Nicht-EU Ausländer kurz vor Ende des Studiums

Hallo liebe Foraner,

ein Argentinier lebt seit 2003 mit Studentenvisum in Deutschland. Er hat seinen Sprachkurs absolviert, studiert Computer Engineering an einer FH und hat zwei Praxissemester im Rahmen seines Studiums in der lokalen Firma XY absolviert. Die Firma XY war so überzeugt von ihm, dass sie ihm nach seinem ersten Praxissemester im Rahmen eines studentischen Aushilfsjob weiterbeschäftigt hat.
Zur Zeit schreibt der Student an seiner Diplomarbeit und wird ebenfalls von Firma XY betreut (und auch dafür bezahlt - er entwickelt etwas Neues für sie.)

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums möchte der Student gerne weiter in Deutschland leben und arbeiten. Vielleicht in der Firma XY, vielleicht in einem neuen Umfeld.

Welche Schritte muss der Noch-Student und zukünftige Diplom-Ingenieur einleiten, damit er nach Ende seines Studiums in Deutschland leben und eine Arbeit aufnehmen darf? Wo kann er Hilfe und Unterstüzung finden?

Danke schon jetzt für Eure Hilfe

Cheli

Servus,

die Bedingungen für einen anschließenden Aufenthaltstitel stehen in §§ 18-21 AufenthG:

http://www.bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/

Die notwendige Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit wird von der lokal zuständigen Ausländerbehörde eingeholt. Die Ausländerbehörde ist in dem Antragsverfahren der zentrale Ansprechpartner.

Da diese Behörden teilweise mit einem eher knappen Personalschlüssel arbeiten, sollte der anschließende Aufenthaltstitel beantragt werden, sobald der Abschluss des Studiums in konkreter Sichtweite ist und der neue Dienstvertrag vorliegt.

Schöne Grüße

MM