Wenn jemand einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit bekäme auf dem ein Bild zu sehen ist das den Halter darstellt, unter dem Bild jedoch sinngemäß steht, dass festgestellt wurde, dass Fahrer und Halter nicht identisch seien und der Halter jetzt Angaben zum Fahrer machen soll…was tät man da?
Ausser laut lachen meine ich. ;o)
Wenn jemand einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter
Geschwindigkeit bekäme auf dem ein Bild zu sehen ist das den
Halter darstellt, unter dem Bild jedoch sinngemäß steht, dass
festgestellt wurde, dass Fahrer und Halter nicht identisch
seien und der Halter jetzt Angaben zum Fahrer machen
soll…was tät man da?
ankreuzen, dass man die Aussage verweigert, weil man weder sich selbst noch einen Anverwandten belasten möchte / muss und das ding zurückschicken
Ausser laut lachen meine ich. ;o)
die überprüfen im ersten Schritt nur die Negativbilder um zu unterscheiden ob Männlein oder Weiblein. Wenn das Foto auf einen flüchtigen Blick „Männlein“ zeigt (weil kurzhaar, Sonnenbrille o.ä.) , Fahrzeug aber auf Weiblein zugelassen ist, gibts eben diesen Schrieb …
Erst im zweiten Schritt wird das Bild in Farbe entwickelt und richtig angeschaut - da kann es einen dann immer noch „erwischen“ ;o)
die überprüfen im ersten Schritt nur die Negativbilder um zu
unterscheiden ob Männlein oder Weiblein. Wenn das Foto auf
einen flüchtigen Blick „Männlein“ zeigt (weil kurzhaar,
Sonnenbrille o.ä.) , Fahrzeug aber auf Weiblein zugelassen
ist, gibts eben diesen Schrieb …
Das wäre eine passende Erklärung.
Und man hätte endlich auch mal ein schönes Argument um den Fahrzeughalter dazu zu bewegen auch in Zukunft die „weibliche“ Lockenpracht offen zu tragen. *freu*
Erst im zweiten Schritt wird das Bild in Farbe entwickelt und
richtig angeschaut - da kann es einen dann immer noch
„erwischen“ ;o)
Das könnte natürlich sein, denn soo weiblich sähe besagter Fahrzeughalter evtl (und gottseidank) gar nicht aus.
;o)
da würde ich doch erst mal fragen, ist es ein Bußgeldbescheid, ein Zeugenbefragungsbogen, oder ein Verwarnungsgeldangebot.
Die Versuchung ist natürlich Vorhanden etwas damit zu spielen, aber sollte es eben nur um eine Verwarnung gehen, sprich nicht mehr wie 35€, dann wäre es schon ratsam das Geld zu überweisen. Wenn das Angebot nicht angenommen wird, dann wird ermittelt wer der Übeltäter ist, und aus den Angebot wird ein BGB der 20€ Gebühr, und das Porto für ein Eínschreiben extra kostet.
da würde ich doch erst mal fragen, ist es ein Bußgeldbescheid,
ein Zeugenbefragungsbogen, oder ein Verwarnungsgeldangebot.
Verwarnungsgeldangebot…das klingt ja nett. ;o)
Leider habe ich mir den Wisch nicht genauer angesehen, nur das Bild und den besagten Satz.
Schade.
Grüße
M.