Nicht erfolgte Abholung nach Online-Auktion

Hallo,

angenommen es wurde ein größerer Einrichtungsgegenstand bei einem Online-Auktionshaus verkauft. Im Auktionstext wurde explizit ein (sehr kurzfristiger) Abholtermin genannt. Sagen wir 2 Tage nach der Auktion.
Der Kaeufer meldet sich jedoch auch nach mehreren eMails nicht. Welche Optionen hat der Verkäufer nun, insbesondere auch um den Gegenstand (schnell) aus seiner Wohnung herauszubekommen, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Zur Erklärung was ich mir so vorstelle: Wäre es beispielsweise möglich, dass der Verkäufer den Gegenstand von einer Firma abholen und einlagern lässt und die Kosten dem Käufer in Rechnung stellt? Was wäre wenn der Käufer z.B. wegen eines Unfalls oder nicht funktionierenden Email-Postfaches nicht reagieren kann, wer trägt dann solche Kosten?

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Hallo,

angenommen es wurde ein größerer Einrichtungsgegenstand bei
einem Online-Auktionshaus verkauft. Im Auktionstext wurde
explizit ein (sehr kurzfristiger) Abholtermin genannt. Sagen
wir 2 Tage nach der Auktion.
Der Kaeufer meldet sich jedoch auch nach mehreren eMails
nicht. Welche Optionen hat der Verkäufer nun, insbesondere
auch um den Gegenstand (schnell) aus seiner Wohnung
herauszubekommen, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Man muss dem Käufer eine ANGEMESSENE Frist setzen,
Das bedeutet, dass es zumindest eine Woche sein muss und nach Möglichkeit auf ein Sonntag endet.
Da man keinen Zwingen kann, von Aachen nach Hamburg in 2 Tagen Schießen zu lassen, nur dass man die Frist wahrt!
Es Gibt Lediglich die Mitnahme, und den Schriftlichen Kontakt des Käufers, die Adressdaten bekommt man über ein paar Umwege in EBay

Zur Erklärung was ich mir so vorstelle:

wir verwenden kein ich! Wir schildern Lediglich Fiktive Fälle

Wäre es beispielsweise
möglich, dass der Verkäufer den Gegenstand von einer Firma
abholen und einlagern lässt und die Kosten dem Käufer in
Rechnung stellt?

Schlecht wäre es, denn der Verkäufer hat dem Käufer eine Angemessene Frist (wie oben Genannt) zu geben, waren abzuholen oder eine Firma Damit zu beauftragen (Der KÄUFER!!)

Was wäre wenn der Käufer z.B. wegen eines
Unfalls oder nicht funktionierenden Email-Postfaches nicht
reagieren kann, wer trägt dann solche Kosten?

Da Ebay, so wonderschöne emails schickt mit der ADRESSE des KÄUFERS ist evtl ein Browser mit der adresse telefonbuch.de zu nutzen?!
Da im Falle eines Unfalles, eine Unverschuldete Verzögerung kommt, müsste der Verunfallte nach Möglichkeit, sobald dies Möglich ist, eine Info an seine Verwandten geben, dass etwas Gekauft wurde.
Alternativ, wie bereits erwähnt, muss der Käufer den Schriftlichen Weg auf sich nehmen, mit der Post.
(JA SOWAS GIBT ES NOCH, STIFT UND PAPIER!)
Der Käufer ist zu informieren, ob nicht Vergessen wurde, die Sache abzuholen und es wird gebeten, binnen 2 Wochen, also bis zum sagen wir 22.12.2008 abzuholen.

In den Brief ist die Vollständiger Name, Anschrift und eine Rückrufnummer zu schicken.

Im Falle eines Nicht Funktionierenden Email-Postfaches gilt das Gleiche wie bei dem Unfall

Hallo,

danke für deine Antwort

Hallo,

angenommen es wurde ein größerer Einrichtungsgegenstand bei
einem Online-Auktionshaus verkauft. Im Auktionstext wurde
explizit ein (sehr kurzfristiger) Abholtermin genannt. Sagen
wir 2 Tage nach der Auktion.
Der Kaeufer meldet sich jedoch auch nach mehreren eMails
nicht. Welche Optionen hat der Verkäufer nun, insbesondere
auch um den Gegenstand (schnell) aus seiner Wohnung
herauszubekommen, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Man muss dem Käufer eine ANGEMESSENE Frist setzen,
Das bedeutet, dass es zumindest eine Woche sein muss und nach
Möglichkeit auf ein Sonntag endet.

Gilt das denn auch, wenn in der Auktion explizit eine Frist erwähnt wurde (und auch nicht nur im Kleingedruckten?). Schließlich war der Käufer ja dann zum Zeitpunkt des Kaufes auf jeden Fall der Verantwortung bewusst, dass er den Artikel kurzfrißtig abzuholen hat.

Gilt das denn auch, wenn in der Auktion explizit eine Frist
erwähnt wurde (und auch nicht nur im Kleingedruckten?).
Schließlich war der Käufer ja dann zum Zeitpunkt des Kaufes
auf jeden Fall der Verantwortung bewusst, dass er den Artikel
kurzfrißtig abzuholen hat.

Also, ich habe bei den Großen Auktionshaus auch schon gesehen, dass jmd. seine Auktion um 18.00 auslaufen lies.

In der Artikelbeschreibung steht drin, dass der Artikel bis 21.00 noch am Selben tag abzuholen ist, und das mit Schriftgröße 3

Ungültig, da man es a) nicht lesen kann b) Wohl kaum wegen ein Spielautomat von Aachen nach Hamburg-Bremen fahren wird in dieser Zeit :smile:

Sprich, es muss Zeit gegeben werden, bis zumindest zum Nächsten Wochenende, da unter der Woche Wohl kaum einer Zeit hat, leute aufzufinden die den Ab/Aufbau der Sache machen könn(t)en.

Es Mag zwar banal Richtig sein, wie du erkennst, dass ihm das bewusst sein könnte, aber er kann sich auch nur auf die Hauptsache Fixiert haben und der Rest als „unintressant“ eingestuft worden sein.

Andere Frage, ist der Artikel bereits Bezahlt worden??