Nicht eingehaltene Lieferzusage

Folgender, natürlich rein hypothetischer Fall:

Person A sucht ein neu auf den Markt gekommenes Produkt (Z. B. Digitalkamera), welches aufgrund Lieferschwierigkeiten des Herstellers bei vielen Händlern nur schwer zu bekommen ist. A wird bei Handelsplattform E fündig. Da A das Gerät fix innerhalb einer Woche in den Händen benötigt, da er in Urlaub fliegt, schreibt er den Anbieter B an. Dieser bestätigt ihm schriftlich „Die Kamera wird sofort nach Geldeingang verschickt“. A ersteigert das Gerät, zahlt umgehend, Geldeingang wird von Händler B bestätigt. Auf die Nachfrage zur Sicherstellung des Liefertermins schreibt B allerdings „Die Kamera wird verschickt, sobald die Ware vom Hersteller P eingegangen ist“. Also hat B hier wohl einen sogenannten Leerverkauf getätigt, bei der er Geld für Ware kassiert hat, die er noch gar nicht besitzt.

A hat B in mehreren Mails auf die Dringlichkeit der Lieferung hingewiesen und nur deshalb bei B bestellt, da er die Lieferung zugesichert hat. Das Produkt wäre derzeit im regulären Handel sofort verfügbar, allerdings zu einem höheren Preis. Da B von der Terminsituation gewusst hat, hat er unter Vorsatz gehandelt.

Frage jetzt: Kann A von B die Erstattung der Mehrkosten verlangen, damit das Gerät im freien Handel ersatzbeschafft werden kann?
Hat A Möglichkeiten, B für seinen vorsätzlichen Lieferverzug zu belangen, insbesondere dann, wenn A ohne die Kamera in Urlaub fliegen muss?

Wie würdet ihr den Fall sehen, wenn er denn so mal passieren würde?

Danke für Infos!

Nachtrag: Auch Schadenersatzforderung möglich?
Nur um die letzte Frage noch zu verifizieren:
Wenn A durch den Lieferverzug (in zur Bestellung gehörendem Schriftwechsel war Fixtermin genannt, daher keine Nachfrist notwendig) ohne Kamera in Urlaub muss und somit keine Bilder machen kann, ist dann auch auf zivilrechtlichem Wege eine Schadenersatzforderung drin?

Gruß
Henrik

Wenn A durch den Lieferverzug (in zur Bestellung gehörendem
Schriftwechsel war Fixtermin genannt, daher keine Nachfrist
notwendig) ohne Kamera in Urlaub muss und somit keine Bilder
machen kann, ist dann auch auf zivilrechtlichem Wege eine
Schadenersatzforderung drin?

Hallo,

wie hoch bemisst du den finanziellen Schaden keine Urlaubsfotos machen zu können? In dem Fall wäre ein Deckungskauf angesagt, Mehrkosten müsste, wenn eine vertraglich zugesicherte Lieferfrist nicht eingehalten wurde, der Verkäufer tragen. Ob eine Fristsetzung notwendig ist um den VK in Verzug zu setzen musst du allerdings andere fragen.

Gruß

S.J.

Deckungskaufkosten betragen 50€, hab ich dem Lieferanten auch vorgeschlagen… in der gleichen Mail wurde er auch in Lieferverzug gesetzt und zur Lieferung bis Dienstag aufgefordert. Also wäre auch eine Nachfrist trotz Fixtermin gegeben. Ich will halt net auf den Mehrkosten sitzen bleiben.

Hat außer Steve Jobbs niemand eine Idee?