Hallo Leute,
Hallo Larry
Ich habe mein Auto verkauft.
Mit dem Käufer war schriftlich auf dem Vertrag festgehalten das er zu einem bestimmten Termin einen Teil des Geldes bezahlt jetzt ist er schon 14 Tage überfällig.
Habe ich ein recht um schadensersatz zu verlangen??
Ich danke dir schon mal im Vorraus
lg Tina
Hallo Tina,
ich hoffe du hast das auto noch und die paiere? oder hast du das Auto etwas schon rausgegeben? Wenn ja sehe ich ja schwarz für dich.
wenn er käufer nur ne Anzahlung geleistet hat, würde ich ihm schriftl. unter abnahemverzug setzen mit dem Hinweis, das wenn nicht innerhalb von 7 Tagen das restlich vereinbarte geld zahlt der Vertrag ungültig wird. gleichzeitig würde ich 10% als schadensersatz einbehalten, denn du hättest es ja auch anderweitig verkaufen können.
gib mal ne info wie der gesamte ablauf war um dir konkret eine info geben zu können.
gruß larry
Hallo Larry,
natürlich habe ich das auto und papiere.
Der Kaufvertrag wurde am 10.11.2010 von ihm unterschrieben
mit der klausel… das er mir am 15.11 = 1000,00 Euro gibt und am 15.12.= gibt, Das fahrzeug bleibt bis der volle kaufpreis beglichen ist.
Dann hab ich ihn angrufen und er sagte zu mir das er von seiner freundin ausgezogen ist und er mir einen teil 250 € vorbeiringt weil er möchte dieses auto wirklich haben und er aber durch den auszug gerade nicht den vollen preis zahlen kann und seitdem hab ich ihn nicht mehr gesehen und getroffen.
danke
lg Tina
Hallo Tina,
zum Glück hats Du noch alles. Ich würde jetzt vorschlagen Ihn unter Verzug zu setzen (schriftl.) mit dem Hinweis, das wenn er nicht wie vereinbart der Zahlung nachkommt, Ihm den Verlust(sollte einer entstehen durch den erneuten Versuch das Fzg. zu verkaufen) in Rechnung zu stellen. Leider kannst Du mehr nicht tun. Du kannst Ihn zwar verklagen aber ich denke das kannst Du Dir sparen.
Sorry.
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