Hallo,
nehmen wir an Herr X (25) und Frau Y (23) Leben derzeit in einer Haushälfte sagen wir 110qm 700€ warm(auf Miete) zusammen, haben ein 1 1/2 jähriges Kind und sind „nicht“ verheiratet. #
Beide haben das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben.
Herr X geht derzeit Vollzeit Arbeiten und Frau Y nur Teilezeit, wegen Kinderbetreung, halbtagsplatz Tagemutter.
Die Beziehung bricht auseinander und sie wollen sich trennen, Herr X würde Frau Y die Haushälfte überlassen (im Mietvertrag stehen beide), alles soll in sachen Kinderbetreuung und Arbeitszeit beim alten bleiben …
- welche Möglichkeiten hat Frau Y Mietbeihilfe zu bekommen? Müsste sie in eine kleiner Wohnung ziehen, oder steht ihr überhaupt Beihilfe zu?
1a. Wenn ja, in welcher Form?
Unterhaltszahlungen werden nicht geleistet, da sich beide zu gleichen teilen um das Kind kümmern und sich alle möglichen anfallenden Kosten (Tagesmutter/Essen/Kleidung,…) ebenfalls teilen.
- besteht die Möglichkeit das ihr irgendetwas verweigernt wird, da ihr gesagt wird, sie könne das benötigte Geld aus den Unterhaltszahlungen des Mannes beziehen?
Das ganze wird zeimlich kostspielig wenn Sie ebenfalls umziehen muss… neue Wohnung, Renovierung der alten, evtl. Makler-Courtage, Provision, Kaution, Umzugskosten, Sie benötigt einen Führerschein etc.
- Gibt es noch Möglichkeiten, Beihilfe, die man in Anspruch nehmen kann?
MFG
Hi, Wohngeld beantragen.
Der Kindsvater ist in voller Höhe für den Unterhalt von Mutter und Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes verpflichtet.
MfG ramses90
Also selbst wenn Frau Y sagt sie verlangt kein Unterhalt, da Herr X den gemeinsamen Kredit (jedoch steht nur Herr X als Kreditnehmer) abzahlt!?
Hi,
Also selbst wenn Frau Y sagt sie verlangt kein Unterhalt, da
Herr X den gemeinsamen Kredit (jedoch steht nur Herr X als
Kreditnehmer) abzahlt!?
spielt keine Rolle. Sie kann auf IHREN Unterhalt verzichten - aber dem Kind steht schließlich auch Unterhalt zu.
Gruß
Cess
Also selbst wenn Frau Y sagt sie verlangt kein Unterhalt, da
Herr X den gemeinsamen Kredit (jedoch steht nur Herr X als
Kreditnehmer) abzahlt!?
Hi, auf ihren Unterhalt kann sie nur solange verzichten, solang sie keine staaatlichen Gelder für ihren Lebensunterhalt benötigt/beantragt.
Auf den Kindesunterhalt kann überhaupt nicht verzichtet werden.
Da Herr X allein im Grundbuch steht, hat Frau Y auch keinerlei Ansprüche an dem Haus, warum sollte sie also für die Ratenzahlung zuständig sein?
MfG ramses90
Da Herr X allein im Grundbuch steht, hat Frau Y auch keinerlei
Ansprüche an dem Haus, warum sollte sie also für die
Ratenzahlung zuständig sein?
Hi,
wie kommst Du darauf? Seit wann kommt man ins Grundbuch, wenn man ein Haus mietet?
Gruß
Tina
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Da Herr X allein im Grundbuch steht, hat Frau Y auch keinerlei
Ansprüche an dem Haus, warum sollte sie also für die
Ratenzahlung zuständig sein?
Hi,
wie kommst Du darauf? Seit wann kommt man ins Grundbuch, wenn
man ein Haus mietet?
Da hab wurde die Ratenzahlung für den gemeinsamen Kredit mit einem Kredit fürs Haus verwechselt. Man/icke, sollte sich vorher doch nochmal alles durchlesen, bevor geantwortet wird.
MfG ramses90
Gruß
Tina
Hallo,
der volle Unterhalt ist in diesem Fall Unsinn. Die Eltern wollen das Kind zu gleichen Teilen betreuen (also das Wechselmodell ausüben), wenn ich das UP richtig verstanden habe.
Beim Wechselmodell ist die Berechnung des Kindesunterhaltes um einiges anders als beim (sonst üblichen) Residenzmodell. Heute kann ich ein Berechnungsbeispiell nicht mehr machen kann man aber unter http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-bei… nachlesen.
Inwieweit beim Wechselmodell einem Elternteil Betreuungsunterhalt zusteht, kann ich jetzt auf Anhieb nicht sagen. Evtl. entfällt dieser auch, da hier evtl. beide Eltern einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegen, in der Zeit, in der der andere Elternteil das Kind betreut.
Ämter, wie Wohngeldstellen usw. kennen oftmals die Urteile und Unterhaltsberechnungen wie sie von den Gerichten angewendet werden.
Staatliche Mittel gibt es im Normalfall nicht, solange nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, damit der Lebensunterhalt gesichert ist. Also freiwillig auf Unterhalt verzichten und dafür öffentliche Mittel einfordern geht nicht.
Gruß
Ingrid
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