Nicht dumm...aber brauche hilfe. habe eine idee

folgendes problem:

ich habe eine idee. ob sie nun genial ist oder schei… lassen wir mal so dahingestellt. ob sie nun patentfähig ist oder nicht, lassen wir so dahingestellt.

man bekommt einfach keine vernünftigen antworten im www.

also…

gehe ich zu dem konzern, dem meine idee zusätzliche umsatzmillionen bringen könnte, ist die idee futsch und die saugen mich auf. gross frisst klein. ist so…

gehe ich zum patentanwalt…na da kommen schon die ersten fargen.

kann ich jedem patentanwalt meine idee erzählen, um ihn dann zu beauftragen recherchen zu erstellen und eventuell das patent/gebrauchsmuster/gemschmacksmuster anzumelden ? oder sollte/muss ich selbst mit diesem eine geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben ?

kann der mir aufgrund seiner tätigkeit/erfahrung im vorraus sagen, ob eventuell diese idee überhaupt eine chance hätte, auf den markt zu kommen ? oder macht der „nur“ objektiv seinen job und meldet das petent eventuell an ?

könnte ich mit diesem patentanwalt zu dem konzern und denen, nach einer geheimhaltungsvereinbarung oder dergleichen, die idee „anbieten“ ? ohne eine patentanmeldung ?

fragen über fragen.

die idee ist relativ frisch, vondaher ist dies der erste schritt, den ich überhaupt unternehme.

Hallo, also als erstes kann ich Dich mal beruhigen, daß ein Patentanwalt NIEMALS gegen die Geheimhaltunspflicht verstoßen, und Dir Deine Idee veruntreuen würde. Das wäre fast vergleichbar mit einem Arzt, der seinem Patienten eine Giftspitze in den Hintern setzt. Kommt doch zum Glück selten vor.

Aber ein Patentanwalt ist nicht unbedingt der beste Berater für die Frage der Verwertbarkeit einer Idee. Diese Frage ist zweifellos die Kernfrage überhaupt. Und der PA ist übrigens nicht billig.

Recherchieren, ob Deine Idee neu ist, könnte der PA sicherlich, aber das kannst im Internetzeitalter eigentlich auch selbst relativ einfach. Ich recherchiere gar nicht mehr in den Patentschriften sondern, angenommen ich habe einen neuen Brausekopf für die Dusche erfunden, dann setze ich meine erfindungsgemäße neue Eigenschaft (z.B. verkalkungsfrei) als Suchwort bei google ein, und als zweites Suchwort Duschkopf, und das dann noch zusätzlich auf englisch, und dann sehe ich 90 % des Standes der Technik, oder ist das nicht so?

Ein Gebrauchsmuster anmelden für 40 Euro, das ist bei einer „normalen“ Erfindung hierzulande das erste was man dann tun sollte. Allerdings dabei darauf achten, daß alle denkbar wichtigen SChutzsansprüche auch sofort formuliert sind, weil man den Schutz später nie mehr ausweiten kann. Danach hast noch 1 Jahr Zeit, ggf. eine Patentanmeldung zur gleichen Erfindung nachzuschieben.

Danach beginnt das Schwierigste, einen Hersteller zu finden, usw usw… Dabei bitte auch immer im Auge behalten, daß man einfache Produkte auch selber herstellen (lassen) kann, und evtl. online vertreiben. Warum sich einer Fremdfirma anvertrauen, und sich dann mit 10000 Euro zufriedengeben, die die dafür zahlen. Wenn der Aufwand natürlich zu groß ist und das Kapital für einen Eigenstart fehlt, dann muß man eben Firmen abklappern. Dafür braucht es dann einen kompetenten Auftritt, sprich ein Produktexposé, das ÜBERZEUGT, und in dem Nachteile und Vorteile objektiv gegeneinander abgewogen dargestellt sind, und welches am Ende auch die Wirtschaftlichkeit der Neuentwicklung beweisen sollte.

Vielleicht hab ich Dir bisschen geholfen, mit diesen ersten Tips… Zur Zeit entwickle ich gerade ein neues produkt, das ich genau nach dem obigen Schema selbst herstellen lasse und vertreibe. Einfach so, obwohl ich in der Branche noch nie tätig war. Mal sehen, ob es klappt. Kannst es gerne beobachten, in ein paar Tagen gehen wir online: www.citychaps.de Viele Grüße, Ernst.

vielen dank FÜR DEINE TOLLE ANTWORT !

sehr informativ und man merkt, dass da jemand aus erfahrung redet, und nicht ein möchtegern, wie oft im www.

vorweg:
ich bin alt und erfahren genug, um zu wissen, dass die ganze geschichte ganz und gar für die katz sein könnte.

also, ich habe mir alles erdenklich vorstellbare, bei mr. google eingegeben. auf deutsch, englisch und in meiner muttersprache. ALLES mir erdenkliche. nichts auch nur ansatzweise, habe ich gefunden.

das selber herstellen, wäre absolute utopie. bräuchte, (abgesehen vom know-how etc.) millionen, um eine produktionsstätte aufzubauen.

mein ziel ist es die idee einfach an die oder den hersteller zu verkaufen. ich habe keinerlei interesse selber zu produzieren. auch ist es keine weltverändernde erfindung in dem sinne. oder ob es überhaupt eine erfindung ist, steht in den sternen…sagen wir mal folgendes. wäre ansatzweise vergleichbar:

ich habe die idee, mit roten reifen im winter zu fahren, damit ich bei schnee besser auffale. diese idee, der roten reifen, möchte ich vredestein, bridgestone oder lassa anbieten. mehr will ich nicht.

was genau sind citychaps. den namen finde ich gut. die website (entschuldige bitte) könnte einwenig stylischer sein. trotzdem viel glück. in welchem land lässt du herstellen ? geht doch um fashion, oder ?

Ja, danke für die Rückinfo. Also wenn Dein Beispiel halbwegs dem Umfang der Erfindung entspricht, scheinen mir zwei Fragen als erstes wichtig:
erstens: ist die sog. Erfindungshöhe ausreichend für einen Patent- oder GM-Schutz? Dies kannst Du selber anhand der Richtlinien (Patentamt.de) beurteilen, oder ggf. wäre dafür der Rat eines Patentanwaltes sinnvoll.
Wenn ja, sofort Schutzrecht anmelden, und den Firmen anbieten, kein Problem.
Das deutsche GM kann durchaus ausreichen, denn der Hersteller, der sowieso weltweit operieren dürfte, kann sich dann innerhalb der Prioritätsfrist um internationale Schutzrechte bemühen, bevor er in die Entwicklung geht. Also sobald das GM angemeldet ist, wird man wohl mit Hochdruck an die Vermarktung gehen müssen, damit eben dem Hersteller noch genügend Zeit für weitere Anmeldungen innerhalb der Jahresfrist verbleibt. Ein Jahr ist keine so lange Zeit… Ein deutsches Schutzrecht allein ist international nicht besonders viel Wert. Da habe ich es mit den citychaps relativ gut, die wollen wir nur in Europa vermarkten. Die Homepage ist noch nicth online!! Sie steht zur Zeit provisorisch hier: http://www.tan-online.de/citychaps/ (nur noch paar Tage, dann citychaps.de) Gruß, Ernst.

Hallo!

Also, erst einmal: Es gibt keine dummen Fragen…

So, nun zu meiner Antwort (Ich bin zwar nicht Patentanwalt, arbeite jedoch dort):

Grundsätzlich kannst du zu dem Konzern gehen und ihm Deine Idee vorstellen. Jedoch solltest Du eine Geheimhaltungsverpflichtungserklärung mit ihm vorab abschließen und auch eine Erfindervergütung bzw. ein Verkauf der Erfindung. Je nachdem was Du erfindest, solltest Du unbedingt auch die Kosten im Auge behalten, da eine Patentanmeldung in Deutschland schnell € 10.000 bis € 20.000 kosten kann. Daher sollte der Vertrag mit dem Konzern gut ausgearbeitet werden.

Sicherlich wärest Du daher gut beraten, einen Patentanmwalt zu konsultieren. Der hilft Dir gerne bei einer Gemeimhaltungsverpflichtungserklärung und auch bei den vertraglichen Dingen mit einem Konzern.

Auf jeden Fall solltest Du darauf achten, dass vor dem Tag der Patentanmeldung keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, also keine Info’s in das Internet stellen, Presseanzeigen oder Messeausstellungen (etc.). Dann wäre Deine Erfindung nämlich Stand der Technik und für alle anderen frei nutzbar!

Davon ausgenommen wäre eine vertragliche Verhandlung mit einem Konzern, wenn dieser die Geheimhaltungsverpflichtungserklärung unterzeichnet hat.

Ein Patentanwalt ist davon auch ausgenommen, da er der Schweigepflicht unterliegt und - wie bei einem Artzt oder Rechtsanwalt - an Dritte keine Informationen weitergeben darf. Sollte der Patentanwalt jedoch auch für einen anderen Mandanten auf diesem Gebiet arbeiten und er somit in Konflikt geraten, wird er Dir dies sagen und Dir das Mandat verweigern und Dich an einen anderen Kollegen verweisen.

Also mein Fazit: Nimm Dir einen Patentanwalt und lass Dir helfen.

Julia

hallo julia,

auch dir ein riesen DANKESCHÖN FÜR DEINE ANTWORT!

eine frage hätte ich noch:

bin ich für solche konzerne ein ernstzunehmender verhandlungspartner auch ohne patentanmeldung, sondern nur mit einem gebrauchsmuster ?

Hallo norisknofun,

der Patentanwalt unterliegt der Schweigepflicht. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen (§ 39a PAO).

Das bedeutet: Ja, man kann jedem Patentanwalt eine Idee erzählen und ihn dann weiter beauftragen. Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist nicht notwendig.

Ein Patentanwalt wird aber in der Regel „nur“ seinen Job machen.

Für gewerbliche Schutzrechte kann er dabei zum Beispiel im Rahmen einer Recherche abschätzen, was es bereits gleiches oder ähnliches gibt, wie dicht das Gebiet belegt ist, von welcher Art Firmen es belegt wird, usw… Das kann bereits Anhaltspunkte liefern.

Dass er Spekulationen über Marktchancen einer Idee anstellt, halte ich bei einem seriös arbeitenden Patentanwalt für unwahrscheinlich. Es kann aber durchaus jemanden geben, der auch in diesem Bereich versiert ist, oder auf entsprechende Beziehungen oder Kooperationen zurückgreifen kann.

Natürlich kann man mit einem Patentanwalt zusammen einem Konzern eine Idee ohne vorherige Patentanmeldung anbieten. Das kann manchmal Sinn machen, wenn man eine gute Idee, aber absolut kein Geld für eine eigene Anmeldung hat. Der Patentanwalt wird aber vermutlich ebensowenig wie eine Geheimhaltungsvereinbarung verhindern können, dass sich ein Konzern gegebenenfalls wenig schert, sobald er genug weiß.

Sicherer ist und bleibt eine vorherige Anmeldung mit gültigem Anmeldetag.

Vielleicht auch mal nach den „Sieben Todsünden von Erfindern“ googeln, oder z.B. http://www.epo.org/topics/patent-system/seven-sins_d…

Beste Grüße, smuc

DANKE für die antwort.

bin jetzt wirklich einige schritte weiter, dank euch…

somit stellt sich nun für mich eine frage in den vordergrund:

kann ich selber ansatzweise herausfinden, ob die idee patentfähig ist ? oder ist dies nur mit einem antrag beim patentamt herauszufinden ?

Grundsätzlich kann man das ansatzweise selbst *abschätzen*, wenn man bereit ist, sich etwas einzulesen.

Wirklich „herausfinden“ kann man es aber tatsächlich nur mit einem Antrag beim Patentamt, denn am Ende eines amtlichen Prüfungsverfahrens entscheidet zunächst einmal das Patentamt darüber.

Insoweit sollte man die Patentfähigkeit tatsächlich selbst abschätzen (können), bevor ein längeres Prüfungsverfahren eingeleitet wird, denn der Aufwand dafür ist in der Regel nicht unerheblich. In anderen Worten kann und wird das Patentamt Ihre Frage auch nicht einfach und einem Endergebnis vorgreifend beantworten.

Dazu gibt es bei den Patentämtern zum Beispiel Merkblätter und Leitfäden, die man sich kostenlos herunterladen kann. Es gibt auch einige dicke und teure Fachbücher (Kommentare genannt, aber auch Spezialtitel), die man aber richtig lesen und verstehen können muss. In dünneren Büchern „für die Allgemeinheit“ sind oft nur die Merkblätter, Leitfäden und Gesetzestexte anders aufbereitet und bestenfalls sinnvoll ergänzt.

Bei dem Begriff „patentfähig“ sollte man im allgemeinen Sprachgebrauch schon in etwa unterscheiden zwischen a) für eine Idee oder Erfindung ist wegen bestimmter Ausschlusskriterien von vornherein keine Anmeldung möglich, und b) eine Anmeldung ist zwar möglich, aber es stellt sich später heraus, dass die Anmeldung die Anforderungen für zum Beispiel ein Patent doch nicht erfüllt.

Fall a) kann man durch Lesen brauchbarer Literatur noch selbst abschätzen, Fall b) ist dagegen von so vielen Faktoren abhängig, dass in vielen Fällen niemand wirklich vorhersagen kann, ob am Ende eine Erteilung oder Eintragung tatsächlich erfolgen wird, und wie diese dann aussehen wird.

Da Sie, wie Sie schreiben, noch ganz am Anfang stehen, sollten Sie sich deswegen vielleicht erst einmal

  • die Zeit nehmen, die Idee durchzudenken und so verständlich wie möglich, eventuell mit Skizzen, zu Papier zu bringen,
  • die über die Website des Deutschen Patent- und Markenamts kostenlos erhältlichen Merkblätter und Leitfäden durchlesen, und
  • dann die kostenlose Erfinderberatung des Deutschen Patent- und Markenamts oder der Patentinformationszentren nutzen (auch da braucht man keine Geheimhaltungsvereinbarung), und/oder
  • ein paar Euro in die Hand nehmen und einen guten Patentanwalt für eine Erstberatung aufsuchen.

Danach sollten Sie schon eine grobe Vorstellung davon haben, was mit Ihrer Idee in Bezug auf „Patentfähigkeit“ vielleicht machbar ist und was nicht.

Beste Grüße,

smuc

Auf jeden Fall!!!

hallo,

a) geheimhaltungserklärung ist immer gut!

b) ein patentanwalt prüft nicht ob die idee sinn macht. für die verwertung sind eher verwertungsgesellschaften zuständen.

je nach zielmarkt gibt es welche in vielen ländern.
einfach bei google nach patentvermarktung suchen, da sollten 3 oder 4 firmen kommen. alle unverbindlich anfragen und dann entscheiden.

oder man schützt und macht die verwertung selbst: http://www.paten-net.de

viel erfolg
gerhard