Nicht fachgerechte Sanierung einer Mietwohnung

Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage bezüglich eines Schimmelbefalls im Flur einer Mietwohnung. Der Schaden ist begünstigt durch eine nicht fachgerecht ausgeführte Außendämmung entstanden. Der Vermieter plant eine preiswerte Sanierung, die jedoch nicht die Ursache behebt. Auf welcher Grundlage kann der Mieter argumentieren? Gibt es Präzedenzfälle, die hier greifen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank und viele Grüße
Anja

hallo.

ich habe eine rechtliche Frage bezüglich eines Schimmelbefalls
im Flur einer Mietwohnung. Der Schaden ist begünstigt durch
eine nicht fachgerecht ausgeführte Außendämmung entstanden.

was heißt „begünstigt“? liegt der flur denn an einer außenwand?

Der Vermieter plant eine preiswerte Sanierung, die jedoch
nicht die Ursache behebt.

und die ursache wurde zweifelsfrei festgestellt?

gruß

michael

Hallo

Der Schaden ist begünstigt durch eine nicht fachgerecht ausgeführte Außendämmung entstanden.

Eine Einschätzung kann ja nur ein Gutachter abgeben und der gibt i.d.R. auch Empfehlungen wie das Problem fachgerecht zu beseitigen ist.
Es ist alleine die Entscheidung des Vermieters/Eigentümers, ob er diesen Empfehlungen folgt - ein Mitspracherecht hat der Mieter hier nicht.

Auf welcher Grundlage kann der Mieter argumentieren?

Gar nicht, der Mieter ist erst dann wieder mit seinen Ansprüchen auf vertragsgemäße Mietnutzung im Boot, wenn erneut eine tatsächliche Gebrauchsbeeinträchtigung auftritt.

Außerdem wäre noch zu bedenken:
„Begünstigt“ bedeutet ja keineswegs „alleine schuld“ - möglicherweise wurde da auch etwas in Bezug auf das „Benutzerverhalten“ festgestellt.

Gruß Rudi

Hallo Anja,

der Vermieter kann den Schaden beheben, wie er es für richtig und sinnvoll hält.
Wenn weiterhin Schimmel auftritt, erhebt sich u. a. die Frage, ob nicht auch das Nutzerverhalten die Schimmmelbildung begünstigt oder sogar auslöst.
Das sollte dann ein Gutachter feststellen und beurteilen.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Hoffmann

Hier geht es um Mietrecht und nicht um Baurecht. Dazu sollte es genügend Kommentare im Netz geben an denen Du Mietminderungshöhen ablesen kannst.

Grüße Mathias

Hallo Anja,

wenn der Vermieter reagiert und den Schaden beheben läßt ist das schon mal positiv.
Wie er den Schaden behebt ist erst mal seine Angelgenheit und kann nicht vom Mieter hinterfragt werden. Für den Mieter zählt allein das Ergebnis.
Sollte der Mangel an der Mietsache weiter bestehen, kannst du deine Einwände geltend machen. Es ist natürlich nicht schlecht wenn du bereits erkennen kannst, dass die Sanierung nicht zum Erfolg führen wird, dass du den Vermieter über deine Bedenken in Kentnis setzt und das am besten schriftlich.

Viel Erfolg

Jürgen

Hallo.

vielen Dank für die Antworten.

Wahrscheinlich kommt man in solchem Fall nicht um einen Gutachter herum, auch wenn der Mieter nun gerade Architekt ist. ?

Der Flur liegt an einer Außenwand, welche gedämmt ist - jedoch nur bis Oberkante Fußboden. Hier ergibt sich eine Wärmebrücke. Befördert wird dies zusätzlich, da die Unterseite der Decke, die zum Außenraum abschließt, nicht gedämmt ist. Der Schimmelbefall ist auf dem Fußboden (unter dem Teppich, welcher entfernt wurde) sowie an den Wänden aufgetreten, die eine Minderung der Außenwandstärke aufweisen.

Vielleicht noch eine Frage:
Muss der Vermieter dem Rat eines Gutachters eigentlich schließlich folgen?
Oder ist die rechtliche Lage so, dass man nur eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wohnens geltend machen kann? Und wie kann man das auslegen?

Nochmals Dank und Viele Grüße
Anja

Hallo Anja?

Schaden? Gesundheit? Etwas Kaput?
Wenn die funktion eingeschränkt ist kann man die Miete vermutlich bis zur Behebung mindern.
Das Problem ist der Nachweis einer Fachgerechten Nutzung? Lüftung, Feuchte?
wenn die Sanierung (Eigentum Vermieter)preiswert stattfindet passt es doch? Preiswert heißt doch die Arbeit/Sache ist den Preis wert? Wenn die Ursache behoben ist Indochinas i.o. ?
mfg ChristianChristian

Hallo,

ich empfehle eine Schimmelanalyse von einem Immobiliensachverständigen anzufertigen zu lassen, zum einen, zum anderen, den Vermieter mittels Mangelrüge auffordern, die Ursache feststellen zu lassen und beseitigen zu lassen, mit der Information, dass ansonnsten eine Mietminderung veranlasst wird.

ACHTUNG: Bitte nicht gleich drauflospolltern und am besten einen Mieterverein aufsuchen, die sollen dann eine Mangelrüge formulieren und den Grad der Mietminderung errechnen, ansonnsten kann der Vermieter, wenn Miete unberechtigt gekürzt die fristlose Kündigung aussprechen.

Ohne Mieterverein, würde ich jetzt nichts selber tun, denn der Schuss geht nach hinten los, kosten der Mitgliedschaft ca. 40€ bis 60€ im Jahr, dafür bekommt man Rechtsauskunft, ok

Gruß

BHS-Huber

Hallo.

nochmals vielen Dank an Alle für die Antworten.

Viele Grüße
Anja