für Dinge
die
Ausserhalb seiner Macht stehen, kannst du Ihn nicht
verantwortlich
machen.
Eindeitig erfüllt hat der Käufer den Vertrag wenn er, gemäss Angebot, innerhalb der angegeben Frist bezahlt. Sonst nicht.
Wie willst du aber den Vertrag erfüllen wenn du die Ware nicht
hast,
bzw. 2x kassierst.
Garnicht. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, also das Gebot, zustande. Hierbei wird die Zahlungsfrist akzeptiert. Wer das nicht will, der bietet nicht mit. Einfach, oder?
Was hab ich schon um Bankdaten und Beträge zu erfahren mich
bemüht.
Dann kommte eine Email mit Ebaynamen mit dem Betrag, dann
kommte
irgendwann eine von einem anderen Account mit echtem Namen mit
Bankdaten, dann kommt noch eine Mail mit den korrekten
Bankdaten mit
Cosenamen.
so ein Pech wenn du in so einer Woche dann gleich mehrere
Artikel
ersteigert hast und 2-3 so Kandidaten hast.
Bad Luck 
Glaub mir alles zusammenzubringen um die Überweisung tätigen
zu
können ist weder einfach und nicht so nebenbei schnell
erledigt.
toll ist dann wenn genau von so einem Kandidaten dann 2 Tage
später
die Denunziation kommt, bloß weil mittlerweile 7 Tage
vergangen sind.
Also ich hatte noch nie Probleme damit.
Wer allerdings eine Frist von 7 Tagen setzt, also an einem zügigen Geldeingang interessiert ist, der stellt die korrekte Übermittlung seiner Bankverbindung sicher.
So und was du weiter nicht wahr haben willst, ich kaufe zwar
online,
mache aber sicher kein Onlinebanking,
Steve schrieb ja, das er das jetzt mal unterstellt. Und nach meinem dafürhalten liegt er damit nicht falsch.
Und was spricht dagegen eine höfliche Mail an den Käufer zu
senden
und nach ca. 10-12 Tagen nach dem Geld zu fragen. Ist nicht
mehr
Aufwand als die blöde Ebaydrohung.
Hat aber andere Folgen für den Käufer.
Wer bei ebay kauft, der will in der Regel seine Ware zügig bekommen. Dann muss er auch zügig zahlen. Leider gibt es immer mehr Leute, die man andauernd per mail auffordern muss. Das mal als Kehrseite zu Deinen Ausführungen. Das macht nämlich auch keinen Spass. Und solche Pappnasen quaken dann aber, nachdem sie sich 2 Wochen mit dem Bezahlen Zeit liessen, 2 Tage nach ihrer Überweisung rum wo die Ware endlich bleibt.
Klar, Schwachköpfe gibts auf beiden Seiten.
Aber es spricht nichts gegen die Angabe einer Zahlungsfrist.
Eine solche ist auf allen AGB der Versandhäuser vermerkt. Warum sollte es hier anders sein?
Gruss Jakob