Ich habe bei Ebay einen Artikel bestellt ihn jedoch nicht erhalten.
Nun möchte ich ihn als „Nicht erhaltenen Artikel“ melden. Jedoch habe ich etwas von Bearbeitungsgebüren von 25€ gelesen. Kann ich den Artikel als nicht bezahlt melden ohne 25€ zahlen zu müssen??? Wann muss ich diese Gebühr zahlen?
Nicht erhaltenen Artikel melden:Ergänzung
Zitat von der Ebayhomepage:
"Ich sehe keine andere Möglichkeit, als einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Wenn der Käufer diese Option wählt, wird das Team von eBay-Sicherheit sofort über die Transaktion informiert. eBay behält sich vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen. So kann das Mitgliedskonto des Verkäufers vom Handel bei eBay ausgeschlossen bzw. zeitweise oder dauerhaft gesperrt werden. Wenn der Käufer diese Option wählt und die Transaktion die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann der Käufer im Rahmen des Standard-Käuferschutzes einen Antrag auf Rückerstattung von bis zu EUR 200,00 Euro stellen (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 ). "
Wenn ich den Antrag auf Käuferschutz stelle kann ich dann noch wählen ob ich mein Geld zurück erstattet haben und die Bearbeitungsgebühr zahlen muss oder passier das dann automatisch???
Ich möchte nämlich auf jeden fall die Zahlung der Bearbeitungsgebühr vermeiden!!!
Hallo,
also: Du meldest einen nicht erhaltenen Artikel.
Danach gibt es erst mal eine Wartezeit von, ich glaube, 9 Tagen.
In dieser Zeit sollte der Verkäufer , der von ebay darüber unterrichtet wurde, darauf reagieren.
Tut er das nicht, hast Du die Möglichkeit, den ebay-Käuferschutz zu nehmen.
Das heißt, das Dir ebay einen Betrag bis ???( weiß die Summe jetzt nicht aus dem Kopf) erstattet, abzgl. der 25,- Euro.
Also: wenn Du etwas für 100,- Euro gekauft hast, würdest Du von ebay 75,- Euro wiederbekommen.
Alles was unter 25,- Euro liegt, dafür bekommst Du nichts.
Wie lange ist der Kauf denn schon her?
Versuch auch erstmal, den Verkäufer zu kontaktieren, da kann auch mal was passiert sein!
Liebe Grüße
Wolly
Alles was unter 25,- Euro liegt, dafür bekommst Du nichts.
Wenn ich jetzt einen Artikel unter 25€ habe und Käuferschutz beantrage muss ich dann noch was bezahlen??? Oder krieg ich einfach nur nichts???
Das Geld ist mir auch nicht das Wichtigste vielmehr möchte ich dafür sorgen das es andren nicht auch passiert un der Account vom Verkäufer gesperrt wird und dafür muss ich Käuferschutz beantragen oder???
Hallo,
bezahlen mußt Du meines Wissens nichts, nur wirst Du bei einem Betrag von unter 25,- Euro wohl gar nicht erst die Option haben, den Käuferschutz zu beantragen.
Im Grunde kannst Du nicht mehr machen, als einen nicht erhaltenen Artikel bei ebay zu melden.
Kommt das dann öfters vor, werden die sich wohl um den Verkäufer kümmern.
Dir bleibt somit nur, ihm eine negative Bewertung zu geben, damit andere Käufer gewarnt werden.
Allerdings mußt Du, obwohl Du selbst im Recht bist, immer mit einer negativen Rachebewertung seitens des Verkäufers rechnen.
Und dabei hilft Dir ebay auch nicht, will sagen, die nehmen eine evt. schlechte Bewertung nicht zurück.
Ansonsten bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt; was aber wahrscheinlich auch nicht lohnt (je nachdem, um welche Summen es sich handelt).
Und es ist immer noch so, daß man bei ebay so viele Accounts aufmachen kann, wie man will!
Liebe Grüße
Wolly
Hallo,
also: Du meldest einen nicht erhaltenen Artikel.
Danach gibt es erst mal eine Wartezeit von, ich glaube, 9 Tagen.
In dieser Zeit sollte der Verkäufer , der von ebay darüber :unterrichtet wurde, darauf reagieren.
Tut er das nicht, hast Du die Möglichkeit, den ebay-Käuferschutz zu :nehmen.
Allerdings mußt Du, obwohl Du selbst im Recht bist, immer mit
einer negativen Rachebewertung seitens des Verkäufers rechnen.
Und dabei hilft Dir ebay auch nicht, will sagen, die nehmen
eine evt. schlechte Bewertung nicht zurück.
Ansonsten bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt; was aber
wahrscheinlich auch nicht lohnt (je nachdem, um welche Summen
es sich handelt).
Und es ist immer noch so, daß man bei ebay so viele Accounts
aufmachen kann, wie man will!Liebe Grüße
Wolly
Wenn er die Unstimmigkeit eröffnet und ohne Einigung schließt, kann er den Handelspartner unbesorgt bewerten, dieser wird ihn nicht zurückbewerten können. Mache ich immer so, wenn mir einer was nicht bezahlt: Artikel melden, nach 8 Tagen schließen, Gutschrift der Verkaufprovision kassieren, Käufer negativ bewerten - fertig.
Und keine Bange, nur weil Du eine Unstimmigkeit eröffnest, musst Du noch keine 25 Euro bezahlen, kannst dem Handelspartner jedoch eine Verwarnung verpassen. Hat er genug Verwarnungen, wird er gesperrt, ebenso wie alle anderen Accounts, die er registriert.
LG
Cynthia