Nicht eingetragene Tagesmutter absetzbar?

Hallo.

Kann man eine Verwandte, die als Tagesmutter eingesetzt wurde, steuerlich absetzen? Die Verwandte ist KEINE eingetragene Tagesmutter und hat einfach pro Betreuungstag Bargeld bekommen. Zudem hat Sie in dieser Zeit Hartz IV bezogen.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass Tagesmütter nur steuerlich abgesetzt werden können, wenn diese eingetragen sind. Trifft dies auch auf Verwandte zu?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind grundsätzlich absetzbar, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

Durch die Einführung der Reglementierung der Tagesmütter durch das Kibiz-Gesetz hat sich da einiges geändert. Da bin ich auch nicht auf dem neuesten Stand. Meines Erachtens bedeutet es nur, wenn ich über das Jugendamt ein Tageskind vermittelt bekommen möchte, muss man die Qualifikation für Tagesmütter haben. Sonst wird man nicht Registriert. Dann ist man aber auch versichert, besteuert etc. Was der freie Markt macht, richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Allerdings muss man, wenn man es steuerlich absetzen möchte, ein Gewerbe angemeldet haben, damit man eine Rechnung ausstellen kann. Dann ist es möglich. Jedoch bin ich kein Jurist oder Steuerberater und lege für die Antwort meine Hand nicht ins Feuer. Bei weiteren Recherchen wünsche ich viel Erfolg.
Schöne Grüße

Hallo Sebi.h,

eigentlich ja! Kinderbetreuung ist unter vielen Voraussetzungen abzugsfähig: Immer, wenn das Kind zwischen drei und sechs Jahren alt ist; Immer, wenn beide Elternteile arbeiten gehen und beide mindestens zehn Wochenstunden und das Kind nicht alter als 14 Jahre ist; Immer, wenn ein Elternteil behindert, krank oder in Ausbildung ist und das Kind nicht älter als 14 Jahre ist.
Der Begriff der „eingetragenen“ Tagesmutter ist für das Steuerrecht unwichtig. Das ist nur wichtig, wenn man vom Jugendamt Kinder vermittelt bekommen möchte.

Aber nun geht dein Problem los!Die Tagesmutter MUSS angemeldet sein! Hierbei geht es um Schwarzarbeit und um Unfälle bei der Arbeit!
Die Anmeldung erfolgt über die Minijobzentrale Bochum und kostet ca 15% des Lohnes. Auch die wären als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig, ABER: Das Einkommen wird auf Hartz IV angerechnet!

Noch Fragen?

LG

Ihiazel

Hallo,

nein kann man nicht. Es wurden keine Rechnungen gestellt, es wurde bar bezahlt.

LG

Da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Frag doch einfach den nächsten Steuerberater

Hallo,
bis einschliesslich 2011 ist der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten recht kompliziert und hängt von den Familienverhältnissen, dem Arbeistverhältnis und dem Alter des Kindes ab. Näheres siehe unter www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-betreuungs… Abschnitt „Abzug der Betreuungskosten für das Jahr 2011“.
Wenn Ihre Verwandte allerdings in dieser Zeit Hartz IV bezogen hat, sollten Sie vorsichtig damit umgehen. Denn der Bezug von Hartz IV und das Verdienen von Geld schliessen sich aus, sieht man mal von sog. 1-Euro-Jobs ab.
Vermutlich wird Ihre Verwandte nicht wirklich begeistert von Ihrer Idee sein, die Kosten von der Steuer absetzen zu wollen.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo,

dazu kann ich Dir leider keine Antwort geben.

Gruß Ina

Hallo,
kenne mich in dem Thema nicht genau aus; glaube aber auch, dass das nicht geht. Es könnte sogar zu Folgeproblemen (Hartz IV) führen, wenn man es versucht. Ich rate zu Vorsicht.

Viel Erfolg!
Roger

Hallo, ich war nicht eingetragen und bin mir sicher, dass meine Arbeitgeberin mich in irgendeiner Weise abgesetzt hat, allerdings musste ich Stundenzettel unterschreiben, so dass sie einen Nachweis hatte. Mein Geld bekam ich auch bar und ohne Extra-Quittung.

Mehr kenn ich dazu nicht sagen, ich würde aber raten, einfach mal bei der Stelle im Rathaus nach zu fragen, die für die Vermittlung von Tagesmüttern zuständig ist und auch beim Finanzamt ganz unverbindlich Infomationen zu holen.

Was das allerdings für die Tagesmutter bedeute, wenn sie parallel ALG II bezogen hat, hängt davon ab, ob sie es angegeben hat.

Gruß, Monika

Hallo,
das kann ich weder mit Ja noch mit Nein beantworten.
Wenn ich jemanden bezahle auch wenn es Verwandte sind, ist es eine Arbeit die normal angemeldet werden muß.
Aufwandsentschädigung ist bis zu einer bestimmten Summe steuerfrei.

lieben Gruß

Hey,

sorry.
In Deinem Fall habe ich noch keine Erfahrungen gesammelt.
Gruß
Jörg