Hallo…
Ich hab mal wieder das leidige ebay-Problem:
Hab was verkauft (2 Artikel an den selben Bieter), Käufer zahlt nicht und reagiert seit 3 Wochen nicht auf mails. Da das jetzt schon das dritte mal ist das ich dieses Jahr sowas erlebe (das kann es doch nicht sein) möchte ich mich jetzt mal „wehren“, bis jetzt hab ich es dann immer auf sich beruhen lassen und die Sachen nochmal versteigert.
Diesmal würd ich gern was unternehmen. Hab auch schon die FAQ gelesen und auch bereits vor ein paar Tagen bei ebay diese beiden Artikel als nicht bezahlt gemeldet, aber wirklich weiter hilft mir das auch nicht.
Jetzt wollte ich mal hier die Experten fragen wie ich da vorgehen soll. Was tun? Wäre für gute Tipps sehr dankbar…
Gruß Timon
Hallo,
in den FAQs ist doch eigentlich alles genau beschrieben.
- setze den Käufer in Verzug, indem Du ihm schriftlich eine Zahlungsfrist setzt (z.B. 7 Werktage)
- wenn er diese Frist verstreichen lässt, beantrage einen Mahnbescheid,
z.B. hier: http://www.onlinemahnbescheid.de/
Das lohnt sich natürlich nur bei entsprechend hochpreisigen Artikeln. Auf jeden Fall ziehe das ebay-Mahnverfahren durch. Damit bekommt der Käufer eine Verwarnung von ebay, nach der dritten Verwarnung fliegt er.
Gruß,
Myriam
Jetzt wollte ich mal hier die Experten fragen wie ich da
vorgehen soll. Was tun? Wäre für gute Tipps sehr dankbar…
Hallo Timon,
hier habt beide einen Kaufvertrag abgeschlossen.(elektronisch §126a BGB)
Der V=Verkaüfer muss also nach §433 Abs1 BGB die Sachen übergeben.
Er ist dazu verpflichtet.
Du als K=Käufer hast darauf mußt aber natürlich den Kaufpreis gezahlt haben! §433 Abs 2.
Sollte der V nicht reagieren mußt du ihm Mahnen!
(V muß nach §271 Zeitnah liefern.)
Reagiert er nicht steht das Gesetz mit aller Macht hinter dir.
Wenn du eine umfangreichere Beratung benötigst, melde dich einfach per e-Post.
Gruß