Nicht eheliche Lebensgemeinschaft

Hallo WWW-lers,

Muß zwangsläufig eine „nicht eheliche Lebensgemeinschaft“ aus 2 Menschen eines einzigen Geschlecht bestehen?

Können ein Mann und eine Frau eine solche Gemeinschaft bilden und ggfll. sich als solches eintragen lassen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Schöne grüße,
Helena

Hallo Helena,

Muß zwangsläufig eine „nicht eheliche Lebensgemeinschaft“ aus
2 Menschen eines einzigen Geschlecht bestehen?

Können ein Mann und eine Frau eine solche Gemeinschaft bilden
und ggfll. sich als solches eintragen lassen?

Wenn Mann und Frau eine solche Gemeinschaft gründen, dann bezeichnet das das deutsche Gesetz als eheähnliche Lebensgemeinschaft. Eine homosexuelle Lebensgemeinschaft ist nach dessen, für meinen Geschmack ziemlich verqueren Verständnis nie einer Ehe ähnlich.

Der deutsche Gesetzgeber konnte es sich auf Druck interessierter Kreise (Kirchen) offensichtlich nicht verkneifen, Homosexuelle hier auch noch mal terminologisch zu diskriminieren.

Eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft könnte z.B. auch eine Wohngemeinschaft mehrerer lediger Eltern sein, die die kindererziehung gemeinsam organisieren.

Auch solchen Lebensgemeinschaften sollte nach meinem Dafürhalten dringend besonderer Schutz, z.B. Zeugnisverweigerungsrecht, Auskunftsrecht im Krankheitsfall etc. gewährt werden.

Aber das alles würde nach konservativer Doktrin die heiligen Kuh Ehe entweihen.

Ich glaube Spanien ist da insgesamt fortschrittlicher.

Gruß Gernot

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Deine Frage sich auf die sogenannte Lebenspartnerschaft (umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“) bezieht. Diese ist im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.

Muß zwangsläufig eine „nicht eheliche Lebensgemeinschaft“ aus
2 Menschen eines einzigen Geschlecht bestehen?

§1 Absatz 1 des o.g. Gesetzes beginnt so:
„Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen eine Lebenspartnerschaft.“

Können ein Mann und eine Frau eine solche Gemeinschaft bilden
und ggfll. sich als solches eintragen lassen?

Nein, das können sie nicht. Es hätte auch wenig Sinn, denn man erhält praktisch alle Pflichten aber nicht alle Rechte/Vorteile, die sich aus einer „normalen“ Ehe ergeben. Die Auflösung der Lebenspartnerschaft entspricht der Scheidung einer Ehe. Demnach könnten ein Mann und eine Frau ganz einfach heiraten, es ergäben sich keinerlei Vorteile, wenn sie „nur“ eine Lebenspartnerschaft eingehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz

Gruß,

Myriam

Hallo Helena

In Frankreich kann eine eingetragene Partnerschaft sowohl zwischen Mann und Frau wie auch zwischen gleichgeschlechtlichen Parntnern geschlossen werden.

Dieser Vertrag heisst „pacte civil de solidarité“ PACS und ist (laut LEO: „eine vom französischen Staat anerkannte Lebensgemeinschaft zweier nicht verheirateter Personen“.

PACS regelt das „Zusammenleben ohne Heirat, kein Konkubinat, mit gemeinsamem Haushalt, gemeinsamer Verantwortung für die Kinder, gemeinsamer Besteuerung.“ Man könnte es mit einer Ehe mit Gütertrennung vergleichen.

Näheres findest Du im französischen WIKIPEDIA oder auf Deutsch unter folgendem Link:

http://www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_a…

Einen schönen Tag wünscht Dir - Maggie

hi helena,

wobei es noch dank Hartz-IV die sog. „Bedarfsgemeinschaft“ gibt
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
wo ein „eheähnliches“ Zusammenleben verschieden geschlechtlicher Partner gesondert geregelt ist.

Gruß,

Anja

Hallo Gernot,
vielen Dank für Deine sehr interessante Antwort.

Wenn Mann und Frau eine solche Gemeinschaft gründen, dann
bezeichnet das das deutsche Gesetz als eheähnliche
Lebensgemeinschaft.

Aber wie kann man denn so etwas eintragen? Bzw. wo? Und wie sind die Rechten beider Partnern, im Vergleich zu einer Ehe?

Der deutsche Gesetzgeber konnte es sich auf Druck
interessierter Kreise (Kirchen) offensichtlich nicht
verkneifen, Homosexuelle hier auch noch mal terminologisch zu
diskriminieren.

So wie du auch, denke ich, daß sogar in Länder, die sich nicht-konfessionell nennen -also sein Staat sich nicht religiös definiert- spielt die Religion eine Rolle.

40 Jahre lang war Spanien explizit ein katholisches Land. Das ist seit gut 36 Jahren wieder vorbei und man versucht dort, sich diesen „Altlasten“ zu entziehen. Und meiner Meinung nach, was Religion betrifft hat es recht gut geklappt. Was aber lange nicht heisst, daß alles was man in diesem Bereich zu machen, bereits getan ist.

Ich glaube Spanien ist da insgesamt fortschrittlicher.

Überall in Spanien ist eine Homo-Ehe erlaubt.

Und wenn ich mich nicht irre, können die Ehepartner sogar Kinder adoptieren und sich gegenseitig vererben. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Also, nochmals vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo Myriam,

Vielen Dank für Deine sehr klärende Antwort.

So wie ich es entnehme, gibt es „Nicht eheliche Lebensgemeinschaft“ für Menschen zwei Geschlechter nicht, weil es praktisch und faktisch nur eine andere Bezeichnung für Ehe ist. Allerdings sind die Pflichten und Rechten im Vergleich zu einer Ehe anders gelagert.

Stimmt das? Siehst Du das so?

Nochmals vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo Maggie,

Auch dir vielen Dank für Deine interessante Antwort.

Aber eine frage: Gibt es so etwas in Deutschland auch?

Schöne Grüße,
Helena

hi Anja,

Vielen Dank für Deine Antwort.

Aber so wie es aussieht, gibt es so etwas nur im Rahmen von Hartz-IV, oder?

Demnach frage ich mich: Hat es nur Auswirkungen im finanziellen Sinne? Oder auch in anderen Bereiche?

Schöne Grüße,
Helena

So wie ich es entnehme, gibt es „Nicht eheliche
Lebensgemeinschaft“ für Menschen zwei Geschlechter nicht, weil
es praktisch und faktisch nur eine andere Bezeichnung für Ehe
ist. Allerdings sind die Pflichten und Rechten im Vergleich zu
einer Ehe anders gelagert.

Stimmt das? Siehst Du das so?

„Nicht eheliche Lebensgemeinschaft“ ist, wenn 2 Leute ehe-ähnlich zusammenleben. Geschlecht egal. Diese Gemeinschaft ist aber sozusagen nicht offiziell und hat kaum rechtliche Auswirkungen und keine speziellen Regelungen. Man muss/kann es nirgendwo eintragen lassen.

Eine „Lebenspartnerschaft“ ist spezifisch im Gesetz festgelegt und besteht aus 2 Menschen gleichen Geschlechts. Sie wird beim Standesamt bzw. Notar (je nach Bundesland) eingetragen und man bekommt eine Urkunde. Die Lebenspartnerschaft ähnelt einer Ehe, hat aber nicht alle „Vorteile“ einer Ehe. Ähnlich wie bei der Ehe gibt es Regelungen für Unterhalt, Erben, Vollmachten im Notfall und viele andere Sachen.

Im Unterschied zur Ehe gibt es aber z.B. keine „Steuervorteile“ und man darf keine Kinder adoptieren. Das hat meines Erachtens den Hintergrund, dass die konservativen Parteien dem Gesetz nicht zugestimmt hätten, wenn man Kinderadoption und künstliche Befruchtung bei homosexuellen Paaren erlaubt hätte. So ist die „Homo-Ehe“ (ich hasse dieses Wort) leider ein fauler Kompromiss und ich bleibe weiterhin kinderlos.

Gruß,

Myriam

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ot Adoption
Hallo Myriam,

Im Unterschied zur Ehe gibt es aber z.B. keine
„Steuervorteile“ und man darf keine Kinder adoptieren.

Soweit ich weiß, darf man nicht zu zweit ein Kind adoptieren, außer eben ein Ehepaar. Ein Individuum innerhalb einer Lebenspartnerschaft darf aber als Einzelner ein Kind adoptieren.
Stimmt mein Wissen, so wie ich es dargestellt habe?

Gruß
Elke

PS: Ich wollte dich ganz schüchtern an deine guten Vorsätze erinnern.

Soweit ich weiß, darf man nicht zu zweit ein Kind adoptieren,
außer eben ein Ehepaar. Ein Individuum innerhalb einer
Lebenspartnerschaft darf aber als Einzelner ein Kind
adoptieren.
Stimmt mein Wissen, so wie ich es dargestellt habe?

Das ist korrekt, ich habe das vereinfacht formuliert. Hier wird unter Punkt 9 alles wesentliche erläutert.
http://www.lsvd.de/260.0.html

Ich habe mich mit den Details der Adoption nicht so beschäftigt, weil es für mich nicht in Frage kommt.

PS: Ich wollte dich ganz schüchtern an deine guten Vorsätze
erinnern.

Kennst Du Adenauer? :smiley: Ich habe den Vorsatz etwas umformuliert, schon passt es wieder.

Gruß,

Myriam

Hi Helena,

Demnach frage ich mich: Hat es nur Auswirkungen im
finanziellen Sinne? Oder auch in anderen Bereiche?

Nur im finanziellen Sinne, weitere Pflichten entstehen daraus nicht, die „Bedarfsgemeinschaft“ endet mit dem Tag, wo der Partner auszieht und der Hartz-IV-Empfänger wieder auf sich allein gestellt ist.

Gruß,

Anja

Hi Anja,

Nur im finanziellen Sinne, weitere Pflichten entstehen daraus
nicht, die „Bedarfsgemeinschaft“ endet mit dem Tag, wo der
Partner auszieht und der Hartz-IV-Empfänger wieder auf sich
allein gestellt ist.

OK. Danke für diese Auskunft.

Mir ging es primär nicht um die finanzielle Lage, aber es ist nie schlecht solche Sachen zu wissen.

Schöne Grüße,
Helena

Hi Myriam,

Vielen dank für Deine ausführliche und interessante Antwort!

Stimmt das? Siehst Du das so?

„Nicht eheliche Lebensgemeinschaft“ ist, wenn 2 Leute
ehe-ähnlich zusammenleben. Geschlecht egal. Diese Gemeinschaft
ist aber sozusagen nicht offiziell und hat kaum rechtliche
Auswirkungen und keine speziellen Regelungen. Man muss/kann es
nirgendwo eintragen lassen.

OK. Das ist was ich wissen wollte. Also:

  1. Geschlecht spielt dafür gar keine Rolle
  2. Anmelden kann man sich nirgends.
  3. So etwas (auch wenn es sich bescheinigen liesse) wäre für ein aus zwei geschlechter bestehendes Paar weniger sinnvoll.

Eine „Lebenspartnerschaft“ ist spezifisch im Gesetz festgelegt
und besteht aus 2 Menschen gleichen Geschlechts. Sie wird beim
Standesamt bzw. Notar (je nach Bundesland) eingetragen

Jetzt sind all meine Zweifeln geklärt. Ich danke Dir sehr. Dafür ein riesen Sternchen von mir. :o))

und man darf keine Kinder adoptieren.

In Spanien dürfen gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen werden und wenn ich mich nicht irre, sogar Kinder adoptieren (beide Ehepartnern, also nicht z.B. im Fall von Lesben, wird eine Partnerin mit künstlicher Befruchtung schwanger und die andere adoptiert das Kind. Das sowieso). Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

Das hat
meines Erachtens den Hintergrund, dass die konservativen
Parteien dem Gesetz nicht zugestimmt hätten, wenn man
Kinderadoption und künstliche Befruchtung bei homosexuellen
Paaren erlaubt hätte.

Ja, das glaube ich auch. Und ich wittere immer den (riesen großen) Einfluß der Kirche… (Und an diese Stelle, mit Landsleute zitiere ich immer gerne einen Satz des Buches „Don Quijote de la Mancha“. aber ich erspare es mir hier.)

So ist die „Homo-Ehe“ (ich hasse dieses Wort) leider ein fauler
Kompromiss

Ich finde diese Bezeichnung auch etwas abwertend, aber vielleicht liegt es daran, daß Deutsch nicht meine Muttersprache ist. Entsprechendes auf Spanisch hört sich aber bei mir wie Faust aufs Auge.

und ich bleibe weiterhin kinderlos.

…eine Entscheidung, die Du bestimmt nach sehr reife Überlegung getroffen hast und sehr legitim ist.

Nochmals vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo,

Kennst Du Adenauer? :smiley: Ich habe den Vorsatz etwas
umformuliert, schon passt es wieder.

Nun, ich habe ihn gerade übernommen (wir könnten uns ja abwechseln) und sitze (figuratively) auf meinen Händen (3x heute schon).

Gruß
Elke

Kuppelprämien für heterosexuelle Zweierkisten

hi helena,

wobei es noch dank Hartz-IV die sog. „Bedarfsgemeinschaft“
gibt
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
wo ein „eheähnliches“ Zusammenleben verschieden
geschlechtlicher Partner gesondert geregelt ist.

Nein gesondert geregelt im Vergleich zu einer homosexuellen ist die heterosexuelle Partnerschaft/Ehe beim sogenannten Hartz-IV-Gesetz ja eben nicht:

Wenn es darum geht, Geld einzusparen, ist es dem Staat plötzlich egal, ob eine Lebenspartnerschaft gleich- oder verschiedengeschlechtlich ist!

Nur wenn es Geld kostet (ich erinnere nur an das unsägliche Ehegattensplitting), dann wird plötzlich nur heterosexuellen Zweierkisten mit Kuppelprämien der Zucker in den Arsch geblasen!

Gruß Gernot

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Hi Gernot,

wobei es noch dank Hartz-IV die sog. „Bedarfsgemeinschaft“
gibt
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
wo ein „eheähnliches“ Zusammenleben verschieden
geschlechtlicher Partner gesondert geregelt ist.

Nein gesondert geregelt im Vergleich zu einer
homosexuellen ist die heterosexuelle Partnerschaft/Ehe beim
sogenannten Hartz-IV-Gesetz ja eben nicht:

Sorry, da habe ich mich wohl nicht genau ausgedrückt. Da nach heterosexuellen Lebensgemeinschaften gefragt wurde, habe ich mich nur auf diese bezogen.

Gruß,

Anja

Hallo Helena,

Mir ging es primär nicht um die finanzielle Lage, aber es ist
nie schlecht solche Sachen zu wissen.

Ich bedaure auch sehr, dass dein Thread aus dem Brett „Kultur & Gesellschaft aus aller Welt”, wo du ihn ursprünglich gepostet hattest und wo er viel besser hinpasste, hierher ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen” verschoben wurde.

Dich als Spanierin in Deutschland interessiert weniger die Frage, was sich hierzulande für rechtliche Konsequenzen aus dem Zusammenleben gleich- oder verschiedengeschlechtlicher Paare ergeben, als die Ursache dafür, warum Ehen gleichgeschlechtlicher Paare hierzulande anders als in Spanien nicht so heißen dürfen.

Mich als Schwulen interessiert das übrigens auch.

Mich würde auch interessieren, warum Spanier hier so viel stärker vom Katholizismus emanzipiert sind als das mehrheitlich protestantische Deutschland.

Das sind kulturelle und gesellschaftliche Fragen und keine rechtlichen!

Ich fühle mich auch manchmal im eigenen Land sehr fremd.

Gruß Gernot

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Hallo Gernot,

Als erstes vielen, vielen herzlichen Dank für Deinen sehr ehrlichen und mütigen Beitrag (bzw. Beiträgen) zu diesem Posting. Dafür (leider nur) ein Sternchen.

Ich bedaure auch sehr, dass dein Thread aus dem Brett „Kultur
& Gesellschaft aus aller Welt”, wo du ihn ursprünglich
gepostet hattest und wo er viel besser hinpasste, hierher ins
Brett „Allgemeine Rechtsfragen” verschoben wurde.

Der meinung bin ich auch. Ich verstehe nicht so Recht was meine Frage mit Recht zu tun hat. Aber als ich den entsprechenden E-Mail bekam mit dem Hinweis auf die Verschiebung, habe ich mir gedacht, daß ich keinen Aufstand daraus machen möchte. Daß du das auch so siehst freut mich ganz besonders.

Dich als Spanierin in Deutschland interessiert weniger die
Frage, was sich hierzulande für rechtliche Konsequenzen aus
dem Zusammenleben gleich- oder verschiedengeschlechtlicher
Paare ergeben, als die Ursache dafür, warum Ehen
gleichgeschlechtlicher Paare hierzulande anders als in Spanien
nicht so heißen dürfen.

Ja so ziemlich genau ist es in diesem Fall.
Aber es stimmt durchaus, daß es für mich sehr merkwürdig vorkommt, die ganze Bezeichnungen, die es für ein Paar gibt, das zusammen leben will. Was spielt dabei die Geschlechter einer Rolle?

Mich als Schwulen interessiert das übrigens auch.

Ich bin zwar keine Lesbe, aber ich finde es wirklich sehr interessant.

Mich würde auch interessieren, warum Spanier hier so viel
stärker vom Katholizismus emanzipiert sind als das
mehrheitlich protestantische Deutschland.

Dieses Thema, aber anders formuliert, kam hier vor nicht allzu lange Zeit. Ich glaube es ist ein Ammenmärchen, das bei manchen noch im Geiste herumspuckt, daß wir Spanier von Katholizismus stark beeinflußt sind. Ich behaupte dagegen zum Beispiel, daß es hier in Bayern weit, weit mehr der Fall ist als in Spanien (Andere deutsche Bundesländer kenne ich nicht, um mir einen Urteil zu erlauben).

Aber wenn ich so etwas diskutiere (ich erinnere mich mit Schauder an eine Diskussion hier über ETA und Terrorismus, z.B.), kommt unweigerlich früher oder später immer sinngemäß, daß ich die Deutsche Sprache nicht gut genug verstehe oder schlich ignorant bin. Aber was soll’s…

Das sind kulturelle und gesellschaftliche Fragen und keine
rechtlichen!

Ganz, ganz Deiner Meinung! :o))

Ich fühle mich auch manchmal im eigenen Land sehr fremd.

Wenn ich jetzt darf, fühle dich von mir ganz fest und herzlich gedrückt.

Schöne Grüße,
Helena

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