Nicht definierte Beleidigung

Hi zusammen,
mir ist vorhin folgender theortischer Sachverhalt in den Sinn gekommen.

Person A triff auf Polizisten B und C.
A sagt: „Einer von Euch ist ein echter Volltrottel“
Ende

Kann A zur Rechenschaft gezogen werden, da ja keinen explizit angesprochen hat?

Danke für Aufklärung.
Gruß.Timo

Hi zusammen,
mir ist vorhin folgender theortischer Sachverhalt in den Sinn
gekommen.

Person A triff auf Polizisten B und C.
A sagt: „Einer von Euch ist ein echter Volltrottel“
Ende

Kann A zur Rechenschaft gezogen werden, da ja keinen explizit
angesprochen hat?

Erinnert mich an eine Gemeinderatssitzung bei uns:
Wieder mal eine heisse Diskussion, einer steht auf sagt: „Die Hälfte des Gemeinderates sind Idioten!“
Gibt natürlich dicken Ärger, er muss sich bei der nächsten öffentlichen Sitzung entschuldigen. Er steht auf und sagt: „Ok, ich entschuldige mich, die Hälfte des Gemeinderates sind keine Idioten!“…

IANAL (I am not a Lawyer), aber:
Er hat zwar keinen direkt angesprochen, aber er hat einen der beiden als „echter Volltrottel“ hingestellt. Er hat nur nicht gesagt, welcher.
Beide Polizisten zeigen ihn wg. Beamtenbeleidigung an, und der Richter wird dann die Frage stellen: „Welchen von beiden meinten sie denn?“. Selbst wenn er dazu nichts sagt, steht fest, dass er einen (der beiden) Beamten beleidigt hat. Wer das nun genau ist, sollte keine Rolle spielen, da es sich um keine Zivilklage handelt, sondern um eine Straftat mit öffentlichem Interesse.

mfg
Jolly