Hallo!
Du kennst doch den Satz,“Zwei Juristen, drei Meinungen“.
Ja sicher, sowas kommt schon vor. Es ist aber nicht so, dass das immer so ist, sonst würde unser Rechtssystem überhaupt nicht funktionieren. Typischerweise wird halt über strittige Rechtsfragen eher gestritten als über unstrittige…
Für einen Anwalt sollte es eigentlich kein Problem sein so
eine Frage mit ja/nein zu beantworten.
Wenn es keine strittigen Rechtsfragen gibt, dann ja, wobei ein Anwalt nicht alles auswendig weiß.
Sollte bezieht sich einfach darauf, Europa ist im Umbruch, was
vor einigen Jahren noch scheinbar logisch und einfach war gilt
eben nicht mehr. Dazu streift es mehre Rechtsgebiete, und wer
sich da nicht ständig auf dem Laufenden hält, kann die
Auskunft nicht mit bestem Gewissen geben.
Ja der muss sich einlesen, auswendig kann man das normalerweise eher nicht wissen.
Steuerberater, was soll der mir sagen? Wie ein Fahrzeug
versteuert werden muss wenn es eingeführt wird, ob es
Kfz-Steuerpflichtig wird? Kennt der die Feinheiten wenn es
darum geht ob gewerblich oder privat die Fahrten sind?
Naja, ist keine rein steuerrechtliche Angelegenheit, aber ich würde einen Steuerberater dafür grundsätzlich für kompetent halten.
Wenn ich zu einem Anwalt gehe, wie soll ich den auswählen.
Verkehrsrecht, Steuerrecht, oder welche Sparte soll der
abdecken?
Das sollte jeder abklären können, der Anwalt ist.
Deshalb sage ich, bei der Botschaft erkundigen, wenn es da in
letzter Zeit Probleme gegeben hat, die sollten es wissen.
Das gehört nicht unbedingt zum Aufgabenbereich einer Botschaft.
Natürlich können die auch keine Garantie geben das ihre
Auskunft richtig ist, sie können aber sagen, es gibt damit
immer wieder Probleme, oder von Problemen ist uns nichts
bekannt.
Ja sicher
Allerdings könnte ich auch dich fragen, legal ja/nein.
Sicher kannst du legal fragen, ich könnte dir das sogar ganz legal beantworten, gebe aber gerne zu, dass ich es für Deutschland nicht weiß.
Für Österreich kann ich sagen, dass es definitiv nicht zulässig ist, hier zwei Jahre zu wohnen und mit seinem ausländischen Auto spazieren zu fahren und zwar weder kraftfahr- noch steuerrechtlich.
Gruß
tom