NICHT Eigentümer eines KFZ, Ummeldung erzwingen

Frau A ist Eigentümer eines Fahrzeugs.
Herr B versichert das Fahrzeug der Frau A auf seinen Namen, zahlt die KFZ Steuer und wird in den Fahrzeugbrief und in den Fahrzeugschein eingetragen.
Frau A ist im Besitz dieser Papiere und nutzt das Fahrzeug.
Frau A und Herr B heiraten und ziehen in eine gemeinsame Wohnung.
Die Ehe scheitert.

Herr B
ist im Besitz des Fahrzeugs und der Schlüssel.
Herr B möchte, dass das Fahrzeug auf Frau A angemeldet wird und er keinerlei Haftung und Kosten mehr für das Fahrzeug trägt. Das Auto soll anschließend in den Besitz der Eigentümerin, Frau A, übergehen.
Frau A verweigert die Herausgabe der Papiere, die für das Abmelden erforderlich sind.
Frau A ist noch immer die Eigentümerin, es gab keinen Vertrag über eine Überlassung/Schenkung/Verkauf von Frau A an Herrn B.

Was kann Herr B unternehmen, um die Kosten und Haftung für das Fahrzeug nicht weiter tragen zu müssen?

Hi,

Frau A ist Eigentümer eines Fahrzeugs.

Wirklich, auf welchen Namen läuft der Kaufvertrag?
Wer kann die Zahlung nachweisen?

Herr B versichert das Fahrzeug der Frau A auf seinen Namen,
zahlt die KFZ Steuer und wird in den Fahrzeugbrief und in den
Fahrzeugschein eingetragen.

Damit wäre Herr B Eigentümer des KFZ, Frau A lediglich Besitzer der Papiere

Was kann Herr B unternehmen, um die Kosten und Haftung für das
Fahrzeug nicht weiter tragen zu müssen?

auf gütliche Einigung hoffen, oder auf Herausgabe durch Gericht erzwingen. Kann dauern.

mfg

Was kann Herr B unternehmen, um die Kosten und Haftung für das
Fahrzeug nicht weiter tragen zu müssen?

… wenn die Nummernschilder spurlos verschwinden würden …

Das Fahrzeug müsste, wenn die alten Schilder nicht mehr auftauchen, umgemeldet werden.

Hallo,

Herr B versichert das Fahrzeug der Frau A auf seinen Namen,
zahlt die KFZ Steuer und wird in den Fahrzeugbrief und in den
Fahrzeugschein eingetragen.

Damit wäre Herr B Eigentümer des KFZ, Frau A lediglich
Besitzer der Papiere

Nein. Fahrzeugpapiere sind kein Eigentumsnachweis. Kaufvertrag entscheidet.

Denkanstoß: Flottenverträge z.B. in der Landwirtschaft, oder Eltern, die Fahrzeuge ihrer Kinder zulassen. Eigentümer bleiben die Käufer der Fahrzeuge.

Zur Frage: eine gütliche Einigung ist der beste Weg, z.B. ein gemeinsamer Vertrauter, der die Ummeldung im Auftrag beider Beteiligten übernimmt.
Alternativ Kündigung der Versicherung unter Erklärung der Situation, ggf. behördliche Zwangsstilllegung.

Die Idee mit den entschwundenen Kennzeichen ist gut, aber grenzwertig.

Grüße
formcia

Ich denke die Nummer mit den Kennzeichen funktioniert nicht.
Denn Frau A würde garnicht über das Verschwunden sein der Kennzeichen informiert werden. Oder irre ich mich?

Den Wagen incl. der Lasten loszuwerden stellt sich als garnicht so einfach dar, ohne in die graue Zone abzudriften.
Angenommen Herr B kündigt die Versicherung und /oder stellt die Zahlungen für Versicherung/ Steuern ein. Es käme zu einer Zwangsstillegung.
Herr B müsste dann aber dafür sorgen, dass das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist. -garnicht so einfach.
Das Kfz Frau A einfach zwangsstilgelegt vor die Tür zu stellen ist auch nicht möglich, weil er ja weiterhin bei den Behörden als Verantwortlicher gilt. Richtig?

Der einfachste Weg, die gütliche Einigung, ist leider ausgeschlossen. Ich möchte hier nicht erläutern weshalb. Aber der Zug ist definitv
abgefahren.

Eigentümerin ist Frau A. Ob sie noch einen Kaufvertrag oder einen Zahlungsbeleg vorweisen kann ist nicht klar. Ich denke vor Gericht würde sie ihr Eigentum nachweisen können- in welcher Form auch immer.

Hallo,

Denn Frau A würde garnicht über das Verschwunden sein der
Kennzeichen informiert werden.

Och, irgendwann wird sie sicherlich schon merken bzw. von anderen Leuten darauf aufmerksam gemacht, dass sie ohne Kennzeichen fährt.
Und ich überlege gerade, wer mir verbieten könnte, die Kennzeichen von meinem eigenen Fahrzeug abzubauen. Mal davon abgesehen, dass die Frau eh gegen die Versicherungsbedingungen verstößt, wenn sie ohne Erlaubnis des Besitzers fährt. D.h. im Schadenfall zahlt die Kasko nicht und die Haftpflicht fordert Regressansprüche. Wenn der Kaufvertrag auf die Frau laufen sollte, sieht das natürlich anders aus.

Von der Zulassungsbehörde kann man wenig Mithilfe erwarten, zumindest solange KFZ-Versicherung und KFZ-Steuer bezahlt werden. Alles andere ist Privatrecht. Mal davon abgesehen, dass man beide genannten Sachen nicht so schnell kündigen kann und wenn doch, dann kann der Halter noch Ärger bekommen. Er hat dafür zu sorgen, dass bei einem zugelassenen Fahrzeug Versicherungsschutz besteht und die KFZ-Steuer bezahlt wird.

Eigentümerin ist Frau A. Ob sie noch einen Kaufvertrag oder
einen Zahlungsbeleg vorweisen kann ist nicht klar. Ich denke
vor Gericht würde sie ihr Eigentum nachweisen können- in
welcher Form auch immer.

Solange kein Kaufvertrag existiert, denke ich mal, dass der Brief als Eigentumsnachweis gilt. Bleibt die Frage, ob man (bzw. Mann) das Risiko eingehen möchte.

Viel Erfolg bei der Sache
Guido

Moin,

Und ich überlege gerade, wer mir verbieten könnte, die
Kennzeichen von meinem eigenen Fahrzeug abzubauen.

du meinst also, der Vermieter einer Wohnung dürfte z.B. auch die Fenster ausbauen, weil er ja schließlich Eigentümer ist? Kannste ja mal im Rechtsbrett ausdiskutieren :smile:

VG
J~

Mir ist da noch eine Idee gekommen;

Herr B stellt das Fahrzeug auf das Grundstück der Frau A und entfernt die Kennzeichen.
Frau A erhält den Schlüssel. Ohne Kennzeichen kann sie schlecht fahren bzw wird ruckzuck aus dem Verkehr gezogen. Um wieder ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilzunehmen muss Frau A das Fahrzeug auf ihren Namen anmelden. Herr B wäre dann automatisch aus der Sache raus.
Da gibt´s nur nen Haken;
Das Grundstück ist nicht eingezäunt, das Abstellen ohne Nummernschilder ist also meines Wissens nach nicht erlaubt.
Des weiteren weiss ich nicht wie es mit der Verantwortung und Haftung aussieht, wenn Herr B das Fahrzeug Frau A auf das Grundstück stellt und sie ohne Kennzeichen trotzdem mit dem Auto fährt und möglicherweise Schaden anrichtet.

Des weiteren weiss ich nicht wie es mit der Verantwortung und
Haftung aussieht, wenn Herr B das Fahrzeug Frau A auf das
Grundstück stellt und sie ohne Kennzeichen trotzdem mit dem
Auto fährt und möglicherweise Schaden anrichtet.

Also was ich in Österreich in der Fahrschule gelernt habe, muss jeder Fahrzeuglenker vor inbertriebnahme des KFZ die Funkionstüchtigkeit überprüfen sowie auf Beschädigungen und ob das Kennzeichen ordentlich befestigt ist.

LG aus Österreich
Markus

Hi,

Das Grundstück ist nicht eingezäunt, das Abstellen ohne
Nummernschilder ist also meines Wissens nach nicht erlaubt.

Wenn es Privatgrund ist, kein Problem, ich hatte ein KFZ längere Zeit so stehen gehabt. Es ist nur darauf zu achten, dass keine Betriebsstoffe auf den Boden gelangen können.

Des weiteren weiss ich nicht wie es mit der Verantwortung und
Haftung aussieht, wenn Herr B das Fahrzeug Frau A auf das
Grundstück stellt und sie ohne Kennzeichen trotzdem mit dem
Auto fährt und möglicherweise Schaden anrichtet.

Das wäre doch eine Lösung: Grundstück nicht eingezäunt, und hat Abstellplatz, Auto drauf, Kennzeichen ab und einen grossen Zettel an die Tür mit dem Hinweis:
„Habe Kennzeichen entfernt, du darfst das KFZ nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Gibt´s nur gegen die Papiere zurück, zwecks Ummeldung“ Über den Hinweis muss die Frau doch fallen.

Oder eben ne Parkkralle, hilft genauso, da brauchen keine Kennzeichen abmontiert werden, doch ob´s legal ist?
mfg

Hallo J~,

du meinst also, der Vermieter einer Wohnung dürfte z.B. auch
die Fenster ausbauen, weil er ja schließlich Eigentümer ist?

Warum sollte ich das als Eigentümer nicht machen dürfen? Natürlich nur, solange ich das „Objekt“ (egal ob Auto oder Wohnung) nicht einem anderen Menschen zur Nutzung überlassen habe. :wink:

Beste Grüße
Guido

Moin,

Warum sollte ich das als Eigentümer nicht machen dürfen?
Natürlich nur, solange ich das „Objekt“ (egal ob Auto oder
Wohnung) nicht einem anderen Menschen zur Nutzung überlassen
habe. :wink:

diese Einschränkung stand im deinem oben stehende Posting aber nicht, weswegen sie IMHO falsch ist.

Die Besitzverhältnisse scheinen hier doch zumindest unklar, drum gefiel mir auch deine Aussage nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.

VG
J~

Hallo,

Was kann Herr B unternehmen, um die Kosten und Haftung für das
Fahrzeug nicht weiter tragen zu müssen?

Verhältnisse der Zulassung und Versicherung sowie Finanzamt melden und alle Zahlungen einstellen.

Der Rest geht alleine.

MfG

Hallo,

Oder so… Bei manschen Mitmenschen muß man so handeln.

MfG