Hallo,
Nachbarin hat bei Ebay einen Artikel für 4 € versteigert. Das ist jetzt schon 17 Tage her. Der Käufer meldet sich überhaupt nicht trotz 3 maliger Anfrage der Verkäuferin.
Kann sie den Artikel jetzt einfach wieder zur Versteigerung anbieten?
nenkaj
Hallo,
rechtlich gesehen muß der Artikel gelagert werden, dabei ist eine angemessene Frist tragbar. Aber bei einem Artikel von 4 Euro - ehrlich! Sofort neu versteigern! Die 3malige Anfrage sollte über etwa 4 Wochen gegangen sein, also eine angemessene Frist.
Gruß
André
Hallo,
ich denke Du solltest das von eBay vorgegebene volle Programm durchlaufen.
===> nicht bezahlten Artikel melden.
erst wenn die Frist abgelaufen ist solltest Du den Artikel wieder einstellen.
Dann bist Du meiner Meinung nach erst auf der sicheren Seite, den wenn der Käufer irgendwann aus irgendwelchen Gründen auf die Idee kommt, das Teil anzufordern sieht es wohl nicht so gut aus.
Nebenbei: dann bekommst Du auch die Provision zurück erstattet!
Gruß von
Michael
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Hallo,
ich würde noch eine Woche abwarten, vielleicht ist der Bieter z.Z. im Urlaub. Ein Hinweis darauf wäre es, wenn das „Siegergebot“ bereits einige Tage vor auktionsende abgegeben wurde. Danach kann immer noch die „übliche Verfahrensweise“ wie bereits geantwortet gewählt werden.
Gruß,
Tommy
Hallo nenkaj,
genau wie ({Mich}A€L es vorgeschlagen hatte würde ich es auch machen bzw. habe ich gemacht.
Mein Fall:
Artikel wurde versteigert, Mail mit Kontodaten geschrieben, gewartet, gewartet. Zwischendurch mal das Bewertungsprofil des Ersteigerers angeguckt - er hat den gleichen Artikel etwas später woanders etwas günstiger ersteigert (Parfum, kann man öfter brauchen).
Dann hab ich die eBay-Prozedur gestartet - unbezahlten Artikel melden usw… Zwei Tage nach dieser Mail an ihn hatte ich eine von ihm, daß er nicht an den PC konnte aber die Bezahlung nachholen würde.
Oh Wunder, 5 Tage später war das Geld da, ich hab die „Verwarnung“ rückgängig gemacht.
Und er hat mich positiv bewertet 
Wobei ich derzeit noch nicht bewertet haben, verarschen kann ich mich alleine - von wegen nicht am PC, wenn er was anderes kurz danach ersteigert und bewertet. Aber die Verwarnung von eBay hätte er wohl nicht brauchen können.
Also, es kann gut gehen, auch wenn ich das nie gedacht hätte bei diesem Fall 
Was gewesen wäre, wenn ich den Artikel nach einigem Warten wieder eingestellt hätte und er hätte dann doch noch überwiesen… das weiß ich nicht. Wahrscheinlich etwas Trouble von seiner Seite aus.
Viel Erfolg,
schönen Gruß
Silvia
Danke euch allen! Nachricht über das, was sich in dieser Angelegenheit getan hat, werde ich euch geben.
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