Nicht einvernehmliche Scheidung ?

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag!

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen (meinen Anwalt kann ich leider diesbezüglich nicht fragen – der ist reichlich „strange“; googlen brachte mich bisher auch nicht weiter):

Gibt es heutzutage (nach den neuen Scheidungsgesetzen, die sich im Vergleich zu früher ja gravierend geändert haben) noch die sog. nicht einvernehmliche Scheidung (also einer sagt: Ich will geschieden werden – der andere: Ich will nicht)?

Konkret: Ich befinde mich am Ende des Trennungsjahres und stehe genau vor der o.g. Situation: Mein (Noch-) Mann (im Februar ausgezogen) will die Scheidung so schnell wie möglich und auf Biegen und Brechen durchziehen – während ich noch Hoffnung (wenn vielleicht auch vergebliche) habe, die Ehe retten zu können.

Was passiert, wenn ich beim Scheidungstermin NEIN sage? Bzw.: Kann ich meine Hoffnungen begraben – da es diese Möglichkeit de facto nicht mehr gibt?

Mit freundlichen Grüßen, C. Vossen

Liebe Karin,
ich bin leider keine Expertin für Rechtsfragen, sondern für die psychischen Folgen von Scheidung. du fragst also besser einen anderen Experten. Hier ist ein Link, der mir hilfreich vorkam: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung

LG
Gerda

Hallo „Karin“,

grundsätzlich kann eine Ehe geschieden werden, wenn das Familiengericht feststellt, dass eine Fortführung des Eheverhältnisses nicht mehr möglich ist. Das Scheitern der Ehe wird allgemein vorausgesetzt, wenn das Trennungsjahr erfüllt ist und die ehe derart zerrüttet ist, dass die Partner die Ehegemeinschaft auflösen wollen.

Da ja einer von euch den Antrag beim Familiengericht gestellt hat (wahrscheinlich dein Noch-Ehemann), wird der Richter demnächst den Termin anberaumen und die Ehe auflösen.

Voraussetzung für den Beschluss ist allerdings die Klärung des Versorgungsausgleiches, die Auseinandersetzung über Vermögen und Unterhalt sowie die Regelungen über Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder.

Außerdem ist Voraussetzung für einen Beschluss die Zahlung der entsprechenden Gerichtskosten.

Selbstverständlich kann es immer gute Gründe für ein Hinauszögern des Scheidungstermins geben, z.B. wenn es um Unterhaltsfragen oder sonstige vermögensrechtliche Belange geht.

Ich mache es etwas kürzer und nehme an, dass dein Mann bereits andere Pläne hat, sonst würde er nicht so drängeln.

Hoffentlich bestätigt sich nicht meine Vermutung, dass du nicht optimal von deinem Anwalt beraten wirst. Jeder Familienrechtler kann diese Fragen eigentlich beantworten.

Ich begleite Menschen bei Trennung/Scheidung/Sorgerecht seit nunmehr fast 20 Jahren.

Was bedeutet die Bemerkung, der Anwalt ist etwas „strange“? Gehst du nicht offen mit ihm über diese Fragen um, vertraust du ihm nicht? Dann brauchst du dringend einen anderen Rechtsbeistand. Sonst wirst du demnächst ein Fiasko erleben und vielleicht großen Schaden davontragen.

Du scheinst es nicht verstanden zu haben:

Deine Ehe ist längst beendet und es gibt k e i n e Chance auf „Rettung“, sonst wäre dein toller Mann nicht ausgezogen und hätte die Scheidung beantragt. Gönne endlich einer anderen Frau den Spaß mit ihm und konzentriere dich auf deine eigene Zukunft. Im Scheidungsverfahren brauchst du alle Kräfte und einen klaren Verstand, damit du am Ende nicht über den Tisch gezogen wirst.

Was hast du davon, wenn du weiterhin hoffst und nicht die Realität erkennen willst. Sei ehrlich, warum hat er dich verlassen?

Ich glaube, wir sollten das nicht über ein Internet-Forum klären, sondern direkt kommunizieren.

Schreibe mir lieber etwas detaillierter über deine Beweggründe und den aktuellen Stand der Dinge.

Ich antworte dir auch direkt und unterliege der Schweigepflicht als Mediator in Familiensachen.

Bis bald,

Gruß aus Hamburg

[email protected]

Guten Tag Frau Vossen,
in groben Umrissen folgendes:
Die Gegenpartei wird einen Gerichtstermin durchsetzen. Dies ist der sogenannte Sühneversuch durch den Scheidungsrichter. Wenn einer glaubhaft macht das die Ehe zerüttet ist wird das Scheidungsverfahren aktiv d.h. es wird das Trennungsjahr in Gang gesetzt. In diesen 12 Monaten kann der Antragsteller zu jeder Zeit sein Begehren -Scheidung- zurückziehen. Ansonsten wird nach Ablauf d. Z. das Verfahren bis zur Verkündung der Scheidung, nachdem nachehelicher Unterhalt Vermögens/Schuldenaufteilung im Zugewinnverfahren durch Beschluss, sowie der Versorgungsausgleich eingeleitet und nach Gerichtsbeschluss die Scheidung verkündet.

Gruß
Bernd

Guten Tag.

Wenn das Trennungsjahr vollständig erfüllt ist und kann es dennoch zu einem ,hinausziehen, der Scheidung kommen, wenn z.B. nachgewiesen werden kann, das es in diesem Zeitraum des Trennungsjahres zu mehreren persönlichen Kontakten der Eheleute gekommen ist, vielleicht ja auch zum gemeinschaftlichen Verkehr(?).
In diesem Fall entscheiden dann der/die Richter/Richterin ob die Ehe tatsächlich so zerrüttet ist und das Trennungsjahr auch vollständig getrennt verbracht wurde oder ob nochmal eine Zeit festgelegt wird die abgewartet werden sollte.

Tut mir leid, als Rechtspsychologin kann ich keine juristischen Fragen beantworten.
MfG Petra

PS: Soweit ich weiß kann man bis zu drei Jahre nein sagen :wink: - Laienauskunft