Was wird dem Arbeitnehmer passieren wenn er 2 Monate lanfg nicht bei der Arbeit erscheint. Zum Beispiel: der Arbeitnehmer hatte einen Unfall im Ausland und nach seiner Rückkehr nach Deutschland könnte er nicht nachweisen, dass er 2 Monate im Krankenhaus im Ausland lag.
Was wird dem Arbeitnehmer passieren wenn er 2 Monate lanfg
nicht bei der Arbeit erscheint. Zum Beispiel: der Arbeitnehmer
hatte einen Unfall im Ausland und nach seiner Rückkehr nach
Deutschland könnte er nicht nachweisen, dass er 2 Monate im
Krankenhaus im Ausland lag.
Hat der Arbeitnehmer (oder ein Angehöriger) in diesen 2 Monaten mit dem Arbeitgeber irgendwie Kontakt aufgenommen?
Gruß
Ediht
Was wird dem Arbeitnehmer passieren wenn er 2 Monate lanfg
nicht bei der Arbeit erscheint. Zum Beispiel: der Arbeitnehmer
hatte einen Unfall im Ausland und nach seiner Rückkehr nach
Deutschland könnte er nicht nachweisen, dass er 2 Monate im
Krankenhaus im Ausland lag.
Ohne d. Arbeitgeber in dieser Zeit kontaktiert zu haben, wird dieser ihm fristlos gekündigt haben.
MfG ramses90.
Nein, der Arbeitnehmer hat sich beim Arbeitgeber gar nicht gemeldet.
könnte er nicht nachweisen, dass er 2 Monate im
Krankenhaus im Ausland lag.
Was ist das denn für ein Krankenhaus? Selbst im Ausland dürfte es doch irgendwie möglich sein eine Bescheinigung zu bekommen. Wie hat man denn demjenigen vermittelt, was sein Arzt daheim evtl. zu beachten hat?
Hallo,
also erstmal dürfte sich die Frage stellen, wieso der AN sich nicht gemeldet hat? War das ein Buschkrankenhaus ohne Telefon oder sonstigen Kontakt zur Außenwelt?
Der AG wird zwischenzeitlich sicherlich die fristlose Kündigung ausgesprochen haben. Und das völlig zu Recht.
Unabhängig davon, sollte wohl die Krankenkasse Unterlagen von dem Krankenhaus haben, es sei denn man hat alles bar vor Ort bezahlt - und dann gäbe es eine Quittung.
Gruss
Z.B. ein Unfall im Ausland, sodass der Arbeitnehmer längere Zeit nicht anzusprechen war. Sollte der Arbeitnehmer gekündigt werden, wird das irgendwelche Auswirkungen auf das ALG I beim Arbeitsamt haben? Oder interessiert das Arbeitsamt gar nicht, warum der Arbeitnehmer gefeuert wurde. Hauptsache, dass der Arbeitnehmer nicht selber gekündigt hat.
Hi,
längere Zeit heißt aber nicht die ganze Zeit!
Und wenn der AN nicht gerade völlig familien- und freundeslos ist, hätte zumindest eine informierte Person die Info weitergeben können. Oder war die Person auch nicht identifizierbar?
Bei einer fristlosen Kündigung ist das Arbeitsamt auf jeden Fall interessiert, wie es dazu kommen konnte. Stellt das Amt fest, das die Arbeitslosigkeit aufgrund eigenen Verschuldens erfolgte, so wird es sicherlich eine Sperrfrist verhängen.
Gruss