Sofern man eine Rechnung seitens eines Abrechnungsdienstes erhält, die sich auf eine nicht erbrachte Leistung bezieht, ist die Rechnung dann begründet? D.h. es wurde eine Leistung abgerechnet, die nicht beauftragt und demnach auch nicht erbracht wurde. Laut AGB ist aber wohl geregelt, dass auch Leistungen in diesem Zusammenhang abgerechnet werden können, wenn hierzu kein konkreter Auftrag vorliegt.
Ist dies so angemessen? Gibt es eine Möglichkeit die Rechnung anzufechten?
Wenn es ein Abrechnungsdienst ist, dann muss die Rechnung bezahlt werden. Aber schau doch mal auf deren Internetseite, ob sie Mitglied einer Clearingstelle sind oder ob sie einen Ombudsmann haben, dann kannst du da nochmal nachfragen, manchmal erlassen sie dann aus Kulanz 5 - 10%.
Ja es handelt sich tatsächlich um einen Abrechnungsdienst. Es besteht seit 6 Jahren der Vertrag und in diesem Jahr wurde das erste mal diese Leistung abrechnet, obwohl hierzu keine Gegenleistung vorlag. Ist es möglich, dass man das als unwirksame AGB-Klausel anfechten kann?
Vielleicht wäre es sinnvoll, zu sagen, was das für einen Leistung ist, die erstmals nach 6 Jahren abgerechnet wurde !
Man muss nicht alles einzeln beauftragen. Es kann auch in den AGB oder dem Auftrag geregelt sein, eben wenn das nicht jährlich anfallende Dinge sind, die aber trotzdem zur Abrechnung dazugehören.
Und mal ehrlich, fragt man da nicht bei dem nach, der das Geld haben will ?
Wer sonst kann es schnell und klar begründen ? oder eben nicht.