„Bei Eingabe der Geheimzahl nicht durch Dritte ablenken lassen!“
Wäre da nicht ein Zweiter schon einer zuviel…?
Gesetzt den Fall, es wäre Deine - ausschließlich Deine - Bank, dann schon. Ansonsten findet der Vorgang zwischen zwei Partnern statt : Der Bank, vertreten durch den Zwerg, der in der Kiste sitzt und die verlangten Geldscheine malt, und Dir. Sind also schon zwei da. Problematisch wird es bei multiplen Persönlichkeiten - daran schlösse sich die Frage, ob ein Scheckbetrüger mit multipler Persönlichkeit überhaupt eingelocht werden darf; schließlich ist die Sippenhaft abgeschafft.
Und Ferien brauche ich für so einen Mumpitz eh nicht
der „Dritte“ oder „die Dritten“ ist ein juristischer Ausdruck, der immer einen
anderen meint, der innerhalb eines (Vertrags)verhältnisses der anderen beiden
eigentlich ein Fremder ist. Bei den Juristen gibt es auch: Drittschuldner,
Drittschadensliquidation, Drittwiderspruchsklage … Zeigt halt immer an, dass zu
den normal handelnden Personen noch einer dazukommt.