Hallo,
ich hab von folgendem Problem gehört und mir dazu einige Gedanken gemacht und mir so einige Fragen gestellt die ich nicht wirklich beantworten konnte.
Im November 2006 hat jemand für knapp 100 Euro Kleidung eingekauft und mit EC-Karte per Lastschrift gezahlt - oder geglaubt gezahlt zu haben.
Das Konto wies als die Lastschrift eingelöst werden sollte keine ausreichende Deckung auf.
Nach einiger Zeit kam ein Schreiben in dem der Käufer aufgefordert wurde den Betrag zu überweisen. Er hat es jedoch nicht weiter beachtet da er die Forderung wohl mit einer anderen die bereits beglichen wurde verwechselt hat.
Im Herbst letzten Jahres kam dann eine Ladung zur Polizei wegen einer Betrugsanzeige. Dort hat er keine Angaben zur Sache gemacht. Jedoch umgehend den Betrag überwiesen.
Nun flatterte vom Amtsgericht ein Strafbefehl ins Haus. Der vorwirft Betrug begangen zu haben weil er, wissentlich dass das Konto nicht gedeckt war, mit der Karte gezahlt hat. Weiter wird unterstellt er hätte auch sonst nicht das Geld gehabt. Damit hätte er sich auf kosten anderer Bereichern wollen. Weiter wird ihm eine Strafe von 20 Tagessätzen á 40 Euro plus Verfahrenskosten aufgebrummt.
Nachdem bei der EC-Lastschrift nach meinem wissen vorher normalerweise noch der Kontostand abgefragt wird gehe ich mal davon aus das zu dem Zeitpunkt zumindest das Geld auf dem Konto war. Außerdem könnte er ja auf anderen Konten das nötige Kleingeld gehabt haben.
Ich stelle mir folgende Fragen:
- ist das wirklich so einfach? Ist das wirklich schon Betrug?
- Hat vielleicht jemand von euch mit sowas Erfahrungen?
- Widerspricht man einem Strafbefehl besser nicht und nimmt die noch kalkulierbaren kosten in Kauf, oder sollte man so einem Ding auf jeden Fall widersprechen wenn der Vorwurf nicht so ohne weiteres haltbar ist?
- Gibt es außer Geldstrafe und Verfahrenskosten noch andere Dinge mit denen man rechnen müsste? (Wie Eintragung in irgendwelche Register oder so)
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Nachdem bei der EC-Lastschrift nach meinem wissen vorher
normalerweise noch der Kontostand abgefragt wird
Nö.
- ist das wirklich so einfach? Ist das wirklich schon Betrug?
So, wie du den Fall schilderst, liegt tatbestandlich kein Betrug vor. Das Problem liegt vorliegend eher darin, dass das Gericht das eventuell nicht glauben wird.
- Hat vielleicht jemand von euch mit sowas Erfahrungen?
Ich nicht 
- Widerspricht man einem Strafbefehl besser nicht und nimmt
die noch kalkulierbaren kosten in Kauf, oder sollte man so
einem Ding auf jeden Fall widersprechen wenn der Vorwurf nicht
so ohne weiteres haltbar ist?
Man kann nicht widersprechen, sondern nur Einspruch einlegen. Ich würde mich im Zweifel mit einem Verteidiger beraten, hier aber eher dazu raten, den Einspruch einzulegen. Zwar kann das Urteil auch schlechter ausfallen, die Strafe als höher; es ist aber eben auch Freispruch möglich. Für den Angeklagten spricht dann immerhin, dass jeder Zweifel an seiner Schuld zu seinen Gunsten geht. Natürlich macht es wenig Sinn, auch vor Gericht wieder die Einlassung zu verweigern. Was hier geschildert wurde, sollte dann auch vor Gericht gesagt werden.
Levay
Dann säße ich seit 20 Jahren im Knast…
Hallo!
- ist das wirklich so einfach? Ist das wirklich schon Betrug?
Nein, isses natürlich nicht, denn es fehlt an so einigen Tatbestandsmerkmalen. Wenn der Käufer allerdings auch die Zahlungsaufforderung komplett ignoriert, ist die kleine, aber feine Indizienkette schon stark genug für einen Strafbefehl.
- Hat vielleicht jemand von euch mit sowas Erfahrungen?
Wie die Überschrift schon andeutet: Sowas passiert schon mal, aber wenn man sofort aktiv wird und zB ohne Aufforderung die Kohle sofort überweist, wenn man sie hat, wird man auch nicht angezeigt.
- Widerspricht man einem Strafbefehl besser nicht und nimmt
die noch kalkulierbaren kosten in Kauf, oder sollte man so
einem Ding auf jeden Fall widersprechen wenn der Vorwurf nicht
so ohne weiteres haltbar ist?
Besser nicht. Solche ulkigen Verwechslungsgeschichten hören die Richter jeden Tag.
- Gibt es außer Geldstrafe und Verfahrenskosten noch andere
Dinge mit denen man rechnen müsste? (Wie Eintragung in
irgendwelche Register oder so)
Normalerweise nicht.