Nicht entnommener Gewinn

Hallo Experten,

stellen wir uns eine 1-Mann GmbH vor, die schwankende Gewinne hat. Bisher werden die Gewinne vom Gesellschafter entnommen und mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Jetzt stellt er die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen es hätte, wenn er in guten Jahren einen Teil des Gewinnes in der GmbH läßt und sie in schlechteren Jahren zur Stabilisierung seines Einkommens ausschüttet.

Seine persönliche Steuerlast würde sinken, aber wie sieht es mit den nicht entnommenen Gewinnen aus ? Wie werden die versteuert ? Kann eine GmbH Rückstellungen für die GGF Vergütung bilden ?

Gruß

Nordlicht

wie sieht es mit den nicht entnommenen Gewinnen aus ? Wie werden die
versteuert ?

Hallo Nordlicht,

Jeder Jahresüberschuss der GmbH unterliegt der KSt, SolZ und GewSt. Egal ob dieser ausgeschüttet wird oder erst mal in der GmbH verbleibt es fallen die o.g. Steuern an, wenn keine Verlustvorträge vorhanden sind.

Eine weitere Besteuerung erfolgt nur, soweit der Anteilseigner (AE) eine Gewinnausschüttung (GA) beschließt. Die GA tangiert die GmbH nicht wirklich, da die Besteuerung auf AE-Ebene erfolgt, entweder mit Abgeltungsteuer oder auf Antrag mit dem Teileinkünfteverfahren.

Kann eine GmbH Rückstellungen für die GGF Vergütung bilden ?

Die GmbH schuldet doch nach dem Anstellungsvertrag für die Arbeitsleistung des GF eine Vergütung. Wenn diese nicht bezahlt wird obwohl sie lt. Anstellungsvertrag verpflichtet ist muss zwingend die Vergütung als Verbindlichkeit passiviert werden.

Grüße